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Niederlande: Berufungsgericht verbietet diskriminierende Polizeikontrollen
"Racial Profiling beenden": Vertreter*innen von Amnesty International und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie weitere Kläger*innen vor dem Berufungsgericht in Den Haag am 14. Februar 2023.
© Amnesty International
Am 14. Februar 2023 hat ein Berufungsgericht in Den Haag ein wegweisendes Urteil gefällt und Racial Profiling durch die Polizei verboten. Die niederländische Grenzpolizei darf damit nicht länger Menschen basierend auf ihrer Hautfarbe kontrollieren. Geklagt hatten zwei betroffene niederländische Bürger*innen sowie Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen wie Controle Alt Delete, RADAR und NJCM-PILP.
Das Gericht entschied, dass das derzeitige Vorgehen der Grenzpolizei in den Niederlanden eine Form der Diskriminierung aus rassistischen Gründen darstellt, und erließ ein Verbot. Durch die Entscheidung muss die Grenzpolizei ihr Vorgehen mit sofortiger Wirkung ändern, unabhängig davon, ob der Staat Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
In dem Fall ging es um die Frage, ob die ethnische Zugehörigkeit eines der Kriterien für eine Personenkontrolle durch die Grenzpolizei sein darf oder nicht. Die Koalition der Kläger*innen argumentierte, dass Auswahlkriterien anhand der ethnischen Zugehörigkeit von Personen eine Form von rassistischer Diskriminierung darstellen.
Besonders schwerwiegende Form der Diskriminierung
Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Grenzpolizei in ihrer täglichen Kontrollpraxis eine Unterscheidung auf Grundlage der ethnischen Zugehörigkeit treffe. Dieses Vorgehen stelle eine besonders schwerwiegende Form von Diskriminierung dar. Das Gericht betonte, dass Racial Profiling dazu führe, dass sich die Betroffenen in der Gesellschaft nicht akzeptiert und als Bürger*innen zweiter Klasse fühlten.
"Ich fühle mich in meiner Überzeugung bestärkt, dass Rassismus keinen Platz in unserer Gesellschaft hat. Das ist ein bedeutender Sieg, nicht nur für mich und andere People of Colour, sondern für alle, die jahrelang gegen Rassismus, Racial Profiling und für Gleichbehandlung gekämpft haben," sagte Mpanzu Bamenga, einer der Kläger.
Stigmatisierung und negativer Einfluss
Das Berufungsgericht hat betont, dass das Vorgehen der Grenzpolizei sowohl zu einer Stigmatisierung als auch zu Unbehagen und Frustration bei den Personen führt, die bei den Grenzkontrollen ausgewählt werden. So ging es auch den beiden Bürger*innen, die die Klage mit eingereicht hatten. Das Gericht wies auch auf die negativen Auswirkungen von Racial Profiling auf die Gesellschaft hin.
"Das Gericht machte deutlich, dass Aussehen und Hautfarbe nichts über die Nationalität eines Menschen aussagen. Dieses wichtige Urteil korrigiert eine frühere Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, die viele People of Colour schockiert hatte und ihnen das Gefühl gab, Bürger*innen zweiter Klasse zu sein," sagte Dionne Abdoelhafiezkhan von der Antirassismus-Organisation Control Alt Delete.
Was kommt als nächstes?
Das ist ein historisches Urteil. Es stellt einen wichtigen Schritt hin zur Beseitigung des Racial Profilings durch die dem Verteidigungsministerium unterstehende Grenzpolizei (Marechaussee), die Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden dar.
"Die Koalition, die diese Klage eingereicht hat, kämpft seit Jahren gegen Racial Profiling. Dieser Sieg zeigt, was wir gemeinsam erreichen können," sagte Dagmar Oudshoorn, Direktorin von Amnesty International Niederlande.
"Es motiviert uns, unsere gemeinsamen Anstrengungen fortzusetzen, um Rassismus und Diskriminierung bei den Strafverfolgungsbehörden ein Ende zu setzen."