Aktuell 03. Juli 2013

USA dürfen den Whistleblower Edward Snowden nicht verfolgen

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2. Juli 2013 - Die unnachgiebigen Bestrebungen der US-Behörden, den Whistleblower Edward Snowden zu fassen und ihn daran zu hindern, Asyl zu finden, sind beklagenswert und kommen einer groben Verletzung seiner Menschenrechte gleich.

"Wir kritisieren, dass die USA Druck auf andere Regierungen ausüben, um Snowden daran zu hindern, Asyl zu finden," sagte Michael Bochenek, Leiter der Abteilung Recht und Politik im internationalen Sekretariat von Amnesty International. "Es ist sein unanfechtbarer menschenrechtlicher Anspruch, Asyl zu beantragen. Er darf nicht daran gehindert werden."

Amnesty International befürchtet, dass Whistleblower Edward Snowden in Haft unmenschlicher Behandlung ausgesetzt wäre , sollte er an die USA ausgeliefert werden.
"Kein Staat darf eine Person an ein Land ausliefern, in dem sie einem erheblichen Risiko ausgesetzt ist, unmenschlich behandelt zu werden," so Bochenek weiter. "Wir haben Kenntnis von anderen Fällen, in denen Personen für ähnliche Taten unter Bedingungen festgehalten wurden, die nicht nur von Amnesty International sondern auch von UN-MitarbeiterInnen als grausam, unmenschlich und entwürdigend sowie als Verletzungen des internationalen Rechts angesehen wurden."

Ranghohe US-Beamte haben Edward Snowden bereits vorverurteilt, ihn als schuldig bezeichnet sowie als Verräter deklariert. Sie wecken damit Zweifel daran, dass Snowden im Falle einer Verhaftung ein faires Gerichtsverfahren zuteil würde. Die Entscheidung der US-Behörden, Snowden unter Bezugnahme auf den "Espionage Act" (Spionagegesetz) anzuklagen, nimmt ihm zudem die Möglichkeit, sich im Prozess damit zu verteidigen, dass er im öffentlichen Interesse gehandelt hat. Auch aus diesem Grund darf Snwoden nicht an die USA ausgeliefert werden.

"Es scheint, dass die US-Behörden Edward Snowden vor allem dafür belangen, dass er Menschenrechtsverletzungen offenlegt", so Bochenek. "Niemand darf dafür angeklagt werden, dass er Menschenrechtsverletzungen veröffentlicht. Enthüllungen dieser Art sind durch die Rechte auf Information und freie Meinungsäußerung geschützt." Neben der Anklageerhebung haben die US-Behörden auch Edward Snowdens Reisepass für ungültig erklärt. Dies verletzt aus Sicht von Amnesty International sein Recht auf Freizügigkeit und das Recht, in einem anderen Land Asyl zu beantragen.

"Snowden ist ein Whistleblower. Er hat Informationen veröffentlicht, die in größtem Interesse der Öffentlichkeit in den USA und weltweit sind. Und anstatt auf die enthüllten Vorgänge einzugehen, setzt die US-Regierung einzig alles daran, Edward Snowden zu ergreifen. "Eine erzwungene Auslieferung an die USA würde Snowden einem großen Risiko aussetzen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden, und muss daher unterbleiben", folgert Michael Bochenek abschließend.

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