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Artikel 18: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Der tibetische Menschenrechtsverteidiger Tashi Wangchuk wurde im Mai 2018 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich für den Erhalt der tibetischen Sprache, Kultur und Identität einsetzte
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Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken, Gewissens und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.*
Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit in China
Der Staatsrat verabschiedete im Sommer 2017 die überarbeiteten Bestimmungen über religiöse Angelegenheiten, die am 1. Februar 2018 in Kraft traten. Sie ermöglichen eine weitreichende Kontrolle jeglicher Form von Religionsausübung und dehnen die Befugnisse der Behörden zur Überwachung, Kontrolle und potenziellen Bestrafung religiöser Praktiken auf allen Ebenen der Verwaltung aus. Die Gesetzesnovelle betont die nationale Sicherheit und hat zum Ziel, "Infiltration und Extremismus" zu verhindern. Sie könnte dazu genutzt werden, das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit insbesondere von tibetischen Buddhisten, uigurischen Muslimen und Angehörigen nicht anerkannter Religionsgemeinschaften noch stärker zu beschneiden als bisher.
Im Juni 2017 stellte der UN-Sonderberichterstatter über extreme Armut und Menschenrechte den Bericht über seinen Chinabesuch im Jahr 2016 vor. Darin hieß es, das Land habe zwar bei der Bekämpfung der Armut "eindrucksvolle" Fortschritte erzielt, die Lage der Tibeter und Uiguren sei jedoch äußerst schwierig. Die meisten ethnischen Minderheiten Chinas seien "schweren Menschenrechtsproblemen ausgesetzt, wie z. B. einer signifikant höheren Armutsrate, Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit und Zwangsumsiedlungen".
Angehörige der ethnischen Gruppe der Tibeter werden weiterhin diskriminiert und in ihren Rechten auf Religions- und Glaubensfreiheit, freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt.
Im Laufe des Jahres 2017 zündeten sich in den von Tibetern bewohnten Gebieten mindestens sechs Menschen aus Protest gegen repressive Maßnahmen der Behörden selbst an. Die Zahl der bekanntgewordenen Selbstverbrennungen seit Februar 2009 erhöhte sich damit auf 152.
Am 18. März 2017 setzte sich Pema Gyaltsen im Autonomen Tibetischen Bezirk Ganzi (tibetisch: Kardze) in der Provinz Sichuan in Brand. Tibetischen Quellen zufolge soll er noch gelebt haben, als die Polizei ihn wegbrachte. Seine Familienangehörigen wurden festgenommen und geschlagen, als sie sich bei den Behörden nach ihm erkundigten.
Nach Informationen tibetischer NGOs im Ausland wurde der tibetische Mönch Lobsang Kunchok, der 2011 eine versuchte Selbstverbrennung überlebt hatte und anschließend inhaftiert worden war, im März 2017 aus dem Gefängnis entlassen.
Der tibetische Filmemacher Dhondup Wangchen konnte ausreisen und traf am 26. Dezember 2017 mit seiner in den USA lebenden Familie zusammen. Er war fast zehn Jahre zuvor inhaftiert worden, weil er im Vorfeld der Olympischen Spiele in Peking im Jahr 2008 einen Dokumentarfilm gedreht hatte, in dem gewöhnliche tibetische Bürger zu Wort kamen.
Dieser Text wurde zunächst am 23. Mai 2018 im Amnesty-Report 2017/18 in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Für die Kampagnen-Website "70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" wurde er aktualisiert.
*Amnesty verwendet eine diskriminierungssensibel überarbeitete deutsche Übersetzung der Allgemeinen Erklärung. Den gesamten Text findest du hier.