Frau droht Steinigung

Der Iranerin Sakineh Mohammadi droht im Gefängnis von Tabriz im Westen des Landes die Hinrichtung durch Steinigung. Sie wurde 2006 oder 2007 wegen "Ehebruchs" für schuldig befunden und bereits einmal ausgepeitscht, da sie eine "verbotene Beziehung" unterhalten habe.

Appell an

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh /
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave.
south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: shahroudi@dadgostary-tehran.ir

LEITER DER JUSTIZBEHÖRDE IN DER PROVINZ OSTASERBAIDSCHAN
Hojjatoleslam Malek-Ashtar Sharifi
Office of the Head of the Judiciary
in Tabriz
Tabriz
East Azerbaijan
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: reisasat@dadgostary-es.ir
ertebat@dadgostary-es.ir

Sende eine Kopie an

RELIGIONSFÜHRER
His Excellency Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – Shahid Keshvar Doust Street, Tehran
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)
http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter (Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. September 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

RECOMMENDED ACTION: PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • Urging the authorities not to execute Sakineh Mohammadi;

  • calling on the authorities to order an immediate and effective moratorium on executions by stoning and the use of other forms of execution and cruel and inhuman punishments, including flogging.

Sachlage

Sakineh Mohammadi war am 15. Mai 2006 schuldig befunden worden, eine "unerlaubte Beziehung" mit zwei Männern geführt zu haben. Das Strafmaß wurde auf 99 Peitschenhiebe festgesetzt. Anschließend beschuldigte man sie zusätzlich in einem anderen Prozess des "Ehebruchs". In diesem Verfahren war ein Mann angeklagt, ihren Ehemann getötet zu haben. Sakineh Mohammadi zog in diesem Prozess das "Geständnis" zurück, das sie während der Verhöre vor Beginn des Verfahrens abgelegt hatte. Sie gab an, zu dem "Geständnis" gezwungen worden zu sein und bestritt, dass sie "Ehebruch" begangen habe. Zwei der fünf Richter erklärten sie für unschuldig. Sie wiesen darauf hin, dass sie bereits ausgepeitscht worden sei und fügten hinzu, dass sie in dem Verfahren gegen Sakineh Mohammadi den nötigen Nachweis über den "Ehebruch" nicht gefunden hätten. Doch die drei anderen Richter, einschließlich des Vorsitzenden, erklärten sie für schuldig und zwar auf Grundlage der "Erkenntnisse des Richters". Dies ist eine Bestimmung im iranischen Strafrecht, derzufolge Richter nach eigenem Ermessen und willkürlich entscheiden können, ob eine angeklagte Person schuldig ist, selbst wenn für einen Schuldspruch keine eindeutigen und zwingenden Beweise vorliegen. Da drei der fünf Richter Sakineh Mohammadi für schuldig erklärt hatten, wurde sie zum Tode durch Steinigung verurteilt.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil am 27. Mai 2007. Ihr Fall wurde bereits zweimal der Kommission für Amnestien und Begnadigungen unterbreitet, doch ihr Gnadengesuch wurde in beiden Fällen abgelehnt.

Vor drei Monaten bat Sakineh Mohammadis Anwalt die Kommission erneut, ihren Fall zu prüfen. Es ist nicht bekannt, wie lange dies dauern wird. Doch wenn das Gesuch abgelehnt wird, droht ihr unmittelbar die Hinrichtung durch Steinigung.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Strafe der Steinigung wird im Iran für das "Vergehen" Ehebruch verhängt. Im Dezember 2002 verfügte die Oberste Justizautorität des Iran, Ayatollah Shahroudi, ein Moratorium für Hinrichtungen durch Steinigung. Dennoch sind seither wenigstens fünf Männer und eine Frau zu Tode gesteinigt worden. Im Januar 2009 bestätigte Ali Reza Jamshidi, der Sprecher der Justizbehörden, dass im Dezember 2008 zwei Steinigungen stattgefunden hätten. Er gab weiter an, dass das Moratorium rechtlich nicht bindend sei und die RichterInnen es daher ignorieren könnten.

Amnesty International geht davon aus, dass mindestens acht weitere Frauen und drei Männer von Steinigung bedroht sind (siehe UA-050/2009, 24. Februar 2009, UA-010/2009, 16. Januar 2009 und UA-117/2009, 5. Mai 2009).

Zurzeit wird im Parlament über eine Neufassung des Strafgesetzbuchs beraten. Im Juni 2009 empfahl der Rechtsausschuss des iranischen Parlaments (Majiles) den Absatz aus dieser Fassung zu streichen, der Steinigung als Strafe vorsieht. Nach der Verabschiedung im Parlament geht die Neufassung des Strafgesetzbuchs zur Bestätigung an den Wächterrat. Beide Gremien sind befugt, die Wiederaufnahme der Steinigungen im Strafgesetzbuch zu erwirken.