Zwei Protestierende weiter in Haft
Ägypten - Streetart
© Amnesty International
Das Strafgericht von Südkairo hat angeordnet, dass bis auf einen, Ahmed Abdel Rahman, alle gewaltlosen politischen Gefangenen, die seit den friedlichen Protesten vor dem Schura-Rat in Haft waren, freigelassen werden. Der bekannte ägyptische Aktivist Alaa Abdel Fattah wird nach wie vor in Zusammenhang mit den Protesten in Haft gehalten.
Appell an
GENERALSTAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor
Supreme Court House, 1 "26 July" Road
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder (00 202) 2 575 7165 (nach Büroschluss abgeschaltet, MEZ +1)
ÜBERGANGSPRÄSIDENT
Adly Mahmoud Mansour, Office of the President,
Al Ittihadia Palace, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
Sende eine Kopie an
STELLVERTRETENDER BEAUFTRAGTER FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Human Rights and International Humanitarian and Social Affairs, Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 16. Januar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
-
Bitte lassen Sie Alaa Abdel Fattah und Ahmed Abdel Rahman sofort und
bedingungslos frei, da sie allein deshalb in Haft gehalten werden, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben. -
Sorgen Sie bitte dafür, dass die beiden Männer, solange sie noch in Haft gehalten werden, Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familien erhalten und man sie erforderlichenfalls medizinisch versorgt.
- Bitte leiten Sie unabhängige und unparteiische Untersuchungen der Berichte ein, denen zufolge Gefangene sowohl bei der Festnahme als auch in der Haft geschlagen und sexuell belästigt wurden. Stellen Sie bitte sicher, dass alle Gefangenen vor weiteren Folterungen und anderen Misshandlungen geschützt werden.
Sachlage
Das Gericht ordnete am 4. Dezember an, dass 23 Protestierende gegen eine Kaution von 5.000 Ägyptischen Pfund (ca. 726 US-Dollar) freigelassen werden. Laut Angaben einiger Rechtsbeistände hatte das Gericht ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen ihre Freilassung zuvor zurückgewiesen. Die Männer könnten nach wie vor wegen ihrer Teilnahme an Demonstrationen unter Anklage gestellt werden, weil dies einen Verstoß gegen das drakonische Demonstrationsgesetz darstellt, das Übergangspräsident Adly Mansour am 24. November unterzeichnete.
Der Demonstrant Ahmed Abdel Rahman wurde nicht freigelassen, offenbar weil die Sicherheitskräfte sechs Stunden nach seiner Festnahme ein Messer bei ihm gefunden hatten. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine 15-tägige Inhaftierung an. Er befindet sich derzeit im Tora-Gefängnis. Seine Rechtsbeistände erklärten gegenüber Amnesty International, er habe ein Messer bei sich gehabt, weil er dieses für seine Arbeit im Restaurant brauche. Die Staatsanwalt legte keine Beweise vor, die belegen würden, dass Ahmed Abdel Rahman das Messer während der Proteste einsetzte oder einsetzen wollte um eine Gewalttat zu begehen. Die Proteste vor dem Schura-Rat liefen vollkommen friedlich ab, wurden dann aber von den Sicherheitskräften mit Gewalt aufgelöst.
Der bekannte ägyptische Aktivist Alaa Abdel Fattah ist am Abend des 28. Novembers in seinem Haus festgenommen worden. Einen Tag zuvor hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl ausgestellt. Laut Angaben seiner Ehefrau wurde er von Sicherheitskräften geschlagen, sie selbst geohrfeigt. Nach seiner Festnahme brachte man Alaa Abdel Fattah in eine Einrichtung der Bereitschaftspolizei (Central Security Forces). Dieses Lager ist keine offizielle Hafteinrichtung. Am 29. November ordnete die Staatsanwaltschaft für die Dauer der Ermittlungen eine viertägige Haft gegen Alaa Abdel Fattah an. Er wurde daraufhin ins Tora-Gefängnis verlegt.
Hintergrundinformation
Die 23 freigelassenen Männer gehörten zu den zahlreichen Personen, die am 26. November festgenommen wurden, nachdem die Sicherheitskräfte eine Demonstration vor dem Schura-Rat in Kairo gewaltsam aufgelöst hatten. Frauen, JournalistInnen und RechtsanwältInnen wurden später ohne Anklageerhebung freigelassen. Die 24 wurden jedoch auf Anordnung der Staatsanwaltschaft zu Ermittlungszwecken weiter in Haft gehalten.
Den Beschuldigten, auch den jetzt Freigelassenen, drohen Anklagen wegen Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung ohne Genehmigung, Widerstand gegen BeamtInnen im Dienst, kriminelle Handlungen, Sachbeschädigung und Verkehrsbehinderung. Zwei der Angeklagten könnten auch wegen Messerbesitzes ohne Waffenschein und Diebstahl eines Polizeifunkgeräts angeklagt werden.
Mehrere Protestierende gaben laut ihren Rechtsbeiständen an, von den Sicherheitskräften geschlagen worden zu sein. Einige Protestteilnehmerinnen schilderten gegenüber Amnesty International, dass Angehörige der Sicherheitskräfte in Zivilkleidung, die von der Polizeiwache First New Cairo Police Station kamen, sie über den Boden geschleift und in Polizeiautos gedrängt hätten. Außerdem habe man sie geschlagen, mit Fäusten traktiert und an den Haaren gezogen. Einige Frauen gaben auch an, sexuell belästigt worden zu sein.
Ein neues Demonstrationsgesetz, das Übergangspräsident Adly Mansour am 24. November unterzeichnete, räumt dem Innenministerium im Hinblick auf Proteste einen weitreichenden Ermessenspielraum ein. Das Gesetz schreibt den OrganisatorInnen von Demonstrationen vor, bei jeder Versammlung von mehr als zehn Personen mindestens drei Tage vor der Veranstaltung einen umfassenden Plan beim Innenministerium einzureichen. Das Gesetz erteilt zudem dem Innenministerium die Befugnis, eine Demonstration abzusagen oder die Route zu ändern. Somit können Demonstrationen nur stattfinden, wenn zuvor die Genehmigung des Innenministeriums vorliegt. Das Gesetz bildet auch den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von exzessiver Gewalt gegen Protestierende, denen eine "Straftat" zur Last gelegt wird. Protestierende, die einer Straftat für schuldig befunden werden, müssen mit bis zu fünf Jahren Haft und Geldstrafen in Höhe von 100.000 Ägyptischen Pfund (ca. 14.500 US-Dollar) rechnen.
Der bekannte Aktivist Ahmed Maher wurde ebenfalls festgenommen und von der Staatsanwaltschaft über die Proteste befragt, dann aber von den Vorwürfen freigesprochen. Später nahmen die Sicherheitskräfte ihn in Zusammenhang mit einer anderen nicht genehmigten Demonstration in Haft.
Bei den 23 freigelassenen Männern handelt es sich um:
AHMED HOSSAM EL DIN MOHAMED
ABDUL RAHMAN
JAMAL ABDULLAH ZAKI
YAHYA MAHMOUD ABDUL SHAFI
MDUG JAMAL AL-DIN HASSAN
MAHMOUD YAHYA ABDAL SHAFI
PETER JALAL YOUSEF
MOHAMED HOSSAM EL DIN MAHMOUD
WAEL MAHMOUD MOHAMMED
HOSSAM AHMED SHAWKI
MOHAMMED HASSAN IBRAHIM
MUSTAFA YOUSRI MUSTAFABAZ MOHAMMAD RIFAI
BAZ MOHAMMAD RIFAI
AHMED MOHAMED NABIL HASSAN
TARIQ ABDUL RAHMAN
MOHAMMED SALAH AL-DIN AL-HILALI
MOHAMMED ABDUL RAHMAN
MAHMOUD ABDUL HAMEED
ABDUL RAHMAN ATEF BOBO
HANI MAHMOUD JAMAL
MOHAMMAD SAMI MOKHTAR
MAHMOUD MOHAMMED ABDULAZIZ
MUHAMMAD ABDUL HAKIM