Drohende Hinrichtung

Am 27. Oktober wies der Oberste Gerichtshof die Rechtsmittel gegen das Todesurteil von Andrei Zhuk zurück. Er ist bereits der zweite Todeskandidat in Belarus, dessen Todesurteil im letzten Monat bestätigt wurde. Nach Erhalt des schriftlichen Ablehnungsbescheids hat Andrei Zhuk zehn Tage Zeit, ein Gnadengesuch bei Präsident Lukaschenko einzureichen.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Administratsia Prezidenta Respubliki
ul. Karla Marksa, 38
220016 Minsk, BELARUS
(korrekte Anrede: Dear President Lukashenka)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: info@belarus-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. Dezember 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • Urging President Lukashenka to grant clemency to Andrei Zhuk and Vasily Yuzepchuk;

  • Calling on President Lukashenka to establish an immediate moratorium on the use of the death penalty, in line with UN General Assembly resolution 63/168, adopted on 18 December 2008.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE

  • Appellieren Sie an Staatspräsident Lukaschenko, Andrei Zhuk und Vasily Yuzepchuk zu begnadigen.

  • Fordern Sie ihn auf, in Übereinstimmung mit der am 18. Dezember 2008 verabschiedeten Resolution 63/168 der UN-Generalversammlung umgehend ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen.

Sachlage

Am 17. Juli befand man Andrei Zhuk und zwei weitere Männer vor dem zuständigen Gericht in Minsk schuldig, im Februar einen bewaffneten Raubüberfall gegen einen Mann und eine Frau verübt zu haben. Am 22. Juli verurteilte das Gericht einen seiner Komplizen zu lebenslanger Haft, den zweiten Komplizen zu 13 Jahren Gefängnis und Andrei Zhuk zum Tode. Am 27. Oktober wies der Oberste Gerichtshof von Belarus die von Andrei Zhuk eingelegten Rechtsmittel gegen das Todesurteil zurück.
Der Anwalt von Andrei Zhuk hat seine Besorgnis darüber geäußert, dass es während des ersten Verhörs von Andrei Zhuk zu Verfahrensfehlern gekommen sei. Darüber hinaus macht er geltend, dass sowohl der Einfluss der belarussischen Medien als auch eine Äußerung des Innenministers, in der er Andrei Zhuk und seine Komplizen als "Kriminelle" bezeichnet hatte, ehe sie verurteilt wurden, einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung darstellt.

Der Oberste Gerichtshof wies am 27. Oktober auch die Beschwerde von Andrei Zhuk ab, er sei am 1. März in der Untersuchungshaft geschlagen worden, obwohl medizinische Gutachten diesen Vorwurf erhärten.

Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das bis heute Todesurteile vollstreckt. Die Todesurteile gegen Andrei Zhuk und Vasily Yuzepchuk wurden verhängt, kurz nachdem die Parlamentarische Versammlung des Europarats dafür gestimmt hatte, dem belarussischen Parlament den Sondergaststatus wieder einzuräumen - allerdings unter der Bedingung, dass Belarus ein Hinrichtungsmoratorium verhängt.

Vasily Yuzepchuk erhielt den schriftlichen Ablehnungsbescheid des Obersten Gerichtshofs gegen die von ihm eingelegten Rechtsmittel am 13. Oktober. Er reichte in der vorgeschriebenen Frist ein Gnadengesuch ein. Bisher ist das Todesurteil offenbar nicht vollstreckt worden.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Belarus informiert man Gefangene in der Todeszelle nicht im Vorhinein über ihre Hinrichtung. Sie werden in der Regel wenige Minuten, nachdem man ihnen mitgeteilt hat, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde, hingerichtet. Man bringt sie in einen Raum, in dem ihnen in Anwesenheit des Gefängnisdirektors, des Staatsanwalts und eines weiteren Mitarbeiters des Innenministeriums mitgeteilt wird, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde und das Todesurteil nun vollstreckt wird. Dann werden sie in einen angrenzenden Raum gebracht. Dort zwingt man sie, sich hinzuknien und schießt ihnen in den Hinterkopf. Die Angehörigen werden erst Tage, manchmal Wochen nach der Hinrichtung darüber informiert, dass der Gefangene exekutiert worden ist.