Passpraxis/Deportationsgefahr Äthiopier eritreischer Volkszugehörigkeit
VERWALTUNGSSTREITVERFAHREN EINES STAATSANGEHÖRIGEN AUS ÄTHIOPIEN
Sehr geehrter Herr Wolrath,
Ihre Fragen kann Amnesty International wie folgt beantworten:
- Stellt Äthiopien Pässe für eigene Staatsangehörige mit eritreischer Volkszugehörigkeit aus, um ihnen eine Rückkehr nach Äthiopien zu ermöglichen? Spielt es gegebenenfalls eine Rolle, wie lange und aus welchen Gründen sich diese Person im Ausland aufgehalten haben?
Nach Informationen von Amnesty International ist die Ausstellung von Passdokumenten für äthiopische Staatsangehörige durch das Vorlegen von Dokumenten, die die Staatsangehörigkeit nachweisen, grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist generell, aber insbesondere für äthiopische Staatsangehörige ohne weitere persönliche Dokumente, die Vorlage der Geburtsurkunde.
Das äthiopische Staatsbürgerschaftsgesetz von 2003 (http://www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/refworld/rwmain?page=search&docid=409100414&skip=0&query=ethiopia&querysi=proclamation&searchin=title&display=10&sort=relevance) sieht vor, dass Personen, die ihren Wohnsitz in Äthiopien haben und mindestens vier Jahre in Äthiopien gelebt haben, die äthiopische Staatsangehörigkeit erlangen können (§5(2) Proclamation No. 378/2003, Ethiopian Nationality Proclamation), wenn sie die relevanten persönlichen Dokumente vorlegen können (§10(1)). Im Fall der Zuerkennung der Staatsangehörigkeit soll jeder Staatsangehörige mit einem Personalausweis ausgestattet werden (§13(1)), der ihm Ein- und Ausreise ermöglichen würde. Im Fall des Verlustes der Staatsangehörigkeit besteht nach §22 die Möglichkeit die Wiedereinsetzung der Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Außerdem erließ die äthiopische Regierung im Januar 2004 die "Directive to Determine the Residence Status of Eritrean Nationals Residing in Ethiopia" (http://www.unhcr.org/refworld/country,,,LEGISLATION,ETH,,48abd56c0,0.html), wonach einer Person eritreischer Volkszugehörigkeit, die sich nicht für die Annahme der eritreischen Staatsangehörigkeit entschieden hat, die äthiopische Staatsangehörigkeit garantiert wird (§4(2)). Ebenso kann im Rahmen dieser Direktive und auf Basis von §22 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 2003 nach einem Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit ihre Wiedereinsetzung beantragt werden (§4(3)). Weiterhin gibt es für Personen mit eritreischer Volkszugehörigkeit mit permanentem Wohnsitz in Äthiopien die Möglichkeit, eine permanente Aufenthaltserlaubnis zu erlangen (§6(1)). Dies ist verbunden mit der Ausgabe eines Fremdenausweises, der es der Person ermöglicht, ein- und auszureisen (§6(2)). Alle diese Möglichkeiten, so auch jene der Wiedereinsetzung der Staatsbürgerschaft, sind daran geknüpft, dass die Person ihren Wohnsitz in Äthiopien hat und seit der Unabhängigkeit Eritreas im Jahr 1993 ununterbrochen in Äthiopien gelebt hat (§1, §2). Dies trifft auf den Kläger insofern nicht zu, als dass er sich seit mindestens 1995 außerhalb von Äthiopien aufhält, wie aus dem Beweisbeschluss hervorgeht. Wurde dem Kläger durch den Auslandsaufenthalt die äthiopische Staatsangehörigkeit entzogen, hat er daher keine Möglichkeit, ihre Wiedereinsetzung zu beantragen, um die für die Rückkehr nach Äthiopien benötigten Dokumente zu bekommen.
Laut Auswärtigem Amt ist "die Rückübernahme äthiopischer Passinhaber eritreischer Abstammung ... nur dann gewährleistet, wenn das Reisedokument deutlich nach Ausbruch des Grenzkonflikts mit Eritrea im Mai 1998 ausgestellt wurde, da nur in diesen Fällen eine Überprüfung der Staatsangehörigkeit wie auch eine Sicherheitsüberprüfung stattgefunden hat" (Vgl. Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien 2007; S. 20).
Laut dem kanadischen Amt für Immigration und Flüchtlinge besteht für Äthiopier mit eritreischer Volkszugehörigkeit generell die Möglichkeit, einen Pass ausgestellt zu bekommen, wenn sie einen bis mindestens 1998 gültigen alten äthiopischen Pass vorweisen können. In jedem Fall muss bei der äthiopischen Botschaft ein Nachweis für die äthiopische Staatsbürgerschaft erbracht werden. Generell behält sich die äthiopische Botschaft vor, die Anerkennung von Identifikationsdokumenten von Äthiopiern eritreischer Volkszugehörigkeit zu verweigern und insbesondere Dokumente, die vor dr Unabhängigkeit Eritreas in Äthiopien ausgestellt wurden, für ungültig zu erklären
- Müssen äthiopische Staatsangehörige, insbesondere solche mit eritreischer Volkszugehörigkeit, bei einer Rückkehr nach Äthiopien wegen der Stellung eines Asylantrags mit Maßnahmen seitens der äthiopischen Behörden rechnen?
Amnesty International sind keine Fälle bekannt, in denen äthiopische Staatsangehörige nach ihrer Rückkehr nach Äthiopien wegen der Stellung eines Asylantrags in einem Drittstaat festgenommen wurden oder mit anderen staatlichen Strafmaßnahmen konfrontiert waren.
- Sind äthiopische Staatsangehörige äthiopischer Volkszugehörigkeit aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit von Deportationen aus Äthiopien bedroht?
Nach Angaben des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes wurden im Jahr 2008 52 Zivilisten freiwillig von Äthiopien nach Eritrea repatriiert. Seit Beendigung des gewaltsamen Konfliktes zwischen Eritrea und Äthiopien im Jahr 2000 sind Amnesty International keine Fälle von Zwangsdeportationen von Personen mit eritreischer Volkszugehörigkeit von Äthiopien nach Eritrea bekannt geworden.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska Ulm
Fachreferentin für Afrika
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