Bahrain 2009
Amtliche Bezeichnung: Königreich Bahrain Staatsoberhaupt: König Hamad bin ’Issa Al Khalifa Regierungschef: Scheich Khalifa bin Salman Al Khalifa Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 0,8 Mio. Lebenserwartung: 75,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 14/14 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 86,5%
Die Behörden versäumten es, Vorwürfen von Folter und anderen Misshandlungen von Gefangenen in angemessener Form nachzugehen. Regierungskritiker waren kurzzeitig inhaftiert, mehrere Internetseiten wurden geschlossen. Eine Person wurde hingerichtet. Die Regierung kündigte an, bestimmte "Vergehen" im Zusammenhang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht mehr unter Strafe zu stellen, die rechtliche Diskriminierung von Frauen abzubauen und weitere Reformen durchzuführen.
Hintergrund
Im März und April 2008 gab es erneut gewalttätige Proteste von Schiiten, die die Mehrheit der Bevölkerung von Bahrain stellen. Die Demonstranten warfen vor allem der Polizei und den Sicherheitskräften Diskriminierung vor und beklagten den Stillstand der politischen Reformen, die der König in den Jahren 2001 und 2002 eingeleitet hatte. Ein Polizist starb, zahlreiche Menschen wurden festgenommen. 19 Inhaftierten wurde der Prozess gemacht. 13 weitere Personen, die wegen Brandstiftung und Vandalismus angeklagt waren, wurden zusammen mit anderen Gefangenen im Juli 2008 vom König begnadigt. Ende des Berichtszeitraums befanden sie sich jedoch noch immer in Haft. Sie sollen sich geweigert haben, offizielle Dokumente über ihre Entlassung zu unterzeichnen, weil ihrer Meinung nach alle Verfahren gegen sie bedingungslos eingestellt werden müssen.
Internationale Kontrolle und rechtliche Entwicklungen
Die Lage der Menschenrechte in Bahrain wurde im April 2008 im Rahmen der universellen regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat untersucht.
Die Regierung versprach erhebliche Verbesserungen in Bezug auf die Menschenrechte. Dazu gehören die Gründung einer nationalen Menschenrechtsinstitution und die Rücknahme von Vorbehalten bei der Unterzeichnung von einigen Menschenrechtsverträgen. Außerdem kündigte die Regierung an, das Familien- und Staatsbürgerschaftsrecht zu reformieren, neue Gesetze zum Schutz von weiblichen Hausangestellten zu erlassen und Einschränkungen der Pressefreiheit aufzuheben.
Folter und Misshandlungen
Gefangene, die im Zusammenhang mit den gewalttätigen Protesten in den Dörfern Karzakhan und Demestan im März und April festgenommen worden waren, gaben an, von der Polizei gefoltert und misshandelt worden zu sein. Ihren Aussagen zufolge wurden sie eine Woche lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Man habe sie gezwungen, sehr lange Zeit zu stehen, ihnen die Augen verbunden und sie geschlagen.
- 15 Menschen, die im Dezember 2007 festgenommen worden waren, gaben an, gefoltert worden zu sein. Man hatte ihnen vorgeworfen, ein Polizeifahrzeug in Brand gesteckt und eine Waffe gestohlen zu haben. Fünf der Männer wurden vom Obersten Strafgericht zu Gefängnisstrafen zwischen fünf und sieben Jahren verurteilt. Sechs Angeklagte, die zu einem Jahr Haft verurteilt worden waren, wurden vom König begnadigt. Vier Angeklagte wurden freigesprochen. Unter den Freigesprochenen befand sich der 20-jährige Mohammad Mekki Ahmad, der zwölf Tage lang von der Kriminalpolizei in Manama ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten worden war. Er berichtete, dass er dort gefoltert worden sei. Man habe ihn aufgehängt, geschlagen und mit Elektroschocks gequält. Ein medizinischer Untersuchungsbericht, der auf Anordnung des Strafgerichtshofs verfasst und im April vorgelegt wurde, stellte fest, dass einige der Angeklagten körperliche Anzeichen aufwiesen, die von Folter herrühren könnten. Die Regierung versäumte es bislang, unabhängige Untersuchungen der Foltervorwürfe einzuleiten.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Die Regierung schlug vor, das Presse- und Veröffentlichungsgesetz von 2002 dahingehend zu ändern, dass Tatbestände wie Kritik am König oder "Aufwiegelung zum Hass gegen die Regierung" nicht mehr mit Haftstrafen geahndet werden. Die Beratende Versammlung (Shura) änderte das Gesetz im Mai 2008. Die Änderungen wurden an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet.
Im Juni wurde Abdullah Hassan Bu-Hassan für drei Tage inhaftiert. Seine Verhaftung stand im Zusammenhang mit seinen Veröffentlichungen in der Zeitschrift The Democrat, die von der Nationalen Gesellschaft für Demokratisches Handeln (Democratic National Action Society) herausgegeben wird. Im selben Monat wurden sieben Personen kurzzeitig inhaftiert. Sie hatten Beiträge für die Internetseite Awal sowie für den Rundbrief der al-Wifaq Islamic Society geschrieben. Man klagte sie wegen "Aufwiegelung zum Hass und Beleidigung der Regierung" an. Mehrere Internetseiten wurden geschlossen, weil sie Artikel enthielten, die Kritik an der königlichen Familie und an der Regierung übten.
Berichten zufolge kündigte der Innenminister im November an, dass alle bahrainischen Staatsbürger – auch Parlamentsabgeordnete und Mitglieder von NGOs – künftig eine Erlaubnis brauchen, wenn sie an Tagungen im Ausland teilnehmen, bei denen es um Bahrains innere Angelegenheiten geht. Wer sich dieser Anordnung widersetze, riskiere eine Haft- oder Geldstrafe.
Todesstrafe
Ein Staatsbürger aus Bangladesch, Mizan Noor Al-Rahman Ayoub Miyah, wurde im August 2008 hingerichtet. Er war für schuldig befunden worden, seinen Arbeitgeber ermordet zu haben.
Bei der Abstimmung in der UN-Generalversammlung über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium im Dezember enthielt sich Bahrain der Stimme.
Amnesty International: Missionen
Ein Delegierter von Amnesty International besuchte Bahrain im Oktober 2008 und sprach mit Regierungsbeamten, Parlamentariern, Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, ehemaligen Gefangenen und Rechtsanwälten. Im November nahm ein Delegierter von Amnesty International an einer Konferenz der bahrainischen Regierung teil. Gegenstand waren die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats bei der universellen regelmäßigen Überprüfung im April.