Weiter in Haft
Zehn der mindestens 35 Oppositionellen und Gewerkschafter, die bei einer Festnahmewelle vor den Präsidentschaftswahlen am 11. Oktober in Koundara im Norden Guineas in Haft genommen wurden, sind gegen Kaution freigelassen worden. Die anderen 25, unter denen sich auch ein Minderjähriger befindet, sind weiterhin inhaftiert. Jean Dougo Guilavogui und vier weitere Gewerkschafter befinden sich ebenfalls weiterhin willkürlich in Haft in Conakry, der Hauptstadt Guineas. Das Verfahren gegen sie ist verschoben worden und Jean Dougo Guilavogui erhält keine angemessene medizinische Versorgung.
Appell an
PRÄSIDENT DER REPUBLIK GUINEA
Alpha Condé
Présidence de la République
Conakry, GUINEA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: gouvgn@gmail.com
JUSTIZMINISTER
M. Cheick Sako
Ministère de la Justice
BP 06, Conakry, GUINEA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: gouvgn@gmail.com
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Kalifa Gassama Diaby
Ministère des Droits de l’Homme et des Libertés Publiques
BP 564, Conakry, GUINEA
E-Mail: gouvgn@gmail.com
BOTSCHAFT DER REPUBLIK GUINEA
I.E. Frau Fatoumata Balde
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
Fax: 030-200 743 333
E-Mail: info@amba-guinee.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Jean Dougo Guilavogui, Generalsekretär der Nationalen Gewerkschaft für pensionierte und verwitwete Militärangehörige von Guinea (Syndicat National des Militaires Retraités et Veuves de Guinée) und ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte, wurde am 19. September im Vorfeld der am 11. Oktober stattfindenden Präsidentschaftswahlen festgenommen. Am 29. September eröffnete man strafrechtliche Ermittlungen wegen "Missachtung des Staatsoberhauptes und der Armee" gegen ihn. Die Gewerkschafter Jean Bangoura, Sekou Kourouma, Souleymane Diallo und Sekou Kouyate wurden Anfang Oktober wegen ihrer Teilnahme an einer friedlichen Demonstration festgenommen, bei der sie die Freilassung von Jean Dougo Guilavogui gefordert hatten. Man klagte sie wegen "Missachtung des Staatsoberhauptes" und "Verleumdung" an.
Die fünf Männer werden derzeit in der Hafteinrichtung Maison Centrale in Conakry festgehalten, wo sie in Zellen mit bereits verurteilen Straftätern inhaftiert sind. Jean Dougo Guilavogui leidet an einer chronischen Herzerkrankung, erhält jedoch nicht die medizinische Versorgung, die er benötigt. Das Verfahren gegen die Männer sollte ursprünglich am 8. Dezember stattfinden, wurde jedoch ohne Angabe eines neuen Termins verschoben. Sie sind gewaltlose politische Gefangene, die sich nur deshalb in Haft befinden, weil sie friedlich Gebrauch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht haben.
Am 20. September wurden in Koundara im Norden Guineas mindestens 35 weitere Oppositionsmitglieder nach gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Anhänger_innen der Regierungspartei festgenommen. Einige von ihnen gaben an, nicht an den gewaltsamen Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein und willkürlich festgehalten zu werden. Zehn der Gewerkschafter sind seitdem freigelassen worden, darunter zwei Minderjährige und ein Mann mit einer Sehstörung, der nicht ohne Begleitung gehen kann. Die zehn Männer befinden sich jedoch weiterhin unter gerichtlicher Überwachung. Die 25 weiteren Oppositionellen sind noch immer in Haft. Einer von ihnen ist erst 17 Jahre alt und wird zusammen mit erwachsenen Straftätern festgehalten.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie Jean Dougo Guilavogui und die anderen Gewerkschafter sofort und bedingungslos frei, da es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangenen handelt, die sich ohne Verfahren und nur deshalb in Haft befinden, weil sie friedlich Gebrauch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht haben.
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Lassen Sie bitte auch die oppositionellen Aktivist_innen aus Koundara frei, die weder zu Gewalt aufgerufen noch diese angewandt haben. Stellen Sie bitte zudem sicher, dass alle Inhaftierten unter 18 Jahren bis zu ihrer Überstellung zu Institutionen, die für den Schutz von Minderjährigen verantwortlich sind, getrennt von erwachsenen Straftäter_innen untergebracht werden.
- Stellen Sie bitte umgehend sicher, dass alle Inhaftierten die Möglichkeit erhalten, die Rechtsmäßigkeit ihrer Inhaftierung überprüfen zu lassen und entsprechend ihrer Wünsche Zugang zu angemessener medizinischer Betreuung erhalten.
[APPELLE AN]
PRÄSIDENT DER REPUBLIK GUINEA
Alpha Condé
Présidence de la République
Conakry, GUINEA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: gouvgn@gmail.com
JUSTIZMINISTER
M. Cheick Sako
Ministère de la Justice
BP 06, Conakry, GUINEA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: gouvgn@gmail.com
KOPIEN AN
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Kalifa Gassama Diaby
Ministère des Droits de l’Homme et des Libertés Publiques
BP 564, Conakry, GUINEA
E-Mail: gouvgn@gmail.com
BOTSCHAFT DER REPUBLIK GUINEA
I.E. Frau Fatoumata Balde
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
Fax: 030-200 743 333
E-Mail: info@amba-guinee.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Amnesty International liegen Informationen vor, nach denen im Laufe der vergangenen zehn Jahre bei Demonstrationen in Guinea über 360 Personen ums Leben kamen und mehr als 1.800 verletzt wurden. Allein 2015 starben 20 Menschen bei Protesten. Zwischen dem 8. und 10. Oktober 2015 führten Zusammenstöße zwischen politischen Gruppen, die mit Steinen und Macheten bewaffneten gewesen waren, und Sicherheitskräften in Conakry zu mindestens sechs Toten, mehr als 50 Verletzten und erheblicher Sachbeschädigung. Mindestens eine Person starb bei ähnlichen Zusammenstößen zwischen dem 2. und 3. Oktober in Nzérékoré in der Region Waldguinea.
Die Präsidentschaftswahlen fanden am 11. Oktober in einem angespannten Umfeld statt. Am Tag nach den Wahlen verkündeten alle Präsidentschaftskandidat_innen, außer der derzeitige Präsident Alpha Condé, dass es bei der Wahl zu erheblichen Verstößen gekommen sei und sie das Wahlergebnis nicht akzeptieren würden. Am 13. Oktober kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Protestierenden und der Polizei in und um Bambeto und Hamdallaye. Mehrere Polizist_innen mussten mit Verletzungen in Krankenhäuser gebracht werden, nachdem sie von Steinen getroffen worden waren. Auch einige junge Männer wurden schwer verletzt, zwei von ihnen erlitten Schusswunden. Präsident Alpha Condé wurde wiedergewählt und am 14. Dezember vereidigt.
Am 2. Juni 2015 verabschiedete die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der regelt, wann Sicherheitskräfte bei Protesten Gewalt einsetzen dürfen. Amnesty International begrüßte zwar Maßnahmen zur Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitskräfte in Guinea, gab jedoch zu bedenken, dass das neue Gesetz – das noch vom Präsidenten abgesegnet werden muss – bedeutende Lücken aufweist, die zu Einschränkungen für das Recht auf friedliche Versammlung führen könnten. Das Gesetz erlaubt keine spontanen Versammlungen, während Sicherheitskräfte nach wie vor Gruppen ansonsten friedlicher Demonstrierender auflösen dürfen, solange nur eine Person verdächtigt wird, eine Waffe bei sich zu führen oder zu verstecken. Amnesty International befürchtet, dass diese Klauseln als Rechtfertigung für ein Verbot oder die Unterdrückung friedlicher Proteste dienen könnten. Auf der Sitzung am 2. Juni verabschiedete die Nationalversammlung noch einen weiteren Gesetzentwurf. Dieser sieht Maßnahmen zur Einführung von Strafen von bis zu fünf Jahren Haft sowie hohe Geldbußen für die Beleidigung und Verleumdung des Präsidenten oder die Veröffentlichung von "Falschmeldungen" über diesen und andere hohe Beamt_innen vor. Amnesty International betrachtet diese Maßnahmen als gänzlich ungerechtfertigte Beschränkung der Meinungsfreiheit, die dazu verwendet werden könnte, kritische Äußerungen unter Strafe zu stellen, und fordert den Präsidenten auf, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Amnesty International forderte politische Akteur_innen und Sicherheitskräfte in einem im September 2015 veröffentlichten Bericht dazu auf, das Recht auf friedliche Versammlung uneingeschränkt zu achten und sicherzustellen, dass während und nach den Wahlen keine unverhältnismäßige Gewalt gegen Protestierenden und andere Bürger_innen angewandt wird. Den englischsprachigen Bericht finden Sie unter: https://www.amnesty.org/en/documents/afr29/2160/2015/en/.