Todesstrafe
Die Behörden von Belarus haben zwei Männer zum Tode verurteilt. Das zuständige Gericht in Brest verurteilte den 30-jährigen Vasily Yuzepchuk am 29. Juni zum Tode, das Todesurteil gegen den 25-jährigen Andrei Zhuk wurde vom zuständigen Gericht in Minsk am 22. Juli gesprochen.
Appell an
STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa, 38
220016 Minsk
BELARUS
(korrekte Anrede: Dear President Lukashenka)
Sende eine Kopie an
BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Wladimir Skworzow
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: info@belarus-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. September 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:
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Urging President Lukashenka to commute immediately the death sentences of Vasily Yuzepchuk and Andrei Zhuk to terms of imprisonment;
- Calling on him to establish an immediate moratorium on the use of the death penalty, in line with UN General Assembly resolution 63/168, adopted on 18 December 2008.
Amnesty fordert:
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE
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beim Staatspräsidenten darauf drängen, die Todesurteile gegen Vasily Yuzepchuk und Andrei Zhuk in Haftstrafen umzuwandeln;
- die sofortige Verhängung eines Hinrichtungsmoratoriums fordern, gemäß der am 18. Dezember 2008 verabschiedeten Resolution der UN-Generalversammlung.
Sachlage
Nach dem Tod von sechs älteren Frauen, die zwischen November 2007 und Januar 2008 getötet wurden, nahm man Vasily Yuzepchuk und einen weiteren Mann im Januar 2009 wegen Mordes fest. Am 29. Juni wurden sie vom zuständigen Gericht in Brest für schuldig befunden und Vasily Yuzepchuk wurde zum Tode verurteilt. Sein Anwalt will beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel einlegen. Der andere Mann wurde als Mittäter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Andrei Zhuk und ein anderer Mann wurden in Verbindung mit dem Tod eines Mannes und einer Frau, die am 27. Februar 2009 getötet wurden, angeklagt. Der Mann und die Frau waren gerade mit dem Geld, mit dem sie die Gehälter der Angestellten bezahlen wollten, auf dem Weg zu ihrer Firma, als sie getötet wurden. Am 17. Juli erklärte das zuständige Gericht in Minsk Andrei Zhuk und den anderen Mann für schuldig. Andrei Zhuk wurde daraufhin am 22. Juli zum Tode verurteilt. Der anderen Mann erhielt eine lebenslängliche Haftstrafe.
Die Todesurteile wurden kurz nach einer Abstimmung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 23. Juni 2009 verkündet. Bei der Abstimmung ging es um die Wiederherstellung des Sondergaststatus des belarussischen Parlaments, jedoch unter der Voraussetzung, dass ein Hinrichtungsmoratorium in Belarus erlassen wird. Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, in dem die Todesstrafe noch angewendet wird.
Hintergrundinformation
Belarus ist ein Staat der ehemaligen Sowjetunion mit rund zehn Millionen Einwohnern und grenzt im Westen an die Europäische Union, im Osten an Russland. Mit der Abschaffung der Todesstrafe würden die belarussischen Behörden auch die letzte Hürde auf dem Weg in ein Europa ohne Todesstrafe beseitigen.
In Belarus werden Gefangene in der Todeszelle erst wenige Momente vor ihrer Hinrichtung über die Exekution informiert. Sie werden durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet, wobei manchmal mehr als ein Schuss erforderlich ist. Der Leichnam wird anschließend nicht den Familien überstellt. In den meisten Fällen werden die Angehörigen erst kurz nach der Exekution darüber in Kenntnis gesetzt, der Bestattungsort wird ihnen aber nicht mitgeteilt, was noch mehr Leid verursacht.
Die Anwendung der Todesstrafe in Belarus geht mit einem nicht rechtsstaatlichen Strafrechtssystem einher. Es liegen zuverlässige Nachweise vor, denen zufolge Folter und Misshandlungen zur Erpressung von Geständnissen angewendet werden. Zum Tode verurteilte Gefangene haben manchmal keinen Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln. Die Geheimhaltung des Ausführungszeitpunktes der Hinrichtung und des Bestattungsortes stellen eine unmenschliche und entwürdigende Behandlung der Betroffenen und ihrer Angehörigen dar.