Weiter Steinigungsgefahr

Sakineh Mohammadi Ashtiani

Sakineh Mohammadi Ashtiani

Am 4. August hat der Oberste Gerichtshof des Iran eine Prüfung des Todesurteils gegen Sakineh Mohammadi Ashtiani begonnen. Dies scheint lediglich dazu zu dienen, den internationalen Druck auf die iranischen Behörden zu verringern, indem eine Entscheidung über die Hinrichtungsmethode verschoben wird. Das Steinigungsurteil wird aufrecht erhalten.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)
http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter (Persisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri
Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info@dadiran.ir oder über die Website:
http://www.dadiran.ir/tabid/81/Default.aspx
(Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Zeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse.)

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St. Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Larijani)
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN AN DIE IRANISCHEN BEHÖRDEN

  • Ich fordere Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani nicht durch Steinigung oder auf andere Weise hingerichtet wird.

  • Führen Sie eine umfassende Prüfung ihres Falls durch.

  • Stoppen Sie die Steinigungen, schaffen Sie die Todesstrafe ab, verbieten Sie Prügelstrafen und hören Sie auf, Menschen, die Ehebruch begehen, zu kriminalisieren.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities not to execute Sakineh Mohammadi Ashtiani by stoning or any other method;

  • Calling on the authorities to initiate a comprehensive review her case;

  • Urging the authorities to ban stoning, enact legislation ending the death penalty and prohibiting the use of flogging; and to decriminalize "adultery".

Sachlage

Sakineh Mohammadi Ashtiani war im Mai 2006 schuldig befunden worden, eine "unerlaubte Beziehung" zu zwei Männern zu unterhalten. Sie wurde mit 99 Peitschenhieben bestraft. Dennoch wurde sie anschließend auch des "Ehebruchs" für schuldig befunden. Sakineh Mohammadi Ashtiani wies die Anschuldigungen zurück, wurde aber dennoch zum Tod durch Steinigung verurteilt. Berichten zufolge scheint sie vom Vorwurf der Tötung ihres Mannes freigesprochen worden zu sein. Es ist jedoch nicht klar, ob sie schuldig befunden wurde, Komplizin des Verbrechens gewesen zu sein.

Als Reaktion auf die internationale Verurteilung des Steinigungsurteils wandten sich Mitarbeiter_innen der Justiz in der nordwestlichen Stadt Tabriz schriftlich an die Oberste Justizautorität und baten um die Erlaubnis, die Hinrichtungsmethode von Steinigung in Erhängen ändern zu dürfen. Am 11. Juli bestätigte die Oberste Justizautorität der Provinz Ostaserbaidschan, Malek Ezhder Sharifi, dass das Steinigungsurteil weiter Gültigkeit habe und jederzeit auf Entscheidung der Obersten Justizautorität Ayatollah Sadegh Larijani hin vollstreckt werden könnte. Am 4. August nahm der Oberste Gerichtshof ein Prüfungsverfahren des Todesurteils auf und erklärte sich einverstanden, auch eine Überprüfung des gesamten Falls in Erwägung zu ziehen, die ihr Anwalt gefordert hatte. Es wird erwartet, dass der Oberste Gerichthof um den 15. August herum die Prüfung entweder akzeptieren oder ablehnen wird.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Während ihres Prozesses zog Sakineh Mohammadi Ashtiani das "Geständnis" zurück, das sie während der Verhöre vor Beginn des Verfahrens abgelegt hatte. Sie gab an, zu dem "Geständnis" gezwungen worden zu sein und bestritt, dass sie "Ehebruch" begangen habe. Zwei der fünf Richter erklärten sie für unschuldig. Sie wiesen darauf hin, dass sie bereits ausgepeitscht worden sei, und fügten hinzu, dass in dem Verfahren gegen Sakineh Mohammadi der nötige Nachweis über den "Ehebruch" nicht erbracht worden sei. Doch die drei anderen Richter einschließlich des Vorsitzenden erklärten sie für schuldig, und dies auf Grundlage der "Erkenntnisse des Richters". Dabei handelt es sich um eine Bestimmung im iranischen Strafrecht, derzufolge Richter nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie eine angeklagte Person für schuldig befinden, selbst wenn für einen Schuldspruch keine eindeutigen und zwingenden Beweise vorliegen. Da drei der fünf Richter Sakineh Mohammadi Ashtiani für schuldig erklärt hatten, wurde sie zum Tod durch Steinigung verurteilt.

Ende Juli bot die Regierung Brasiliens Sakineh Mohammadi Ashtiani Asyl an. Das Angebot, das als humanitäre Geste zu verstehen war, wurde am 1. August öffentlich gemacht und vom Iran abgelehnt. Sakineh Mohammadi hat das Angebot angenommen, aber keine Möglichkeit es wahrzunehmen.

Die Strafe der Steinigung wird im Iran für das "Verbrechen" Ehebruch verhängt. 2002 verfügte die Oberste Justizautorität des Iran ein Moratorium für Hinrichtungen durch Steinigung. Dennoch sind seither wenigstens fünf Männer und eine Frau zu Tode gesteinigt worden. Im Januar 2009 bestätigte Ali Reza Jamshidi, der Sprecher der Justizbehörden, dass im Dezember 2008 zwei Steinigungen stattgefunden hätten. Er gab weiter an, dass das Moratorium rechtlich nicht bindend sei und die Richter es daher ignorieren könnten.

Amnesty International geht davon aus, dass mindestens sieben weitere Frauen und drei Männer von Steinigung bedroht sind (siehe UA-010/2009, UA-050/2009, UA-117/2009). Meldungen zufolge hat das Berufungsgericht im Januar 2010 auch die Verurteilung von Buali Janfashani and Sarimeh Sajjadi zum Tod durch Steinigung bestätigt.

Am 14. Juli wurde Sajjad Qaderzadeh, der Sohn von Sakineh Mohammadi Ashtiani, in das Gefängnis von Tabriz bestellt, wo er von Angehörigen des Geheimdienstministeriums verhört worden sein soll, die ihn vermutlich davor gewarnt haben, weitere Interviews über die Situation seiner Mutter zu geben.

Ein Anwalt von Sakineh Ashtiani, Mohammad Mostafaei, erhielt am 21. Juli eine Vorladung in das Büro des Staatsanwalts im Evin-Gefängnis. Er ging am 24. Juli dorthin, wurde mehrere Stunden lang verhört und dann freigelassen. Später erhielt er jedoch erneut eine Vorladung, diesmal telefonisch. Am selben Abend wurden seine Frau und ihr Bruder im Evin-Gefängnis inhaftiert, damit sollte Mohammad Mostafaei offensichtlich dazu gebracht werden sich den Behörden auszuliefern. Am 31. Juli wurde auch sein Schwiegervater festgenommen, ihn ließ man jedoch am folgenden Tag wieder frei. Am 3. August, wurde der Schwager des Anwalts, Farhad Halimi gegen eine mündliche Garantie freigelassen, am 7. August seine Frau. Mohammad Mostafaei versteckte sich, als er hörte, dass man seine Frau festgenommen hatte und auch ihn festnehmen wolle, und floh aus dem Iran. Am 4. August beantragte er Asyl in der Türkei und konnte drei Tage später nach Norwegen weiterreisen.

Im Juni 2009 empfahl der Rechtsausschuss des iranischen Parlaments (Majiles), den Absatz, der Steinigung als Strafe vorsieht, aus der Neufassung des Strafgesetzbuchs zu streichen. Nun liegt die Neufassung dem Wächterrat zur Bestätigung vor, der die iranischen Gesetze dahingehend überprüft, ob sie mit der Verfassung und dem islamischen Recht in Einklang stehen. Allem Anschein nach wird dieses Gremium die Steinigung nicht als Strafe in die Neufassung des Gesetzestextes aufnehmen; es ist allerdings befugt, die Wiedereinführung von Steinigungen im Strafgesetzbuch zu erwirken.