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Estland 2019
Es wurde eine nationale Menschenrechtsinstitution eingerichtet. Die Zahl von Staatenlosen war nach wie vor hoch.
Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen
Der UN-Menschenrechtsausschuss begrüßte die Mandatserweiterung des Rechtskanzlers, der nunmehr die Funktion einer nationalen Menschenrechtsinstitution wahrnehmen kann. Er äußerte jedoch Besorgnis, dass die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen würden.
Flüchtlinge und Asylsuchende
In Estland wurden 100 Asylanträge gestellt, die geringste Anzahl in der Europäischen Union.
Das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) erkannte Estlands Bemühen um wirksamen Zugang zu Rechtshilfe für Asylsuchende an, sah aber noch Änderungsbedarf am Asylgesetz. Dazu zählten die Anerkennung des speziellen Schutz- und Beratungsbedarfs besonders gefährdeter Asylsuchender, die zeitnahe Bereitstellung von Informationen für Asylsuchende über ihre Rechte und Pflichten, die Verbesserung der Zusammenarbeit mit der staatlichen Rechtsberatungsstelle für Flüchtlinge, die Schaffung der Möglichkeit für Asylsuchende, sich in allen Phasen des Verfahrens (insbesondere in der ersten Instanz) von einem Rechtsbeistand vertreten zu lassen, den Ausbau der anwaltlichen Befugnisse und die Anfertigung lückenloser Übersetzungen der Asylentscheidungen.
Ein erster Änderungsvorschlag zum Asylgesetz wurde zurückgezogen. Dieser hätte den Katalog der Ausnahmeregelungen für ein Refoulement (die Abschiebung in ein Land, in dem der Person Verfolgung droht) erweitert. Die Praxis des Refoulement verstößt ausnahmslos gegen internationales Recht und internationale Standards.
Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSKR) äußerte sich besorgt über die schlechten Lebensbedingungen in den Aufnahmezentren und über den akuten Mangel an Wohnraum für Flüchtlinge, so dass manche von ihnen auch nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus in den Aufnahmeeinrichtungen blieben.
Diskriminierung - Ethnische Minderheiten
Noch immer waren in Estland etwa 76.000 Menschen (circa 5,5 Prozent der Bevölkerung) staatenlos, hauptsächlich weil sie keine ausreichenden Kenntnisse der estnischen Sprache vorweisen konnten. Minderheiten mit anderer Muttersprache waren hinsichtlich Beschäftigung, Wohnraum, Ausbildung und Gesundheitsversorgung nach wie vor benachteiligt, auch wenn sie das Daueraufenthaltsrecht besaßen. Der Nationale Integrationsplan war nicht auf spezifische Zielgruppen abgestellt, so dass bestimmte Minderheiten wie die Roma damit kaum zu erreichen waren.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen
Zwar war das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft bereits 2016 in Kraft getreten, doch stand die Verabschiedung von Durchführungsbestimmungen durch das Parlament auch Ende 2019 noch aus. Mangels einheitlicher Bestimmungen wurden gleichgeschlechtliche Partnerschaften von den Gerichten unterschiedlich behandelt. Im Juni erklärte der Oberste Gerichtshof die Bestimmungen des Ausländergesetzes, die den in registrierten Partnerschaften lebenden Partner_innen estnischer Bürger_innen eine Aufenthaltserlaubnis verwehrten, für verfassungswidrig und ungültig.
Ungeachtet der fehlenden Durchführungsbestimmungen betonte im September ein Verwaltungsgericht, dass die in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden gleichgeschlechtlichen Partner denselben Anspruch auf Krankenversicherungsschutz haben wie Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen.
Der Estnische LGBTI-Verband Eesti LGBT Ühing meldete Übergriffe gegen den Verband, die ihn davon abhalten sollten, Vorschläge zur Finanzierung von Projekten zu machen. Des Weiteren sollte damit die estnische LGBTI-Gemeinschaft marginalisiert und zum Schweigen gebracht werden, was unter den Aktivist_innen und in der ganzen Gemeinschaft ein Klima der Angst hervorrief.