Drohende Hinrichtung
Ergebnis dieser Urgent Action
Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey ist am 22. September wegen Drogenschmuggels hingerichtet worden. Zuvor war er im Rahmen eines unfairen Gerichtsverfahrens auf der Grundlage eines unter Folter erzwungenen "Geständnisses" verurteilt worden.
Todesstrafe abschaffen!
© Orla 2011 / Shutterstock
In Saudi-Arabien ist ein Mann wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Ihm droht unmittelbar die Hinrichtung. Seinen Angaben zufolge wurde er gefoltert und einem unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt.
Appell an
JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street,
Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency/ Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder (00 966) 11 402 0311
INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 11 403 3125
Sende eine Kopie an
KÖNIG UND PREMIERMINISTER
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. September 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Sachlage
Der 53-jährige Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey wurde am 16. Januar 2013 vom Gericht in der südöstlich gelegenen Stadt Nadschran wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde später sowohl von einem Berufungsgericht als auch vom Obersten Gerichtshof Saudi-Arabiens bestätigt. Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey zufolge erhielt er eine offizielle Textnachricht, dass die örtlichen Behörden des Nadschran-Gefängnisses, in dem er sich derzeit befindet, dazu aufgefordert wurden, die Hinrichtung durchzuführen.
Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey und sein Sohn Muhammad al-Qurey wurden am 7. Januar 2012 bei dem Versuch, die Grenze zwischen der saudi-arabischen Stadt Al-Khadra und dem Jemen zu überqueren, festgenommen, nachdem Zollbeamt_innen sie verdächtigten, Drogen in ihrem Auto mitzuführen. Den Gerichtsunterlagen zufolge versuchte Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey davonzufahren, um der Grenzpolizei zu entkommen, was ihm jedoch nicht gelang. Familienangehörige berichten, dass er psychische Probleme hat und die Kontrolle über sich selbst verliert, sobald er unter Druck steht.
Beide Männer wurden verhört und ihren Angaben zufolge gefoltert. Muhammad al-Qurey gestand die Tat und sagte aus, dass sein Vater nichts von seinen Tätigkeiten als Drogenschmuggler gewusst habe. Während des Verhörs wurde ihnen der Zugang zu Rechtsbeiständen verweigert. Das Gericht in Nadschran ignorierte einen Beweis, der aus einer durch das Gericht eingeleiteten Untersuchung hervorgegangen war. Demnach litt Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey an einer Krankheit, die möglicherweise sein Urteilsvermögen beeinträchtigt hat.
[SCHREIBEN SIE BITTE ]
FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stellen Sie sicher, dass die Hinrichtung von Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey gestoppt wird und wandeln Sie sein Todesurteil um.
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Bitte stellen Sie zudem sicher, dass er und sein Sohn ein faires Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit internationalen Standards erhalten und dass nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
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Leiten Sie sofort eine wirksame und unabhängige Untersuchung zu den Vorwürfen der Folter und anderer Misshandlung ein.
- Ich fordere Sie auf, ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen mit dem Ziel, die Todesstrafe in Saudi-Arabien ganz abzuschaffen.
[APPELLE AN]
JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street,
Riyadh 11137, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency/ Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder (00 966) 11 402 0311
INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 11 403 3125
KOPIEN AN
KÖNIG UND PREMIERMINISTER
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. September 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Hintergrundinformation
Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit: über 2000 Menschen wurden zwischen 1985 und 2013 exekutiert. Im Jahr 2013 wurden in Saudi-Arabien mindestens 79 Personen hingerichtet. Drei von ihnen waren zum Tatzeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Straftaten minderjährig. In diesem Jahr sind bisher mindestens 26 Personen hingerichtet worden, davon acht allein im August.
Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Verfahren, in denen Todesurteile verhängt werden, finden oft im Geheimen statt. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens informiert. Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten "Geständnissen" werden zugelassen. Ausländischen Staatsangehörigen ohne Arabischkenntnisse - die Sprache der Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Anhörungen - wird oft eine angemessene Verdolmetschung verweigert. In manchen Fällen werden die Familienangehörigen von zum Tode verurteilten Gefangenen vor ihrer Hinrichtung nicht benachrichtigt.
Saudi-Arabien wendet die Todesstrafe bei einer Vielzahl von Verbrechen an, die gemäß den internationalen Standards für die Anwendung der Todesstrafe nicht als "schwerste Verbrechen" gelten. Schwerste Verbrechen setzen vorsätzliche Tötung voraus. Zu den Verbrechen, auf denen in Saudi-Arabien die Todesstrafe steht, gehören "Ehebruch", "bewaffneter Raubüberfall", "Abfall vom Glauben", "Drogenschmuggel", "Vergewaltigung" und "Hexerei". "Ehebruch" und "Abfall vom Glauben" sollten überhaupt nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dieses Jahr wurde mindestens eine Person wegen "Hexerei" hingerichtet.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.