Oppositionelle in Haft
Guinea
© Courtesy of the University of Texas Libraries
Im Vorfeld der am 11. Oktober stattfindenden Präsidentschaftswahlen in Guinea sind mehrere Oppositionelle willkürlich festgenommen worden. Zu den Inhaftierten gehören auch Jean Dougou Guilavogui und mindestens 35 weitere Mitglieder der politischen Opposition, die nach gewaltsamen Zusammenstößen im nordguineischen Koundara festgenommen wurden. Einige der Inhaftierten waren nicht an den gewaltsamen Handlungen beteiligt und hatten sich aktiv gegen Ausschreitungen eingesetzt.
Appell an
PRÄSIDENT DER REPUBLIK GUINEA
Alpha Condé
Présidence de la République
Conakry, GUINEA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: info@presidence.gov.gn
JUSTIZMINISTER
Cheick Sako
Ministère de la Justice, BP 06
Conakry, GUINEA
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
E-Mail: gouvgn@gmail.com
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Kalifa Gassama Diaby
Ministère des Droits de l’Homme et des Libertés Publiques
BP 564, Conakry, GUINEA
E-Mail: gouvgn@gmail.com
BOTSCHAFT DER REPUBLIK GUINEA
I.E. Frau Fatoumata Balde
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin
Fax: 030-200 743 333
E-Mail: info@amba-guinee.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. November 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie Jean Dougou Guilavogui sofort und bedingungslos frei, da es sich bei ihm um einen gewaltlosen politischen Gefangenen handelt, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er friedlich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht hat. Lassen Sie bitte auch die oppositionellen Aktivist_innen aus Koundara sofort und bedingungslos frei, die weder zu Gewalt aufgerufen noch angewandt haben.
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Stellen Sie bitte umgehend sicher, dass alle Inhaftierten entsprechend ihrer Wünsche Zugang zu angemessener medizinischer Betreuung erhalten.
- Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie die Pflicht haben, die Menschenrechte aller Bürger_innen unabhängig von politischen Überzeugungen zu wahren und sie vor willkürlichen Festnahmen während und nach den Wahlen zu schützen. Dazu müssen auch Richtlinien des Strafgesetzbuchs abgeschafft werden, mit denen die Diffamierung und Missachtung des Präsidenten der Republik und anderer Staatsbeamt_innen unter Strafe gestellt werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the authorities to immediately and unconditionally release Jean Dougou Guilavogui as he is a prisoner of conscience, detained solely for exercising his right to freedom of expression, and the opposition activists arrested in Koundara who did not use nor advocate violence.
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Urging them to immediately ensure that all of those detained are provided with appropriate medical treatment and care, in accordance with their wishes.
- Reminding them that they must guarantee the human rights of all, regardless of their political opinions, and protect against arbitrary arrests in the pre-electoral period and thereafter, including by repealing the provisions of the penal code which criminalize defamation and contempt to the President of the Republic and to public officials.
Sachlage
Jean Dougou Guilavogui ist Gewerkschaftsführer und ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte Guineas. Er wurde am 19. September in Conakry festgenommen und inhaftiert. Erst als am 25. September Anklage gegen ihn erhoben wurde, führte man ihn den Justizbehörden vor. Seine langanhaltende Inhaftierung verstößt gegen internationale und nationale Rechtsvorschriften. Während sich Jean Dougou Guilavogui im Gewahrsam der Polizei befand, stellten Polizeibeamt_innen offen seine Gewerkschaftsarbeit und seine öffentliche Unterstützung einer Oppositionspartei in Frage. Am 29. September wurden strafrechtliche Ermittlungen wegen "Missachtung des Staatsoberhaupts und der Armee" gegen ihn eingeleitet. Amnesty International betrachtet Jean Dougou Guilavogui als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich nur deshalb in Haft befindet, weil er friedlich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gemacht hat. Er leidet an einer Herzerkrankung und hat in Haft keinen Zugang zu angemessener medizinischer Betreuung.
Mindestens 35 oppositionelle Aktivist_innen wurden am 20. September festgenommen, nachdem es in der nordguineischen Stadt Koundara zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen militanten Oppositionellen, Angehörigen der Partei Union der demokratischen Kräfte in Guinea (Union des Forces Démocratiques de Guinée - UFDG) und Anhänger_innen der Regierungspartei Rassemblement du Peuple de Guinée (RPG) gekommen war. Zwei Häuser wurden geplündert und niedergebrannt und mehrere Personen wurden verletzt, darunter auch ein 15-Jähriger, den ein Stein am Auge getroffen hat. Laut Berichten von Augenzeug_innen, die von Amnesty International eingeholt wurden, waren zahlreiche der Festgenommen selbst nicht an den gewaltsamen Handlungen beteiligt gewesen. Sie hatten die restlichen Aktivist_innen sogar dazu angehalten, Ruhe zu bewahren. Den Oppositionellen wird "Brandstiftung", "Zerstörung öffentlicher Gebäude" und "vorsätzliche Körperverletzung" vorgeworfen. Sie haben keinen Zugang zu Rechtsbeiständen und werden im Zentralgefängnis in Boké festgehalten, das etwa 250 Kilometer von Koundara entfernt ist und somit weit weg von ihren Familien liegt. Einige von ihnen haben gesundheitliche Probleme und erhalten nicht die erforderliche medizinische Betreuung.
Hintergrundinformation
Nur wenige Tage vor den nationalen Wahlen in Guinea sind dort die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ernsthaft gefährdet. Am 11. Oktober 2015 finden Präsidentschaftswahlen, 2016 Kommunalwahlen statt.
Seit Bekanntgabe des Zeitplans für die Wahlen im März 2015 wurden bei Zusammenstößen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften im Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen in Conakry und anderen Städten mindestens sechs Personen getötet und Hunderte weitere verletzt, darunter Angehörige von Polizei und Gendarmerie. Amnesty International liegen Informationen vor, nach denen im Laufe der vergangenen zehn Jahre bei Demonstrationen in Guinea etwa 357 Personen ums Leben kamen und Tausende verletzt wurden.
Am 2. Juni verabschiedete die Nationalversammlung einen Gesetzentwurf zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der regelt, wann Sicherheitskräfte bei Protesten Gewalt einsetzen dürfen. Amnesty International begrüßte zwar Maßnahmen zur Definition von Aufgaben und Zuständigkeiten der Sicherheitskräfte in Guinea, gab jedoch zu bedenken, dass das neue Gesetz – das noch vom Präsidenten abgesegnet werden muss – bedeutende Lücken aufweist. Diese könnten Auslöser für zukünftige Proteste sein und dazu führen, dass das Recht auf friedliche Versammlung nicht vollständig respektiert, geschützt und wahrgenommen wird. Noch bedenklicher ist nach Auffassung von Amnesty International, dass das Gesetz keine spontanen Versammlungen erlaubt, während Sicherheitskräfte nach wie vor Gruppen ansonsten friedlicher Demonstrierender auflösen dürfen, solange nur eine Person verdächtigt wird, eine Waffe bei sich zu führen oder zu verstecken. Amnesty International befürchtet, dass diese Klauseln auch weiterhin als Rechtfertigung für ein Verbot oder die Unterdrückung friedlicher Proteste dienen könnten.
Auf der Sitzung am 2. Juni verabschiedete die Nationalversammlung noch einen weiteren Gesetzentwurf. Dieser sieht Maßnahmen zur Einführung von Strafen von bis zu fünf Jahren Haft sowie hohe Geldbußen für die Beleidigung und Verleumdung des Präsidenten oder die Veröffentlichung von "Falschmeldungen" über diesen und andere hohe Beamt_innen vor. Amnesty International betrachtet diese Maßnahmen als gänzlich ungerechtfertigte Beschränkung der Meinungsfreiheit, die dazu verwendet werden könnte, kritische Äußerungen unter Strafe zu stellen, und fordert den Präsidenten auf, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Am 1. Juni verabschiedete die oberste Medienaufsichtsbehörde in Guinea den Beschluss Nº08/SC/P, der bestimmte journalistische Kategorien, darunter Berichte und Leitartikel, bis zum Ende des Wahlprozesses verbietet. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Angesichts des Aufruhrs unter Medienunternehmen in Guinea erklärte die Medienaufsichtsbehörde in einer Verlautbarung vom 4. Juni, dass der Beschluss als Aufforderung gemeint sei, bei Berichten, Kommentaren und anderen journalistischen Veröffentlichungen "Professionalismus und Verantwortung zu beweisen".
Bei den Präsidentschaftswahlen am 11. Oktober 2015 stehen acht Kandidat_innen zur Wahl, darunter auch der jetzige Präsident. In einem im September veröffentlichten Bericht forderte Amnesty International politische Akteur_innen und Angehörige der Sicherheitskräfte auf, die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung umfassend zu achten und sicherzustellen, dass während der Wahlen und darüber hinaus keine unverhältnismäßige Gewalt gegenüber Demonstrierenden und anderen Bürger_innen angewandt wird. Den englischsprachigen Bericht finden Sie unter: https://www.amnesty.org/en/documents/afr29/2160/2015/en/.