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Behörden müssen Zusagen zu Arbeitsrechten endlich einhalten
Arbeitsmigrant auf einer Baustelle in Katar
© Amnesty International
Die katarischen Behörden haben versprochen, die Ausbeutung von Tausenden Arbeitsmigrantinnen und -Migranten zu beenden. Dafür bleibt ihnen nicht mehr viel Zeit.
Im neuen Bericht Reality Check: The state of migrant workers’ rights with less than four years to go until the Qatar 2022 World Cup untersucht Amnesty den Reformprozess in Katar. Die Recherchen zeigen auf, dass noch viel zu tun ist, um die Rechte von etwa zwei Millionen Arbeitsmigrantinnen und -Migranten im Land in vollem Umfang zu achten und zu schützen.
"Die katarischen Behörden haben bereits einige wichtige Schritte zum Schutz von Arbeitsrechten unternommen, aber es muss noch mehr getan werden. Die Reform ist bisher lückenhaft und viele Arbeitsmigranten sind nach wie vor Ausbeutung und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt. Diejenigen, die es schaffen, nach Hause zurückzukehren, stehen meist mit leeren Händen da – ohne Entschädigung oder die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen", sagt Regina Spöttl, Katar-Expertin bei Amnesty International in Deutschland.
Sponsorensystem Kafala verletzt Menschenrechte
Amnesty International fordert Katar auf, das Sponsorensystem Kafala vollständig abzuschaffen, da es Menschenrechtsverletzungen Vorschub leistet. Trotz einiger kleiner Reformen hat es weiterhin zur Folge, dass Arbeitsmigranten bis zu fünf Jahre lang an skrupellose Arbeitgeber gebunden sind. Im November 2017 unterzeichnete Katar eine Vereinbarung mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen und sicherte zu, seine Gesetzgebung mit den internationalen Arbeitsnormen in Einklang zu bringen. Seither haben die Behörden mehrere Gesetze zugunsten von Arbeitsmigranten erlassen, zum Beispiel die Einführung eines temporären Mindestlohns, rechtliche Regelungen für Hausangestellte, neue Gerichte für Arbeitsstreitigkeiten und einen Fonds zur Unterstützung sowie Versicherung von Arbeitsmigranten. Zudem wurde die Notwendigkeit einer "Ausreiseerlaubnis" für die meisten Arbeitsmigranten abgeschafft. Bislang mussten alle Beschäftigten vor dem Verlassen des Landes die Einwilligung des Arbeitgebers einholen.
Allerdings unterliegen einige dieser Reformen weiterhin bestimmten Einschränkungen. Dies bedeutet, dass viele Arbeitsmigranten in Katar nach wie mit Zwangsarbeit, eingeschränkter Bewegungsfreiheit und anderen Menschenrechtsverstößen rechnen müssen. Das Kafala-System hat weiterhin zur Folge, dass Arbeitsmigranten beim einem Wechsel der Arbeitsstelle die Erlaubnis ihres Arbeitgebers einholen müssen. Tun sie dies nicht, droht ihnen eine Strafanzeige wegen "unerlaubter Abwesenheit" und die Konfiszierung ihres Reisepasses.
Hunderte Arbeitsmigranten ohne Löhne
Der temporäre Mindestlohn liegt gerade einmal bei knapp über 200 US-Dollar pro Monat. Die neuen Arbeitsgerichte, die zum Beispiel für Lohnstreitigkeiten zuständig sind, haben nicht genügend Kapazitäten, um sich aller Fälle anzunehmen. So sind Hunderte Arbeitsmigranten bereits ohne Verfahren und ohne Entschädigung in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt.
Für Hausangestellte gilt die Regelung der "Ausreiseerlaubnis" weiterhin. Die 2017 eingeführten gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus, um die überwiegend weiblichen Hausangestellten wirkungsvoll vor Menschenrechtsverstößen zu schützen.