Aktuell 10. Januar 2014

Uganda: LGBTI-feindliches Gesetz verabschiedet

Nigerianische LGBTI Gruppen verurteilen das sogenannte Same Sex Marriage (Prohibition) Bill

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10. Januar 2014 - Das im Oktober 2009 erstmals vorgelegte sogenannte Anti-Homosexualitäts-Gesetz wurde am 20.12.2013 vom ugandischen Parlament überraschend verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht lebenslange Haftstrafen für homosexuelle Handlungen und die Strafbarkeit von Unterstützung von Homosexualität vor. Damit droht sie die Diskriminierung von LGBTI-Menschen in Uganda weiter zu zementieren und zu institutionalisieren.

Nach der Verabschiedung durch das Parlament liegt der Gesetzentwurf dem Präsidenten vor, der innerhalb von 30 Tagen reagieren muss. Durch seine Unterschrift tritt das Gesetz in Kraft, er hat aber auch die Möglichkeit, das Gesetz für Änderungen zurück an das Parlament zu geben.

Uganda gilt als eines der Homosexuellen gegenüber feindlichsten Länder Afrikas, mehr als 90 Prozent der Bevölkerung halten gleichgeschlechtliche Liebe für inakzeptabel. Wiederholt hat Amnesty International Vorfälle aus Uganda dokumentiert, bei denen LGBTI-Personen diskriminiert, willkürlich festgenommen und inhaftiert sowie gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden sind. Derartige Menschenrechtsverletzungen sind mit Verweis darauf begangen worden, dass man lediglich die Einhaltung des ugandischen Strafgesetzbuchs sicherstellen wolle. Dieses verbietet bereits jetzt einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Personen desselben Geschlechts.

Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch noch deutlich weiter. Es zielt auf eine noch diversere Gruppe von Personen ab, denen wegen "schwerer Homosexualität" eine lebenslange Haftstrafe droht. Ursprünglich hatte die Parlamentsmehrheit sogar die Todesstrafe gefordert. Doch nachdem westliche Staaten gedroht hatten, Hilfsgelder zu streichen, wurde dieser Plan wieder fallengelassen.

Der "schweren Homosexualität" können "Wiederholungstäter" angeklagt werden und jede Person mit HIV, die schuldig befunden wird, mit einer Person desselben Geschlechts eine sexuelle Beziehung unterhalten zu haben - selbst wenn diese Beziehung einvernehmlich und geschützt war.

Neben einer drohenden lebenslangen Haftstrafe für homosexuelle Handlungen, fordert der Gesetzesentwurf jeden Staatsbürger auf, Schwule und Lesben bei der Polizei zu denunzieren. Damit betrifft die Gesetzesvorlage die gesamte ugandische Bevölkerung. Zudem kriminalisiert das Anti-Homosexualitäts-Gesetz die Förderung von Homosexualität, was einen Angriff auf die freie Meinungsäußerung von MenschenrechtsverteidigerInnen darstellt. Allgemein könnte dieser Teil des Gesetzentwurfs - und das feindliche Klima gegenüber Menschen mit einer vermuteten oder tatsächlichen Zughörigkeit zu LGBTI - dazu führen, dass Gesundheitsdienste weniger Möglichkeiten haben, Menschen die LGBTIs sind, mit Aufklärung und Vorsorgemaßnahmen zu erreichen.

Das geplante Gesetz verletzt die Prinzipien der Nicht-Diskriminierung und führt zu einer Einschränkung mehrerer Menschenrechte, einschließlich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Versammlungs-, und Vereinigungsfreiheit, Freiheit und Schutz der Person, sowie der Privatsphäre und des Rechts auf Gesundheit. Diese Rechte sind in der ugandischen Verfassung und in verschiedenen internationalen Abkommen, die Uganda ratifiziert hat, garantiert. Hierzu gehören beispielsweise der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die Afrikanische Charta über die Rechte der Menschen und Völker.

Amnesty International fordert den ugandischen Präsidenten Museveni dazu auf, ein Veto gegen die Gesetzesvorlage einzulegen.

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