Gnadengesuch noch möglich

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat den Fall am 12. Oktober zur Prüfung aufgenommen und die Regierung von Belarus aufgefordert, Vasily Yuzepchuk nicht hinzurichten, solange der Ausschuss den Fall untersucht. Inzwischen vorliegende Informationen deuten darauf hin, dass Vasily Yuzepchuk noch die Möglichkeit hat, ein Gnadengesuch einzureichen.

Appell an

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
Administratsia Prezidenta Respubliki
ul. Karla Marksa, 38
220016 Minsk, BELARUS
(korrekte Anrede: Dear President Lukashenka)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 5923
E-Mail: info@belarus-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. November 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • Urging President Lukashenka to grant clemency to Vasily Yuzepchuk;

  • urging President Lukashenka to comply with the UN Human Rights Committee not to carry out the death sentence imposed on Vasily Yuzepchuk until it has finished considering his case;

  • Calling on President Lukashenka to establish an immediate moratorium on the use of the death penalty, in line with UN General Assembly resolution 63/168, adopted on 18 December 2008.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • an Staatspräsident Lukaschenko appellieren, Vasily Yuzepchuk zu begnadigen;

  • fordern, dass Belarus der Aufforderung des UN-Menschenrechtsausschusses nachkommt und das Todesurteil gegen Vasily Yuzepchuk nicht vollstreckt wird, solange der Ausschuss den Fall prüft;

  • Staatspräsident Lukaschenko auffordern, in Übereinstimmung mit der am 18. Dezember 2008 verabschiedeten Resolution 63/168 der UN-Generalversammlung umgehend ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen.

Sachlage

Entgegen vorherigen Meldungen ist die Frist für die Einlegung eines Gnadengesuchs für Vasily Yuzepchuk offenbar noch nicht abgelaufen. Nach Amnesty International inzwischen vorliegenden Informationen hat der Oberste Gerichtshof von Belarus am 12. Oktober eine schriftliche Mitteilung an Vasily Yuzepchuk gesandt, derzufolge die von ihm gegen das Todesurteil eingelegten Rechtsmittel abgelehnt wurden. Sobald das Schriftstück bei Vasily Yuzepchuk eintrifft, hat er zehn Tage Zeit, ein Gnadengesuch an Präsident Lukaschenko zu richten. Es ist nicht bekannt, ob die Mitteilung bereits bei Vasily Yuzepchuk eingegangen ist.

Vasily Yuzepchuk wurde am 29. Juni 2009 wegen Mordes an sechs älteren Frauen zum Tode verurteilt. Laut Angaben seines Rechtsanwalts waren die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren jedoch in grundlegenden Aspekten fehlerhaft verlaufen. Er gibt an, dass Vasily Yuzepchuk in der Haft geschlagen wurde, um ihn zu einem "Geständnis" zu zwingen.

Vasily Yuzepchuk gehört zu der in Belarus marginalisierten Gruppe der Roma; als geborener Ukrainer ist er nicht im Besitz eines belarussischen Personalausweises, ein Pflichtdokument für alle BürgerInnen von Belarus. Die geistigen Fähigkeiten von Vasily Yuzepchuk sind offenbar eingeschränkt. Nach Angaben seines Anwalts ist er Analphabet und beispielsweise nicht in der Lage, die Monate des Jahres aufzuzählen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Belarus informiert man Gefangene in der Todeszelle nicht im Vorhinein über ihre Hinrichtung. Sie werden in der Regel wenige Minuten, nachdem man ihnen mitgeteilt hat, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde, hingerichtet. Man bringt sie in einen Raum, in dem ihnen in Anwesenheit des Gefängnisdirektors, des Staatsanwalts und eines weiteren Mitarbeiters des Innenministeriums mitgeteilt wird, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde und das Todesurteil nun vollstreckt wird. Dann werden sie in einen angrenzenden Raum gebracht. Dort zwingt man sie, sich hinzuknien und schießt ihnen in den Hinterkopf. Die Angehörigen werden erst Tage, manchmal Wochen nach der Hinrichtung darüber informiert, dass der Gefangene exekutiert worden ist.

Belarus ist das einzige Land in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das bis heute Todesurteile verstreckt.