Hinrichtung ausgesetzt
Die geplante Hinrichtung von Yong Vui Kong wurde erneut ausgesetzt. Seine AnwältInnen hatten argumentiert, dass er die Rechtsmittel auf Grund seines schlechten geistigen Gesundheitszustands zurückgezogen hatte. Anfang 2010 wird nun erneut eine Anhörung vor dem Berufungsgericht stattfinden. Sollten seine Rechtsmittel zurückgewiesen werden, droht Yong Vui Kong die Hinrichtung.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
His Excellency SR Nathan
Office of the President
Istana, Orchard Road
SINGAPUR 0922
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (0065) 67 35 31 35
E-Mail: s_r_nathan@istana.gov.sg
MINISTERPRÄSIDENT
His Excellency Lee Hsien Loong
Prime Minister’s Office
Orchard Road, Istana
Singapore 238823
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (0065) 68 35 66 21
E-Mail: pmo_hq@pmo.gov.sg
Sende eine Kopie an
TAGESZEITUNG
Editor-in-Chief
The Straits Times
1000 Toa Payoh North
News Centre
SINGAPUR 318994
Fax: (0065) 6319 8282
E-Mail: stonline@sph.com.sg
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn Kong Seng Jacky Foo
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Fax: 030-2263 4355
E-Mail: info@singapore-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Mandarin, Malaiisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 20. Januar 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, MANDARIN OR YOUR OWN LANGUAGE:
-
Urging the president to reconsider Yong Vui Kong's clemency petition and commute his death sentence;
-
Expressing concern that because the death penalty is mandatory for drug-trafficking offences, the court that sentenced Yong Vui Kong to death had no discretion to sentence him to an alternative punishment;
- Calling on the president to introduce a moratorium on executions, with a view to complete abolition of the death penalty.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE
-
Fordern Sie den Präsidenten auf, die Ablehnung des Gnadengesuchs von Yong Vui Kong noch einmal zu überdenken und sein Todesurteil umzuwandeln.
-
Drücken Sie Ihre Besorgnis darüber aus, dass die Todesstrafe in Fällen des Drogenhandels zwingend ist und das Gericht daher keine Möglichkeit hatte, ein anderes Strafmaß gegen Yong Vui Kong zu verhängen.
- Fordern Sie vom Präsidenten ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.
Sachlage
Am 2. Dezember 2009 verschob das zuständige Gericht (High Court) die für den 4. Dezember geplante Hinrichtung von Yong Vui Kong. Damit sollte dem Berufungsgericht Zeit eingeräumt werden, um über einen Antrag auf Aussetzung der Hinrichtung zu entscheiden. Yong Vui Kong hatte seine Rechtsmittel zwar zuvor widerrufen, das Berufungsgericht annullierte den Widerruf jedoch am 8. Dezember und entschied, dass Yong Vui Kongs Rechtsmittel gehört werden sollten.
Yong Vui Kongs AnwältInnen erklärten den vorherigen Widerruf der Rechtsmittel mit seinem schlechten geistigen Gesundheitszustand infolge von 20 Monaten in Isolation. Das Gericht billigte, dass die Rechtsmittel "irrtümlich" widerrufen wurden und gestattete Yong Vui Kong, das Todesurteil erneut anzufechten. Die neue Anhörung könnte schon im Januar 2010 stattfinden. Sollte das Gericht dann gegen Yong Vui Kong entscheiden, droht ihm die Hinrichtung.
Yong Vui Kongs AnwältInnen begründen die Rechtsmittel gegen das Todesurteil damit, dass die zwingende Verhängung der Todesstrafe, wie es das Drogenmissbrauchsgesetz (Misuse of Drugs Act) vorsieht, verfassungswidrig sei, und fordern deshalb eine erneute Überprüfung durch den zuständigen Richter.
Das Gnadengesuch von Yong Vui Kong lehnte der Staatspräsident Sellapan Rama Nathan bereits am 1. Dezember ab.
Hintergrundinformation
Im Jahr 2009 wurden bisher mindestens eine Person in Singapur gehenkt und mindestens drei zum Tode verurteilt; im Jahr 2008 waren mindestens eine Person gehenkt und fünf zum Tode verurteilt worden Doch da die Singapurer Behörden keine Informationen über die Anwendung der Todesstrafe veröffentlichen, liegen die tatsächliche Zahlen wahrscheinlich höher. Die Regierung in Singapur vertritt von jeher die Auffassung, dass die Todesstrafe kein Menschenrechtsthema sei, und wirkt immer wieder auf andere Länder ein, die Todesstrafe beizubehalten.
Alle Prozesse, bei denen die Todesstrafe verhängt werden kann, werden vor dem dortigen Hohen Gericht (High Court) geführt. Schuldig gesprochene Häftlinge können Rechtsmittel einlegen, und falls diese abgewiesen werden, beim Präsident ein Gnadengesuch einreichen. Staatspräsident Sellapan Rama Nathan hat, soweit bekannt ist, seit seinem Amtsantritt 1999 noch niemals einen zum Tode verurteilen Häftling begnadigt.