DR Kongo: Verschwindenlassen
Aloys Bigirumwami, Bahati Nshangalume und Patient Basimike Bukombe Barhuze (v.l.n.r.) wurden 2025 in der Demokratischen Republik Kongo verschleppt.
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Von den drei Männern Aloys Bigirumwami, Bahati Nshangalume und Patient Basimike Bukombe Barhuze fehlt jede Spur, seit sie von Mitgliedern der bewaffneten Gruppe M23 verschleppt wurden. Die M23 ist eine der zahlreichen Parteien des bewaffneten Konflikts in der DR Kongo. Aloys Bigirumwami wurde am 13. Mai 2025 das letzte Mal gesehen, Bahati Nshangalume am 26. Oktober und Patient Basimike Bukombe Barhuze am 17. Dezember. Sowohl der Grund für ihre Entführung als auch ihr Aufenthaltsort sind unbekannt. Sollten sich die Männer im Gewahrsam der M23 befinden, müssen sie umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Bitte setzt euch für Aloys Bigirumwami, Bahati Nshangalume und Patient Basimike Bukombe Barhuze ein!
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Appell an
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(Die Regierung Ruandas unterstützt die M23, deshalb können Kopien an die Botschaft Ruandas sinnvoll sein.)
Botschaft der Republik Ruanda
S.E. Herrn Igor César
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
Fax: 030 209 16 59 59
E-Mail: info@rwanda-botschaft.de
Amnesty fordert:
- Geben Sie bitte unverzüglich das Schicksal und den Verbleib von Aloys Bigirumwami, Bahati Nshangalume und Patient Basimike Bukombe Barhuze bekannt. Sollten die Männer von der M23 festgehalten werden, müssen sie umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
- Stellen Sie zudem sicher, dass keine weiteren Zivilpersonen inhaftiert werden und dass Menschen in M23-Hafteinrichtungen weder gefoltert noch anderweitig misshandelt werden. Alle Inhaftierten müssen angemessen untergebracht und mit Nahrungsmitteln und sauberem Wasser versorgt werden. Auch müssen sie regelmäßigen und uneingeschränkten Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familienangehörigen erhalten.
Sachlage
Aloys Bigirumwami, Bahati Nshangalume und Patient Basimike Bukombe Barhuze, drei Männer aus dem Osten der DR Kongo, wurden im Laufe des Jahres 2025 jeweils separat von Mitgliedern der bewaffneten Gruppe M23 entführt. Seitdem fehlt jede Spur von ihnen.
Am 13. Mai 2025 nahmen M23-Kämpfer bei einer Razzia in Goma, der Hauptstadt der Provinz Nord-Kivu, Hunderte Erwachsene und Kinder fest. Der von der M23 ernannte Bürgermeister von Goma, Julien Katembo, erkannte in der Menschenmenge den Menschenrechtsverteidiger Aloys Bigirumwami, ein Mitglied der Jugendbewegung Lutte pour le Changement (LUCHA). Julien Katembo forderte Aloys Bigirumwami auf, die Waffen auszuhändigen, die er in Kiwanja, einer Stadt im Territorium Rutshuru, zurückgelassen habe; ohne allerdings zu belegen, dass Aloys Bigirumwami jemals Waffen besessen hatte. Aloys Bigirumwami wurde daraufhin in einem Fahrzeug der M23 mitgenommen und seither nicht mehr gesehen.
Am 26. Oktober 2025 traf sich Bahati Nshangalume, der im Bergbausektor tätig ist, mit einem M23-Kommandanten im Militärlager der M23 in Luhwindja, um ein Bergbaugeschäft zu besprechen. Seither fehlt von ihm jede Spur. Seine Familienangehörigen haben sich bei der Vertretung der M23 nach seinem Verbleib erkundigt, aber keine Informationen erhalten.
Am 17. Dezember 2025 entführten Männer in Militäruniform, die laut Zeugenaussagen wie M23-Kämpfer aussahen, Patient Basimike Bukombe Barhuze, einen Angestellten der Hochschule Higher Institute of Medical Technology, aus einer Grundschule in Munya in der Nähe von Nyangezi in der Provinz Süd-Kivu, wo er zu diesem Zeitpunkt arbeitete. Auch er wurde seither nicht mehr gesehen.
Die Praxis des Verschwindenlassens in bewaffneten Konflikten verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht und speziell gegen die Genfer Abkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle zum Schutz von Zivilpersonen. Das Verschwindenlassen von Zivilpersonen und die Bedrohung von Menschenrechtsverteidiger*innen in bewaffneten Konflikten, wie es im Fall von Aloys Bigirumwami geschehen ist, stellen möglicherweise Kriegsverbrechen dar.
Hintergrundinformation
Im bewaffneten Konflikt in der DR Kongo haben Kämpfer der bewaffneten Gruppe M23, die von Ruanda unterstützt wird, Zivilpersonen verschleppt, gefoltert und getötet. Amnesty International hat Fälle dokumentiert, in denen Gefangene als Geiseln gehalten wurden und in Hafteinrichtungen in Goma und Bukavu unmenschlichen Bedingungen ausgesetzt waren. Die Inhaftierten schilderten, wie sie in überfüllten, unhygienischen Zellen ohne ausreichend Nahrung, Wasser, sanitäre Einrichtungen oder medizinische Versorgung festgehalten wurden. Den meisten wurde der Zugang zu ihren Familien oder Rechtsbeiständen verweigert. Oft verlangt die M23 von den Familien Lösegelder für die Freilassung ihrer Angehörigen, die von weniger als 100 US-Dollar bis zu mehr als 2.000 US-Dollar reichen können.
Amnesty sind mehrere M23-Hafteinrichtungen in Goma (Nord-Kivu) und Bukavu (Süd-Kivu) bekannt, darunter auch die Zentrale des ehemaligen Geheimdienstes in Bukavu. Ein ehemaliger Inhaftierter gab an, dort jeden Morgen von M23-Kämpfern ausgepeitscht worden zu sein. Weitere ehemalige Gefangene sagten, dass M23-Kämpfer ihren Familien den Zugang verweigerten und abstritten, dass die Betroffenen dort inhaftiert seien, was dem Verschwindenlassen gleichkommt. Amesty International sprach mit 18 ehemaligen Gefangenen, die angaben, entweder gefoltert worden zu sein oder die Folterung anderer beobachtet zu haben.
Das humanitäre Völkerrecht verbietet es allen Konfliktparteien, willkürlich Zivilpersonen zu inhaftieren – das gilt auch für organisierte bewaffnete Gruppen wie die M23. Zudem untersagt das humanitäre Völkerrecht Mord, grausame Behandlung, Folter und die Verletzung der persönlichen Würde wie z. B. die erniedrigende und entwürdigende Behandlung von Gefangenen. Auch das Verschwindenlassen von Personen in bewaffneten Konflikten ist explizit verboten. Zudem machen sich M23-Mitglieder möglicherweise des Kriegsverbrechens der Geiselnahme schuldig, wenn sie Zivilpersonen inhaftieren und von deren Familienangehörigen ein Lösegeld für ihre Freilassung fordern.