Drohende Hinrichtung

Yong Vui Kong wurde im Januar 2009 wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt. Er hatte im Oktober sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und kann der Hinrichtung jetzt nur noch entgehen, wenn der Präsident ihn begnadigt.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
His Excellency SR Nathan
Office of the President
Istana, Orchard Road
SINGAPUR 0922
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: 0065 6735 3135
E-Mail: s_r_nathan@istana.gov.sg

Sende eine Kopie an

TAGESZEITUNG
Editor-in-Chief
The Straits Times
1000 Toa Payoh North
News Centre
SINGAPUR 318994
Fax: 0065 6319 8282
E-Mail: stonline@sph.com.sg

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn Kong Seng Jacky Foo
Friedrichstraße 200, 10117 Berlin
Fax: 030-2263 4355
E-Mail: info@singapore-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Mandarin, Malaiisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • urging the president to grant clemency to Yong Vui Kong and commute his death sentence;

  • expressing concern that because the death penalty is mandatory for drug-trafficking cases, the court had no discretion to sentence Yong Vui Kong to an alternative punishment;

  • calling on the president to introduce a moratorium on executions, with a view to complete abolition of the death penalty.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE:

  • Fordern Sie den Präsidenten auf, Yong Vui Kong zu begnadigen und sein Todesurteil umzuwandeln;

  • Drücken Sie Ihre Besorgnis darüber aus, dass die Todesstrafe in Fällen des Drogenhandels zwingend ist und dass daher das Gericht keine Möglichkeit hatte, ein alternatives Urteil über Yong Vui Kong zu verhängen;

  • Fordern Sie den Präsidenten auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.

Sachlage

Yong Vui Kong war im Juni 2007 im Alter von 19 Jahren von Beamten des Zentralbüros für Betäubungsmittel (Central Narcotics Bureau) festgenommen worden. Er wurde angeklagt, mit 42,27 Gramm Heroin gehandelt zu haben, und im Januar 2009 zum Tode verurteilt.

Yong Vui Kong hatte als Kurier für einen Mann in Malaysia gearbeitet, für den er häufig Geld von Schuldnern eintrieb und "Geschenk"-Päckchen an Personen in Singapur und Malaysia auslieferte. In der Verhandlung sagte Yong Vui Kong aus, dass er nicht über den Inhalt der Päckchen Bescheid gewusst habe. Als er einmal nachfragte, wurde ihm lediglich gesagt, dass er sie nicht öffnen dürfe. Der Richter entschied jedoch, dass Yong Vui Kong gewusst haben musste, was sich in den Päckchen befindet, und führte dies im schriftlichen Plädoyer so aus: "Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte die Vermutung gegen ihn nicht widerlegen konnte. Ich bin der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft ihren Fall gegen den Angeklagten ohne begründeten Zweifel beweisen konnte, und deshalb befinde ich den Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage und verurteile ihn zum Tode."

Yong Vui Kong wurde unter dem Gesetz "Misuse of Drugs Act" verurteilt, nach dem jeder, der für schuldig befunden wird, mehr als 15 Gramm Heroin illegal eingeführt, ausgeführt oder gehandelt zu haben, automatisch und zwingend zum Tode verurteilt wird.

Regierungen müssen Straftaten bekämpfen, dazu gehört auch der Drogenhandel. Es gibt jedoch keinen Beweis dafür, dass die Todesstrafe Straftaten wirksamer verhindert als andere Formen der Strafe. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen erklärte in seinem Bericht des Jahres 2005: Die "zwingende Todesstrafe, durch die von vornherein die Möglichkeit eines milderen Urteils unter jedweden Umständen ausgeschlossen wird, verstößt gegen das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung." Bis heute haben 139 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Behörden in Singapur geben keine Informationen über die Anwendung der Todesstrafe im Land heraus. Im Jahr 2009 wurde bisher mindestens eine Person gehenkt, und zumindest drei zum Tode verurteilt; im Jahr 2008 waren mindestens eine Person gehenkt und fünf zum Tode verurteilt worden. In Wirklichkeit liegen diese Zahlen wahrscheinlich höher. Die Regierung in Singapur vertritt vehement die Auffassung, dass die Todesstrafe kein Menschenrechtsthema ist und wirkt immer wieder auf andere Länder ein, die Todesstrafe nicht abzuschaffen.
Alle Prozesse, bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann, werden vor dem dortigen Obersten Gerichtshof geführt. Schuldig gesprochene Häftlinge können Rechtsmittel einlegen, und falls diese abgewiesen werden, beim Präsident ein Gnadengesuch einreichen. Staatspräsident Sellapan Rama Nathan, der seit 1999 an der Macht ist, hat noch niemals einen zum Tode verurteilen Häftling begnadigt.