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"Racial Profiling" in Deutschland
Wer vermeintlich "nicht deutsch" aussieht, wird von der Bundespolizei häufiger kontrolliert als der Rest der Bevölkerung. Dieses sogenannte "Racial Profiling" verstößt gegen die Menschenrechte. Amnesty fordert die Abschaffung aller Gesetze, die diskriminierende Kontrollen erlauben.
"Die Polizei muss Menschen aktiv vor Rassismus schützen – diskriminierende Personenkontrollen bewirken aber das Gegenteil: Sie behandeln Menschen grundlos wie Täterinnen und Täter, grenzen sie öffentlich aus und fördern zudem Vorurteile in der Gesellschaft", sagt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland.
Amnesty fordert daher die Abschaffung des § 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes. Er erlaubt der Bundespolizei, ohne konkreten Anlass und Verdacht Menschen zu kontrollieren "zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise".
"Diese Regelung führt zwangsläufig zu Kontrollen, die gegen das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen. Denn sie hat zur Folge, dass die Bundespolizei gezielt Menschen anspricht, die sie für Ausländer hält. Dadurch provoziert die Vorschrift geradezu, Personen nach rassistischen Kriterien zu kontrollieren. Es ist aber menschenrechtlich und grundgesetzlich verboten, Menschen nach Kriterien wie der Hautfarbe oder anderen physischen Merkmalen für Kontrollen auszuwählen, wenn es keinen konkreten Verdacht gibt", so Scharlau.
Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat erst kürzlich geurteilt, dass die Polizei derartige Kontrollen nicht in Inlandszügen durchführen darf, weil auf diesen Strecken gar keine unerlaubte Einreise möglich ist. "Das ist eine positive Entwicklung. Besser wäre jedoch, diese Rechtsgrundlage ganz zu streichen", sagt Scharlau.
"Wir fordern die Bundesregierung auf, die jüngsten Urteile zum Anlass zu nehmen, die Regelung des § 22 Abs. 1a abzuschaffen und sich grundsätzlich mit dem Problem diskriminierender Personenkontrollen auseinanderzusetzen. Bislang weigert sich die Regierung, obwohl internationale Gremien wie der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung die Bundesregierung schon mehrfach aufgefordert hat, aktiv gegen 'Racial Profiling' vorzugehen."
Amnesty International fordert seit langem unabhängige Untersuchungsmechanismen und eine unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten: "Dass mutmaßliche rassistische Kontrollen der Polizei bei der Polizei selbst zur Anzeige gebracht werden müssen, hält viele Betroffene davon ab, sich zu wehren", so Scharlau.