Tunesien: Zunehmende Menschenrechtsverletzungen an Geflüchteten und Migrant*innen
Vertreibung aus al-Amra: Migrant*innen müssen ihr Lager in al-Amra, Tunesien, am 5. April 2025 verlassen, nachdem die tunesischen Behörden mit der Räumung begonnen hatten.
© AFP/Getty
Die tunesischen Behörden haben den Schutz von Geflüchteten und Migrant*innen in den letzten drei Jahren massiv abgebaut. Das zeigt ein neuer Amnesty-Bericht. Insbesondere Schwarze Menschen erleben ein rassistisches Vorgehen der Polizei, Menschenrechtsverletzungen sind weit verbreitet. Die Europäische Union läuft Gefahr, sich daran mitschuldig zu machen, wenn sie die Zusammenarbeit mit Tunesien bei der Migrationskontrolle ohne wirksame Menschenrechtsgarantien fortsetzt.
In dem neuen Bericht "Nobody Hears You When You Scream’: Dangerous Shift in Tunisia’s Migration Policy dokumentiert Amnesty International die Verantwortung tunesischer Sicherheitskräfte für rassistisch motivierte Festnahmen und Inhaftierungen, rücksichtslose Abfangaktionen auf See, kollektive Abschiebungen von Zehntausenden von Geflüchteten und Migrant*innen nach Algerien und Libyen sowie Folter und andere Misshandlungen, einschließlich Vergewaltigungen und anderer sexualisierter Gewalt zwischen 2023 und 2025. Gleichzeitig gingen die Behörden in Tunesien gegen die Zivilgesellschaft vor, die wichtige Hilfe für Geflüchtete und Migrant*innen leistet.
Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, sagt: "Die tunesischen Behörden haben massive Menschenrechtsverletzungen geduldet, Rassismus geschürt und den Flüchtlingsschutz ausgehöhlt. Sie müssen diese verheerenden Rückschritte sofort rückgängig machen. Rassistische Hetze muss enden und lebensgefährliche Kollektivabschiebungen gestoppt werden.
Tunesien muss das Recht auf Asyl schützen und sicherstellen, dass Menschen nicht dorthin abgeschoben werden, wo sie der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. NGO-Mitarbeiter*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die wegen der Unterstützung von Geflüchteten und Migrant*innen inhaftiert sind, müssen bedingungslos freigelassen werden."
Im Juni 2024 ordneten die tunesischen Behörden an, das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) bei der Bearbeitung von Asylanträgen nicht länger zu beteiligen, wodurch die einzige Möglichkeit, in Tunesien Asyl zu beantragen, abgeschafft wurde. Die Zusammenarbeit der EU mit Tunesien bei der Migrationskontrolle wurde jedoch ohne wirksame Menschenrechtsgarantien fortgesetzt.
Duchrow sagt: "Das Schweigen der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu diesen schrecklichen Menschenrechtsverstößen ist besonders alarmierend. Die EU muss dringend jegliche Unterstützung im Bereich Migration und Grenzkontrollen aussetzen, die darauf abzielt, Menschen von der Einreise nach Tunesien abzuhalten. Zudem muss die EU die Finanzierung von Sicherheitskräften oder Behörden, die für Menschenrechtsverletzungen an Geflüchteten und Migrant*innen verantwortlich sind, einstellen.
Anstatt die Eindämmung von Flüchtlingsbewegungen in den Vordergrund zu stellen und Menschenrechtsverletzungen zu fördern, muss die EU von Tunesien einfordern, angemessene Schutzmaßnahmen und Asylverfahren zur Verfügung zu stellen sowie klare, durchsetzbare Maßstäbe und Bedingungen für die Achtung der Menschenrechte festzulegen, um sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig zu machen."
Auf welcher Grundlage beruhen die Erkenntnisse von Amnesty?
- Amnesty International führte zwischen Februar 2023 und Juni 2025 Recherchen durch.
- Befragt wurden 120 Geflüchtete und Migrant*innen aus fast 20 Ländern (92 Männer, 28 Frauen, acht Kinder im Alter von 16 bis 17 Jahren) in Tunis, Sfax und Zarzis.
- Annesty überprüfte auch Quellen der Vereinten Nationen, von Medien und der Zivilgesellschaft sowie die offiziellen Veröffentlichungen der lokalen tunesischen Behörden.
- Vor der Veröffentlichung teilte Amnesty International ihre Ergebnisse mit tunesischen, europäischen und libyschen Behörden. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts lagen keine Antworten vor.
Die Aussagen von Betroffenen offenbaren ein Migrations- und Asylsystem, das eher auf Ausgrenzung und Bestrafung als auf Schutz ausgerichtet ist. Mindestens 60 der von Amnesty befragten Personen, darunter drei Kinder, zwei Flüchtlinge und fünf Asylsuchende, wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert.
Eine durch rassistische Rhetorik geschürte Krise
Schwarze Geflüchtete und Migrant*innen wurden zur Zielscheibe von systematischem Racial Profiling und aufeinanderfolgenden Wellen rassistischer Gewalt durch Einzelpersonen und Sicherheitskräfte. Dieses Vorgehen wurde durch offen vertretenen Rassismus ausgelöst, angefangen mit den Äußerungen von Präsident Kais Saied im Februar 2023, die seitdem auch von anderen Behördenvertreter*innen und Parlamentarier*innen wiederholt wurden.
Eine Welle repressiver Maßnahmen verschärfte die Situation und richtete sich gegen mindestens sechs NGOs, die Geflüchtete und Migrant*innen entscheidend unterstützen. Dies hatte eklatante humanitäre Folgen und führte zu einer enormen Schutzlücke. Seit Mai 2024 haben die Behörden mindestens acht NGO-Mitarbeiter*innen und zwei ehemalige lokale Beamt*innen, die mit den NGOs zusammengearbeitet hatten, willkürlich inhaftiert. Die nächste Anhörung im Prozess gegen die Mitarbeiter*innen einer dieser Organisationen, des Tunesischen Rates für Flüchtlinge, ist für den 24. November angesetzt.
Angriffe auf See und Verstöße gegen den Non-Refoulement-Grundsatz
Amnesty International untersuchte 24 Aufgriffe auf See und sprach mit 25 Geflüchteten und Migrant*innen, die von rücksichtslosem und gewalttätigem Verhalten der tunesischen Küstenwache berichteten, wie gefährliche Rammmanöver, Hochgeschwindigkeitsmanöver, bei denen Boote zu kentern drohten, Übergriffe mit Schlagstöcken auf Menschen und Boote, Tränengaseinsatz aus nächster Nähe und die Verweigerung einer individuellen Schutzprüfung bei der Ausschiffung.
Trotz der anhaltenden Kritik an fehlender transparenter Berichterstattung über Abfangaktionen haben die tunesischen Behörden 2024 die öffentliche Weitergabe von Daten über diese Operationen eingestellt, nachdem sie eine von der EU unterstützte Such- und Rettungsregion für den Seeverkehr (SRR) eingerichtet hatten. Zuvor hatten sie eine deutliche Zunahme der Abfangvorgänge gemeldet.
Kollektivabschiebungen, Aussetzen in der Wüste und Folter
Ab Juni 2023 begannen die tunesischen Behörden mit der kollektiven Abschiebung von Zehntausenden von Geflüchteten und Migrant*innen, zumeist Schwarzen Menschen, entweder nach rassistisch motivierten Festnahmen oder nachdem sie sie auf See abgefangen hatten. Amnesty International kam zu dem Schluss, dass die Behörden zwischen Juni 2023 und Mai 2025 mindestens 70 Kollektivabschiebungen durchgeführt haben, von denen mehr als 11.500 Menschen betroffen waren.
Die tunesischen Sicherheitskräfte haben routinemäßig Migrant*innen und Geflüchtete, darunter auch schwangere Frauen und Kinder, in abgelegenen und wüstenartigen Gebieten an den Grenzen des Landes zu Libyen und Algerien ausgesetzt. Sie ließen sie ohne Nahrung und Wasser zurück und beschlagnahmten in der Regel ihre Telefone, Ausweispapiere und ihr Geld, wodurch sie das Leben und die Sicherheit der ausgesetzten Menschen in höchstem Maße gefährdeten.
Nach der ersten Welle der Abschiebungen im Juni / Juli 2023 wurden an der libysch-tunesischen Grenze mindestens 28 Migrant*innen tot aufgefunden, und 80 Migrant*innen wurden als vermisst gemeldet. Diese Abschiebungen erfolgten ohne jegliche Verfahrensgarantien und unter Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement).
Während Menschen, die nach Algerien abgeschoben wurden, wochenlang zu Fuß von der Grenze zurückgehen mussten oder der Gefahr einer "Kettenabschiebung" von Algerien nach Niger ausgesetzt waren, wurden diejenigen, die nach Libyen geschickt wurden, oft dem libyschen Grenzschutz oder anderen Milizen übergeben, die sie zurückließen oder sie in Einrichtungen festhielten, in denen sie Misshandlungen ausgesetzt waren. Geflüchtete und Migrant*innen in Libyen sind weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen und -verstößen ausgesetzt, die ungestraft begangen werden und die laut einer UN-Untersuchungsmission ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt.
Tunesische Sicherheitskräfte haben 41 Männer, Frauen und Kinder bei Abfangaktionen, Abschiebungen oder in Haft gefoltert oder anderweitig misshandelt. Amnesty International dokumentierte außerdem 14 Fälle von Vergewaltigungen oder anderen Formen sexualisierte Gewalt durch tunesische Sicherheitskräfte, von denen einige im Zusammenhang mit Leibesvisitationen begangen wurden – in erniedrigender Weise, die offenkundig Folter gleichkam.
Unterstützung durch die EU auf Kosten von Leben und Menschenwürde
Da sie nicht aus den verheerenden Ergebnissen ihrer Zusammenarbeit mit Libyen gelernt hat, hat die laufende Zusammenarbeit zwischen der EU und Tunesien bei der Migrationskontrolle dazu geführt, dass Menschen in einem Land festgehalten werden, in dem sie weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Diese Zusammenarbeit umfasst die Finanzierung der Such- und Rettungskapazitäten der tunesischen Küstenwache sowie die Bereitstellung von Schulungen und Ausrüstung für die Grenzkontrolle, um die Zahl der illegalen Grenzübertritte nach Europa zu verringern.
Die EU unterzeichnete im Juli 2023 eine Vereinbarung mit Tunesien, die ohne wirksame Menschenrechtsgarantien ausgearbeitet wurde, wie z. B. eine transparente vorherige Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung, eine unabhängige Menschenrechtsüberwachung mit klaren Verfahren zur Weiterverfolgung von mutmaßlichen Verstößen oder eine ausdrückliche Klausel, die eine Aussetzung des Abkommens im Falle von Menschenrechtsverletzungen ermöglicht.
Die Europäische Ombudsperson stellte diese Unzulänglichkeiten in einer Untersuchung im Jahr 2024 fest. Die Zusammenarbeit wird jedoch auch mehr als zwei Jahre später fortgesetzt – trotz alarmierender und gut dokumentierter Berichte über Menschenrechtsverletzungen. Obwohl der Migrationskontrolle auf Kosten des Völkerrechts Vorrang eingeräumt wird, preisen europäische Behördenvertreter*innen dieses Vorgehen als Erfolg und verweisen darauf, dass die Zahl der irregulär auf dem Seeweg ankommenden Menschen aus Tunesien seit 2024 deutlich zurückgegangen ist.