Rechtswidrige Zwangsräumung verhindern!
Mehr als 200 Roma, darunter 50 Kindern, droht die rechtswidrige Zwangsräumung. Gegen die Bewohner_innen einer informellen Siedlung nahe der französischen Gemeinde Bobigny nordöstlich von Paris könnte in den kommenden 48 Stunden ein Räumungsverfahren umgesetzt werden, obwohl ein Gericht in Bobigny im Juli erklärt hat, es bestehe keine dringende Notwendigkeit, die Räumung umzusetzen.
Appell an
PRÄFEKT
M. Philippe Galli
Préfecture de Seine Saint Denis
1 Esplanade Jean Moulin,
93 700 Bobigny cedex, FRANKREICH
(Anrede: Dear Prefect / Monsieur le Préfet / Sehr geehrter Herr Präfekt)
Fax: (00 33) 1 48 30 22 88
E-Mail: prefecture@seine-saint-denis.gouv.fr
philippe.galli@seine-saint-denis.gouv.fr
VIZEPRÄFEKTIN
Mme Khadija David
Préfecture de Seine Saint Denis
1 Esplanade Jean Moulin,
93 007 Bobigny cedex, FRANKREICH
(Anrede: Dear Vice-Prefect / Madame la Déléguée du Préfet / Sehr geehrte Frau Vizepräfektin)
Fax: (00 33) 1 41 60 60 74
E-Mail: khadija.david@seine-saint-denis.gouv.fr
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Philippe Noël Marie Marc Etienne
Pariser Platz 5, 10117 Berlin
Fax: 030-590 039 110
E-Mail: diplo@ambafrance-de.org
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie dringend, die rechtswidrige Zwangsräumung aller Unterkünfte der informellen Siedlung in der Nähe von Bobigny zu stoppen, in denen Familien leben, die bisher noch keine alternative Unterkunftsmöglichkeit angeboten oder akzeptiert haben.
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Bitte führen Sie eine neue Überprüfung der Sozialstruktur durch, in der alle betroffenen Familien konsultiert werden, damit angemessene alternative Unterkunftsmöglichkeiten gefunden werden können.
- Bitte verbessern Sie die materiellen Voraussetzungen der Siedlung, indem sie unter anderem die Sicherheitslage der Stromversorgung verbessern, um die Sicherheit der Siedlungsbewohner_innen zu gewährleisten, bis sie im Rahmen eines vereinbarten Aktionsplans zur Umsiedlung und in angemessene Unterkünfte umgesiedelt werden können.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Prefect to stop the forced eviction of all the families living in the settlement who have not received or accepted alternative housing solutions.
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Urging them to carry out a new social assessment in genuine consultation with all the affected families, in order to establish adequate alternative housing solutions.
- Improving the material conditions of the settlement, including by improving the safety of the electric supply, to guarantee the safety of the settlement's occupants until they can be resettled in adequate housing, under an agreed resettlement action plan.
Sachlage
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wird die Zwangsräumung innerhalb der nächsten 48 Stunden durchgeführt werden. Derzeit wurden allerdings nur einem Drittel der Bewohner_innen alternative Unterkunftsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Besonders betroffen sind viele Familien mit Kindern, die in Bobigny zur Schule gehen. Die Zwangsräumungen wird viele Bewohner_innen obdachlos machen, darunter Familien mit Kleinkindern, Senioren oder kranken Angehörigen.
Den Behörden zufolge ist die Zwangsräumung aufgrund von Sicherheitsmängeln gerechtfertigt, insbesondere hinsichtlich der Stromversorgung. Im Februar 2014 brach ein Feuer in der informellen Siedlung aus, infolgedessen ein Kind starb. Die Behörden ergriffen jedoch keinerlei Maßnahmen, um die Sicherheitslage der Siedlung zu verbessern.
Am 5. August wurde eine Überprüfung der Sozialstruktur innerhalb der Siedlung durchgeführt. Diese fand allerdings während der Schulferien statt, weshalb viele der Familien, die zurzeit in der Siedlung leben, zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht anwesend waren. In dieser Folge wurden viele der Siedlungsbewohner_innen vor Zwangsräumungen nicht konsultiert und ihre Bedürfnisse nicht berücksichtigt. Zudem sind die meisten Alternativunterkünfte, die von den Behörden vorgeschlagen wurden, nicht für die Familien geeignet, da die Unterkünfte als Einpersonenhaushalte für Arbeitsmigrant_innen ausgelegt sind. Außerdem liegen die Alternativunterkünfte häufig hunderte Kilometer von Bobigny entfernt. Dies macht es den Kindern unmöglich, weiterhin in Bobigny zur Schule zu gehen.
Die fehlende angemessene Konsultation und unzureichende alternative Unterkunftsmöglichkeiten entsprechen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards, die das Recht auf angemessenes Wohnen garantieren und Zwangsräumungen untersagen. Jede rechtswidrige Zwangsräumung wird weitere Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen und die Fortschritte der letzten Monate, die Familien in die Gemeinde zu integrieren, zunichtemachen.
Hintergrundinformation
Am 2. Juli 2014 stellte das Hohe Gericht von Bobigny fest, dass die Räumung das Recht der Bewohner_innen der informellen Siedlung auf Familienleben verletzen würde, da keinen alternativen Unterkunftsmöglichkeiten gefunden worden waren und kam zu dem Schluss, dass keine Eile bestehe, die Räumung durchzuführen.