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NRW: Misshandlung von Asylbewerbern ist schockierend und beschämend

Bäuchlings am Boden liegend, Fuß im Nacken, darüber zwei grinsende Sicherheitsmänner: So wurde ein Asylbewerber in NRW gequält
© Amnesty International Taiwan
Privates Sicherheitspersonal hat in zwei Asylbewerberunterkünften in Burbach bei Siegen und in Essen Asylsuchende misshandelt. Ein offensichtlich in Burbach entstandenes Foto, das auch mehrfach in Medienberichten abgebildet war, zeigt einen bäuchlings am Boden liegenden Mann und zwei grinsende Sicherheitsmänner. Einer der beiden stellt dem gefesselten Opfer seinen Fuß in den Nacken.
Außerdem hat die Polizei ein Video erhalten, auf dem zu sehen ist wie ein Sicherheitsmann einen Flüchtling anschreit und ihm befiehlt, sich neben Erbrochenes auf eine Matratze zu legen. Die zuständige Polizei hat eine Sonderkommission eingerichtet und ermittelt wegen schwerer Körperverletzung.
Die verdächtigen Sicherheitskräfte sind laut WDR bei der privaten Firma SKI angestellt gewesen. Dabei handelt es sich um ein Subunternehmen von European Homecare, das in Nordrhein-Westfalen sechs Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge betreibt. Die zuständige Bezirksregierung in Arnsberg habe die Zusammenarbeit mit SKI aufgekündigt und wolle künftig stärkere Kontrollen für Subunternehmen einführen, berichtet der Rundfunksender.
Bewertung der Vorfälle durch Amnesty International
Die bekanntgewordenen Bilder sind schockierend. Bei den Betroffenen handelt es sich um Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung, Krieg und Gewalt suchen. Dass diese Menschen von dem Sicherheitspersonal, das sie bewachen soll, misshandelt und gedemütigt werden, ist ein empörender Machtmissbrauch. Die Misshandlung muss umgehend und umfassend strafrechtlich aufgeklärt werden.
Es reicht aber nicht aus, die konkreten Vorfälle lückenlos aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Vielmehr müssen die zuständigen Behörden ihr gesamtes Management der Unterbringung, Versorgung und Bewachung der Asylbewerber überprüfen.
Die Behörden verweisen häufig darauf, dass die gestiegenen Flüchtlingszahlen sie vor große Herausforderungen stellen. Der Anstieg der Zahlen war jedoch seit längerem absehbar und es wurde versäumt sich darauf vorzubereiten. Aus Kapazitätsgründen zur Bewachung von Asylunterkünften ohne gründliche Überprüfung auf private Sicherheitsdienste zurückzugreifen, kann keine Lösung sein.
Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste bringen häufig nicht die notwendigen Voraussetzungen für die Arbeit in Asylunterkünften mit. Die Asylbewerber haben traumatische Fluchterlebnisse hinter sich und das Leben in den vollbesetzten Unterkünften ohne Sprachkenntnisse stellt sie vor große Herausforderungen. Der Umgang mit den Schutzsuchenden setzt Verständnis für deren Situation voraus. Die Arbeit in den Unterkünften muss deshalb von entsprechend ausgesuchtem und geschultem Personal übernommen werden.
Wenn ein privates Unternehmen mit dieser ureigenen öffentlichen Aufgabe betraut wird, so müssen die eigentlich zuständigen Behörden zumindest dessen Arbeit regelmäßig kontrollieren. Diese Beaufsichtigung muss so effektiv sein, dass es gar nicht erst zu Ausfällen wie Misshandlungen oder Demütigungen von Asylbewerbern kommt.
Staatliche Pflicht zur Verhinderung von Folter und Misshandlung: Zwar schützt die UN-Antifolterkonvention in erster Linie vor Folter und Misshandlung durch staatliche Stellen. Sie verpflichtet die Staaten jedoch auch dazu, einzuschreiten, wenn nicht-staatliche Akteure foltern oder misshandeln und es in staatlicher Macht steht dies zu verhindern.