Romasiedlung rechtswidrig zwangsgeräumt

Informelle Roma-Siedlung in Bobigny, 2013

Informelle Roma-Siedlung in Bobigny, 2013

Die informelle Siedlung in der Nähe von Bobigny, einer Gemeinde unweit von Paris, ist rechtswidrig zwangsgeräumt worden. Infolgedessen wurden 60 Menschen, darunter 15 Kinder und Säuglinge, obdachlos. Derzeit sind sie in einer Turnhalle im Zentrum von Paris untergebracht, die sie aber bald wieder verlassen müssen. Ihnen wurde bisher keine alternative Wohnmöglichkeit angeboten.

Appell an

PREMIERMINISTER
M. Manuel Valls
Hôtel de Matignon
57, rue de Varenne
75700 Paris
(Anrede: Monsieur le Premier Ministre / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 33) 142 757 504

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Philippe Noël Marie Marc Etienne
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Fax: 030-590 039 110
E-Mail: diplo@ambafrance-de.org

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Am 21. Oktober wurde in der Nähe von Bobigny eine informelle Siedlung, in der über 300 Menschen gelebt haben, rechtswidrig zwangsgeräumt. Nur etwa 130 Bewohner_innen wurde eine alternative Wohnungsmöglichkeit angeboten. Über 100 Menschen verließen die Siedlung vor der Zwangsräumung. Kurz nach der Zwangsräumung setzte die Polizei die verbliebenen Bewohner_innen unter Druck, Bobigny zu verlassen. Am 22. Oktober bot schließlich um ein Uhr in der Nacht der Gemeinderat des 10. Arrondissements von Paris etwa 60 ehemaligen Bewohner_innen der Siedlung an, vorübergehend in einer Turnhalle unterzukommen. Dort dürfen sie allerdings nicht länger als zwei Nächte bleiben. Unter den Bewohner_innen, die derzeit in der Turnhalle untergebracht sind, befinden sich 15 Kinder und Säuglinge.

Am 5. August war eine Überprüfung der Sozialstruktur der Siedlung durchgeführt worden. Diese fand allerdings während der Schulferien statt, weshalb viele Familien der Siedlung zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht anwesend waren. In dieser Folge wurden viele der Siedlungsbewohner_innen vor der Zwangsräumung nicht konsultiert und ihre Bedürfnisse nicht berücksichtigt. Zudem waren die meisten Alternativunterkünfte, die von den Behörden vorgeschlagen wurden, nicht für Familien geeignet, da die Unterkünfte als Einpersonenhaushalte für Arbeitsmigrant_innen ausgelegt waren. Darüber hinaus hätten die Alternativunterkünfte hunderte Kilometer von Bobigny entfernt gelegen. Dies hätte es Kindern unmöglich gemacht, weiter in Bobigny zur Schule zu gehen.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sorgen Sie umgehend dafür, dass angemessene Alternativunterkünfte für all diejenigen gefunden werden, die aus der informellen Siedlung in der Nähe von Bobigny vertrieben wurden und nun entweder obdachlos sind oder nur eine vorübergehende Unterkunft haben. Stellen Sie bitte darüber hinaus sicher, dass alle betroffenen Kinder weiterhin zur Schule gehen können.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass nach internationalen Menschenrechtsstandards sowie dem interministeriellen Rundschreiben, das am 26. August 2012 von der französischen Regierung herausgegeben wurde, niemand durch eine Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit getrieben werden darf. Bitte sorgen Sie dafür, dass zukünftig keinerlei rechtswidrige Zwangsräumungen mehr durchgeführt werden.

[APPELLE AN]

PREMIERMINISTER
M. Manuel Valls
Hôtel de Matignon
57, rue de Varenne
75700 Paris
(Anrede: Monsieur le Premier Ministre / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 33) 142 757 504

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Philippe Noël Marie Marc Etienne
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Fax: 030-590 039 110
E-Mail: diplo@ambafrance-de.org

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Dezember 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Den Behörden zufolge war die Zwangsräumung aufgrund von Sicherheitsmängeln gerechtfertigt, insbesondere hinsichtlich der Stromversorgung. Im Februar 2014 brach ein Feuer in der informellen Siedlung aus, infolgedessen ein Kind starb. Die Behörden ergriffen jedoch keinerlei Maßnahmen, um die Sicherheitslage der Siedlung zu verbessern. Am 2. Juli 2014 hatte das Hohe Gericht von Bobigny festgestellt, dass die Räumung das Recht der Siedlungsbewohner_innen auf Familienleben verletzen würde, da keinen alternativen Unterkunftsmöglichkeiten gefunden worden waren. Das Gericht war außerdem zu dem Schluss gekommen, dass keine Eile bestehe, die Räumung durchzuführen.