Verwaltungsstreitverfahren eines afghanischen Staatsangehörigen
Es soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens und einer amtlichen Auskunft über die Frage, ob die Epilepsieerkrankung des Klägers im Falle einer Rückkehr nach Afghanistan in Kabul behandelbar ist, insbesondere ob dort zur Behandlung der Epilepsie das Medikament Ergenyl oder Medikamente gleicher Wirksamkeit erhältlich sind und auch regelmäßige EEG-Kontrollen möglich sind.
Bei der aktuellen medizinischen Versorgungslage in Afghanistan ist es in keinster Weise gewährleistet, dass Menschen mit einer schweren Erkrankung Zugang zu den nötigen Medikamenten haben oder angemessen ärztlich versorgt werden können. Zwar wurde seit dem Fall der Taliban im Jahr 2001 viel in den Gesundheitssektor investiert, und die vorhandenen Gesundheitseinrichtungen konzentrieren sich auf Kabul und andere größere Städte. Jedoch sind die öffentlichen Dienstleistungen in Kabul dem rasanten Bevölkerungswachstum von 1,5 Millionen Einwohnern im Jahr 2001 auf fast 5 Millionen Einwohner im Jahr 2010 durch zurückkehrende Flüchtlinge in keinster Weise gewachsen.
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Das komplette Asyl-Gutachten unter "Weitere Dokumente" zum Download.