Hinrichtung verhindern!

Die geplante Hinrichtung von Yong Vui Kong wurde am 3. Dezember ausgesetzt und soll nun am 11. Dezember vollstreckt werden. Der Betroffene hatte gegen das Todesurteil bereits Rechtsmittel eingelegt. Am 8. Dezember wird das Berufungsgericht tagen.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
His Excellency SR Nathan
Office of the President
Istana, Orchard Road
SINGAPUR 0922
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (0065) 6735 3135
E-Mail: s_r_nathan@istana.gov.sg

Sende eine Kopie an

TAGESZEITUNG
Editor-in-Chief
The Straits Times
1000 Toa Payoh North
News Centre
SINGAPUR 318994
Fax: (0065) 6319 8282
E-Mail: stonline@sph.com.sg

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn Kong Seng Jacky Foo
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Fax: 030-2263 4355
E-Mail: info@singapore-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, sodass sie noch vor dem 11. Dezember 2009 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch, Mandarin, Malaiisch oder auf Deutsch.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • Urging the president to reconsider Yong Vui Kong’s clemency petition and commute his death sentence;

  • Expressing concern that because the death penalty is mandatory for drug-trafficking offences, the court that sentenced Yong Vui Kong to death had no discretion to sentence him to an alternative punishment;

  • Calling on the president to introduce a moratorium on executions, with a view to complete abolition of the death penalty.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE:

  • Fordern Sie den Präsidenten auf, das Gnadengesuch Yong Vui Kongs noch einmal zu überdenken und sein Todesurteil umzuwandeln.

  • Drücken Sie Ihre Besorgnis darüber aus, dass die Todesstrafe in Fällen des Drogenhandels zwingend ist und das Gericht daher keine Möglichkeit hatte, ein anderes Strafmaß gegen Yong Vui Kong zu verhängen.

  • Fordern Sie vom Präsidenten ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Der Anwalt von Yong Vui Kong begründete die Rechtsmittel gegen das Todesurteil damit, dass die zwingende Verhängung der Todesstrafe, wie es das Drogenmissbrauchsgesetz (Misuse of Drugs Act) vorsieht, verfassungswidrig sei, und forderte deshalb eine erneute Überprüfung durch den zuständigen Richter.
Die Anhörung im Berufungsverfahren vor einem dreiköpfigen Richterausschuss sollte am 2. Dezember stattfinden. Es erschien jedoch nur einer der zuständigen Richter, weshalb die Hinrichtung ausgesetzt werden musste. Das Berufungsgericht, das zuvor schon einmal die gegen das Todesurteil von Yong Vui Kong eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen hatte, soll nun am 8. Dezember erneut entscheiden.
Das Gnadengesuch von Yong Vui Kong lehnte der Staatspräsident Sellapan Rama Nathan bereits am 1. Dezember ab.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Behörden in Singapur geben keine Informationen über die Anwendung der Todesstrafe an die Öffentlichkeit. Im Jahr 2009 wurden bisher mindestens eine Person gehenkt und mindestens drei zum Tode verurteilt; im Jahr 2008 waren mindestens eine Person gehenkt und fünf zum Tode verurteilt worden. Die tatsächlichen Zahlen liegen jedoch wahrscheinlich höher. Die Regierung in Singapur vertritt von jeher die Auffassung, dass die Todesstrafe kein Menschenrechtsthema sei, und wirkt immer wieder auf andere Länder ein, die Todesstrafe beizubehalten.

Alle Prozesse, bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann, werden vor dem dortigen Hohen Gericht (High Court) geführt. Schuldig gesprochene Häftlinge können Rechtsmittel einlegen, und falls diese abgewiesen werden, beim Präsident ein Gnadengesuch einreichen. Staatspräsident Sellapan Rama Nathan hat, soweit bekannt ist, seit seinem Amtsantritt 1999 noch niemals einen zum Tode verurteilen Häftling begnadigt.