Drei Aktivisten gegen Kaution frei

Portrait Patrick George Zaki

Patrick George Zaki

Am 15. September hat ein ägyptisches Strafgericht angeordnet, dass drei Aktivisten, die seit Juni inhaftiert sind, gegen Kaution aus der Haft entlassen werden. Sie und 22 weitere Angeklagte waren zuvor in einem in höchstem Maße unfairen Verfahren wegen Teilnahme an einer friedlichen Protestveranstaltung verurteilt worden. Nun wird ein Wiederaufnahmeverfahren anberaumt.

Appell an

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor, Supreme Court House 1 "26 July" Road, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165
(nur während der Bürozeiten, MEZ +2)

JUSTIZMINISTER
Mahfouz Saber, Ministry of Justice
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 795 8103
E-Mail: mojeb@idsc.gov.eg

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DES NATIONALEN MENSCHENRECHTSRATS
Mohamed Fayek
69 Giza St. – next to the Embassy of
Saudi Arabia
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 3 762 4852

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Oktober 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie alle Anklagen gegen die 25 Angeklagten fallen, die nur darauf beruhen, dass sie ihre Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit auf friedliche Weise wahrgenommen haben.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on Egyptian authorities to drop all charges against the 25 defendants that stem from their peaceful exercise of the rights to freedom of expression and assembly.

Sachlage

Der bekannte Aktivist und Blogger Alaa Abd El Fattah sowie die Aktivisten Mohammed Abdul Rahman und Wael Mahmoud Mohammed Metwally wurden am Abend des 15. September aus der Haft entlassen. Anwält_innen gaben gegenüber Amnesty International an, das Gericht habe die Freilassung der beiden Männer gegen die Hinterlegung einer Kaution von 5.000 Ägyptischen Pfund (ca. 540 Euro) angeordnet. Die Rechtsbeistände erklärten weiter, das Gericht habe keinen rechtskräftigen Grund gehabt, sie weiter in Haft zu halten. Auch die übrigen 22 Angeklagten befinden sich auf freiem Fuß, allerdings stehen sie wegen Verstößen gegen das repressive Demonstrationsrecht weiterhin unter Anklage.

Gegen Ende der Gerichtsverhandlung erklärte sich das Richtergremium für befangen, weil es im Juni die 25 Angeklagten in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt hatte. Der Fall wird nun an das Berufungsgericht verwiesen, das ihn einem anderen Strafgericht zur Neuverhandlung übertragen wird.

Die 25 Männer stehen unter Anklage, im November 2013 an einer nicht genehmigten Demonstration vor dem Schura-Rat, dem Oberhaus des Parlaments, teilgenommen zu haben. Die weiteren offenbar fingierten Anklagen lauten auf "Tätlichkeiten gegen Sicherheitskräfte", "Stehlen eines Polizei-Funkgeräts", "Verkehrsbehinderung" und "Behinderung der Arbeit nationaler Institutionen".

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zahlreiche Personen wurden am 26. November 2013 festgenommen, nachdem die Sicherheitskräfte eine friedliche Demonstration vor dem Schura-Rat in Kairo gewaltsam aufgelöst hatten. Die Demonstrierenden protestierten gegen das Anfertigen eines neuen Verfassungsentwurfs, der Bestimmungen enthalten sollte, nach denen Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden können. Laut Angaben ihrer Rechtsbeistände sind mehrere Protestierende von den Sicherheitskräften geschlagen worden. Einige Protestteilnehmerinnen schilderten Amnesty International, dass Sicherheitskräfte in Zivilkleidung sie geschlagen, über den Boden geschleift und an den Haaren gezogen haben. Einige Frauen gaben an, auch sexuell belästigt worden zu sein. Frauen, Journalist_innen und Rechtsanwält_innen wurden ohne Anklageerhebung wieder freigelassen. 24 Männer wurden jedoch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft weiter in Haft gehalten. Alaa Abd El Fattah wurde zwei Tage später bei sich zuhause festgenommen. Die meisten der Männer wurden am 4. Dezember 2013 gegen Kaution freigelassen. Alaa Abd El Fattah und Ahmed Abdel Rahman kamen am 23. Mai 2014 gegen Kaution frei.

Alaa Abd El Fattah und 24 weitere Männer wurden am 11. Juni in Abwesenheit wegen ihrer Teilnahme an einer friedlichen Demonstration zu 15 Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Ägyptischen Pfund (etwa 10.000 Euro) verurteilt. Das Gericht befand sie der Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration sowie einer Reihe fingierter Anklagen, unter anderem "Tätlichkeiten gegen Sicherheitskräfte", "Stehlen eines Polizei-Funkgeräts", "Verkehrsbehinderung" und "Behinderung der Arbeit nationaler Institutionen" für schuldig. Alaa Abd El Fattah, Wael Mahmoud Mohammed Metwally und Mohammed Abdul Rahman wurden festgenommen, als sie bei Gericht erschienen. Aussagen von Rechtsbeiständen zufolge begann das Gericht die Anhörung noch vor dem eigentlichen Termin, ohne die Rechtsbeistände oder Angeklagten darüber zu informieren. Das Strafgericht von Südkairo, das im Tora-Polizeiinstitut zusammentrat, verurteilte die Männer am 11. Juni um 9.10 Uhr. Dies widersprach der Entscheidung der Generalversammlung des Gerichts, mit der Anhörung um 9.30 Uhr zu beginnen. Alaa Abd El Fattah, Wael Mahmoud Mohammed Metwally und Mohammed Abdul Rahman wurden um 9.30 Uhr festgenommen, als sie am Gerichtsgebäude eintrafen. Die Rechtsbeistände der Männer legten Rechtsmittel gegen die Urteile ein. Das Gericht hob daraufhin die Strafen auf und ordnete Neuverhandlungen für die 25 Männer an.

Während der Gerichtsverhandlung am 15. September forderte das Gericht eine Untersuchung der gerichtlichen Verwertung von audio-visuellem Material, das ein Familienmitglied eines der Angeklagten betraf. Die audio-visuellen Beweise, die bei Gericht präsentiert wurden, umfassten auch ein Video der Ehefrau von Alaa Abd El Fattah, das sie in ihrer Wohnung zeigte. Das Video stammte vom privaten Laptop des Angeklagten, den die Sicherheitskräfte bei der Festnahme konfisziert hatten. Das Gericht erklärte, das Zeigen des Videomaterials verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre, das in der ägyptischen Verfassung verankert ist.

Ein neues Demonstrationsgesetz, das das Recht auf Versammlungsfreiheit einschränkt und von Interimspräsident Adly Mansour am 24. November 2013 unterzeichnet wurde, räumt dem Innenministerium im Hinblick auf Proteste einen weitreichenden Ermessenspielraum ein. Das Gesetz schreibt den Organisator_innen von Demonstrationen vor, bei jeder Versammlung von mehr als zehn Personen mindestens drei Tage vor der Veranstaltung einen umfassenden Plan beim Innenministerium einzureichen. Das Gesetz erteilt zudem dem Innenministerium die Befugnis, eine Demonstration abzusagen oder die Route zu ändern. Somit können Demonstrationen effektiv nur stattfinden, wenn zuvor die Genehmigung des Innenministeriums vorliegt.

Das Gesetz bildet auch einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von exzessiver Gewalt gegen Protestierende, denen eine "Straftat" zur Last gelegt wird. Protestierende, die einer Straftat für schuldig befunden werden, müssen mit bis zu fünf Jahren Haft und Geldstrafen in Höhe von 100.000 Ägyptischen Pfund (etwa 10.000 Euro) rechnen.