Endlich freigelassen

Igor Koktisch und Frau

Igor Koktisch und Frau

Der belarussische Musiker und politische Aktivist Igor Koktisch (englische Transkription: Igor Koktysh) ist am 2. Februar aus einem ukrainischen Untersuchungsgefängnis entlassen worden. Dort hatte man ihn zweieinhalb Jahre gefangen gehalten. Er hat sich nach seiner Freilassung bei Amnesty International für die Unterstützung bedankt.

Sachlage

Igor Koktisch ist ein gesellschaftskritischer Musiker und Unterstützer der belarussischen Opposition. Er war seit 2007 in einer Untersuchungshaftanstalt in der Stadt Simferopol in der Autonomen Republik Krim in der Ukraine gefangen gehalten worden. Die ukrainischen Behörden wollten ihn an Belarus ausliefern.
Am 10. Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Igor Koktisch nicht nach Belarus ausgeliefert werden darf, da ihm dort Folter und andere Misshandlungen gedroht hätten. Bei einer Rückkehr nach Belarus wäre er außerdem in Gefahr gewesen, in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt zu werden. Der Gerichtshof hatte erklärt, dass Igor Koktisch umgehend freizulassen sei, da es keine rechtliche Grundlage für seine Inhaftierung gegeben hätte. Darüber hinaus hatte der Gerichtshof die Bedingungen, unter denen Igor Koktisch festgehalten wurde, als unmenschlich und erniedrigend bezeichnet.

Obwohl die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft anfangs verkünden ließ, dass man Igor Koktisch erst freilassen wolle, wenn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im März 2010 rechtskräftig werde, hat man ihn am 2. Februar 2010 aus dem Gefängnis entlassen.

In einem kurzen Gespräch mit Amnesty International, das am 4. Februar in seiner Wohnung stattfand, drückte Igor Koktisch seine Dankbarkeit für "die Bemühungen" aus. Er sagte außerdem, dass er sich noch an die wiedergewonnene Freiheit gewöhnen müsse und dass er sich erst einmal um seine Gesundheit kümmern werde.

Igor Koktisch hat gerade den Flüchtlingsstatus in der Ukraine beantragt. Amnesty International wird die weitere Entwicklung seines Asylantrags beobachten und verfolgen, inwieweit die vom Europäischen Gerichtshof geforderten Schadensersatzzahlungen geleistet werden.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.