Nach Zwangsräumung obdachlos
Informelle Roma-Siedlung in Bobigny, 2013
© Third Party
Die rechtswidrige Zwangsräumung der informellen Siedlung in der Nähe von Bobigny, einer Gemeinde unweit von Paris, hat etwa 180 Personen obdachlos gemacht. Ungefähr 60 von ihnen wohnen derzeit in zwei Sozialeinrichtungen in Paris, nachdem sie mehrere Tage in einer Turnhalle übernachten mussten. Für die übrigen Menschen ist noch keine alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt worden.
Appell an
PREMIERMINISTER
M. Manuel Valls
Hôtel de Matignon
57, rue de Varenne
75700 Paris
FRANKREICH
(Anrede: Monsieur le Premier Ministre /
Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 33) 142 757 504
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Philippe Noël Marie Marc Etienne
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Fax: 030-590 039 110
E-Mail: diplo@ambafrance-de.org
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 25. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte sorgen Sie umgehend dafür, dass angemessene Alternativunterkünfte für all diejenigen gefunden werden, die aus der informellen Siedlung in der Nähe von Bobigny vertrieben wurden und nun entweder obdachlos sind oder nur eine vorübergehende Unterkunft haben. Stellen Sie bitte darüber hinaus sicher, dass alle betroffenen Kinder weiterhin zur Schule gehen können.
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Ich möchte Sie daran erinnern, dass nach internationalen Menschenrechtsstandards sowie dem interministeriellen Rundschreiben, das am 26. August 2012 von der französischen Regierung herausgegeben wurde, niemand durch eine Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit getrieben werden darf.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass zukünftig keinerlei rechtswidrige Zwangsräumungen mehr durchgeführt werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Prime Minister to provide adequate alternatives to all those who were forcibly evicted from the Bobigny informal settlement and are currently either homeless or living in temporary accommodation.
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Reminding the Prime Minister that according to international human rights standards, as well as the Inter-ministerial Circular adopted by the French government on 26 August 2012, no one should be made homeless after eviction.
- Urging him to respect international standards and take measure to prevent any future forced evict
Sachlage
Am 21. Oktober wurde in der Nähe von Bobigny eine informelle Siedlung, in der über 300 Menschen gelebt haben, rechtswidrig zwangsgeräumt. Nur 134 Bewohner_innen wurde eine alternative Wohnungsmöglichkeit angeboten. Etwa 120 Menschen verließen die Siedlung vor der Zwangsräumung. Man hatte ihnen keine Alternativunterkunft zur Verfügung gestellt, und sie wollten jedes Zusammentreffen mit der Polizei bei der Zwangsräumung vermeiden. Kurz nach der Zwangsräumung verfolgte die Polizei die verbliebenen Bewohner_innen, um sicherzustellen, dass sie die Gemeinde Bobigny tatsächlich verließen. Am 22. Oktober bot schließlich um ein Uhr in der Nacht der Gemeinderat des 10. Arrondissements von Paris etwa 60 ehemaligen Bewohner_innen der Siedlung an, vorübergehend in einer Turnhalle unterzukommen. Sie wurden später in zwei Sozialeinrichtungen in anderen Regionen von Paris untergebracht.
Hintergrundinformation
Den Behörden zufolge war die Zwangsräumung aufgrund von Sicherheitsmängeln gerechtfertigt, insbesondere hinsichtlich der Stromversorgung. Im Februar 2014 brach ein Feuer in der informellen Siedlung aus, infolgedessen ein Kind starb. Die Behörden ergriffen jedoch keinerlei Maßnahmen, um die Sicherheitslage der Siedlung zu verbessern. Am 2. Juli 2014 hatte das Hohe Gericht von Bobigny festgestellt, dass die Räumung das Recht der Siedlungsbewohner_innen auf Familienleben verletzen würde, da keine alternativen Unterkunftsmöglichkeiten gefunden worden waren. Das Gericht war außerdem zu dem Schluss gekommen, dass keine Eile bestehe, die Räumung durchzuführen.
Am 5. August war eine Überprüfung der Sozialstruktur der Siedlung durchgeführt worden. Diese fand allerdings während der Schulferien statt, weshalb viele Familien der Siedlung zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht anwesend waren. In dieser Folge wurden viele der Siedlungsbewohner_innen vor der Zwangsräumung nicht konsultiert und ihre Bedürfnisse nicht berücksichtigt. Zudem waren die meisten Alternativunterkünfte, die von den Behörden vorgeschlagen wurden, nicht für Familien geeignet, da die Unterkünfte als Einpersonenhaushalte für Arbeitsmigrant_innen ausgelegt waren. Darüber hinaus hätten die Alternativunterkünfte hunderte Kilometer von Bobigny entfernt gelegen. Dies hätte es Kindern unmöglich gemacht, weiter in Bobigny zur Schule zu gehen.