Weiterhin drohende Hinrichtung
Ergebnis dieser Urgent Action
Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey ist am 22. September wegen Drogenschmuggels hingerichtet worden. Zuvor war er im Rahmen eines unfairen Gerichtsverfahrens auf der Grundlage eines unter Folter erzwungenen "Geständnisses" verurteilt worden.
© Fons Hickmann
Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey ist nicht am festgesetzten Hinrichtungstermin, dem 25. August, hingerichtet worden. Das gegen ihn verhängte Todesurteil könnte aber dennoch jederzeit vollstreckt werden.
Appell an
KÖNIG UND PREMIERMINISTER
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court
Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 0311
Sende eine Kopie an
INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933
Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 11 403 3125
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.
Amnesty fordert:
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey und anderen Gefangenen im Todestrakt nicht vollstrecken zu lassen.
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Bitte stellen Sie zudem sicher, dass er und sein Sohn Muhammad al-Qurey ein faires Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit internationalen Standards erhalten, in dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
- Leiten Sie bitte sofort eine unparteiische und unabhängige Untersuchung der von den Männern erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein und stellen Sie sicher, dass unter Folter erpresste Aussagen nicht vor Gericht verwendet werden.
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Ich gebe zu bedenken, dass bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe diese gemäß internationalem Recht ausschließlich in Gerichtsverfahren verhängt werden darf, die den international anerkannten Standards für faire Verfahren entsprechen, und auch dann nur im Falle "schwerster Verbrechen". Straftaten mit nicht-tödlichem Ausgang, wie Drogendelikte, erfüllen die Kriterien der "schwersten Verbrechen" nicht.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Saudi Arabian King to halt the execution of Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey and all other prisoners sentenced to death.
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Urging the authorities to grant Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey and his son Muhammad al-Qurey a retrial in accordance with international standards for fair trial and without recourse to the death penalty.
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Calling on them to order without delay an impartial and independent investigation into the men's allegation that they were tortured and otherwise ill-treated and to exclude any evidence tainted with torture allegations.
- Reminding them that, pending full abolition, under international law the death penalty may be imposed only after trials complying with the most rigorous internationally recognized standards for fair trial, and only for the most serious crimes, and that non-lethal crimes such as drugs offences do not meet the threshold of "most serious crimes".
Sachlage
Der 53-jährige Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey wurde am 22. August aus seiner Zelle an einen anderen Ort im Gefängnis von Nadschran verlegt. Man hatte ihm mitgeteilt, er werde am 25. August hingerichtet, dann wurde das Todesurteil ohne Begründung jedoch nicht vollstreckt. Amnesty International befürchtet, dass Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey dennoch jederzeit die Hinrichtung droht.
Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey wurde am 16. Januar 2013 von einem Gericht in der Stadt Nadschran zum Tode verurteilt. Obwohl das Gerichtsverfahren unfair gewesen sein soll und der Angeklagte Foltervorwürfe erhob, bestätigten sowohl ein Berufungsgericht als auch der Oberste Gerichtshof Saudi-Arabiens später das Todesurteil. Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey und sein Sohn Muhammad al-Qurey waren am 7. Januar 2012 bei dem Versuch, die Grenze zwischen der saudi-arabischen Stadt Al-Khadra und dem Jemen zu überqueren, festgenommen worden. Zollbeamt_innen verdächtigten sie, Drogen in ihrem Auto mitzuführen. Die beiden Männer wurden zum Verhör abgeführt und gaben später an, gefoltert worden zu sein. Muhammad al-Qurey "gestand" die Tat, erklärte aber, sein Vater hätte nichts über den Drogenschmuggel gewusst. Das Gericht verurteilte Muhammad al-Qurey zu 20 Jahren Haft. Sein Vater, Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey, wurde indes zum Tode verurteilt. Während des Verhörs war den Männern der Zugang zu Rechtsbeiständen verweigert worden.
Hintergrundinformation
Die saudi-arabischen Behörden ließen allein zwischen dem 4. und dem 22. August 22 Menschen hinrichten, darunter vier Mitglieder derselben Familie, die wegen des "Erhalts großer Mengen Haschisch" zum Tode verurteilt worden waren. Berichten zufolge basierte das Todesurteil gegen die Männer auf durch Folter erzwungenen "Geständnissen". Im Jahr 2014 wurden bisher mindestens 34 Todesurteile vollstreckt. Im Jahr 2013 wurden in Saudi-Arabien mindestens 79 Personen hingerichtet. Drei dieser Personen waren zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat, für die sie zum Tode verurteilt wurden, noch minderjährig. Dies verstößt gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit: über 2.000 Menschen wurden zwischen 1985 und 2013 exekutiert.
Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Verfahren, in denen Todesurteile verhängt werden, finden oft im Geheimen statt. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens informiert. Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten "Geständnissen" werden zugelassen. Ausländischen Staatsangehörigen ohne Arabischkenntnisse – die Sprache der Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Anhörungen – wird oft eine angemessene Verdolmetschung verweigert. In manchen Fällen werden die Familienangehörigen von zum Tode verurteilten Gefangenen vor deren Hinrichtung nicht benachrichtigt.
Saudi-Arabien wendet die Todesstrafe bei einer Vielzahl von Verbrechen an, die gemäß den internationalen Standards für die Anwendung der Todesstrafe nicht als "schwerste Verbrechen" gelten. Schwerste Verbrechen setzen vorsätzliche Tötung voraus. Zu den Vergehen, auf denen in Saudi-Arabien die Todesstrafe steht, gehören "Ehebruch", bewaffneter Raubüberfall, "Abfall vom Glauben" (Apostasie), Drogenschmuggel, Vergewaltigung und "Hexerei". "Ehebruch", "Abfall vom Glauben" und "Hexerei" sollten überhaupt nicht strafrechtlich verfolgt werden. In diesem Jahr wurde mindestens eine Person wegen "Hexerei" hingerichtet.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.