Hinrichtung stoppen!

Ergebnis dieser Urgent Action

Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey ist am 22. September wegen Drogenschmuggels hingerichtet worden. Zuvor war er im Rahmen eines unfairen Gerichtsverfahrens auf der Grundlage eines unter Folter erzwungenen "Geständnisses" verurteilt worden.

Todesstrafe abschaffen!

Todesstrafe abschaffen!

Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey soll am Montag in Saudi-Arabien hingerichtet werden. Er war wegen Drogenschmuggels in einem unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden.

Appell an

KÖNIG UND PREMIERMINISTER
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 11 403 3125 (über das Innenministerium)

JUSTIZMINISTER
His Excellency
Sheikh Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice, University Street,
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 11 401 1741 oder
(00 966) 11 402 0311

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
His Royal Highness Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior, P.O. Box 2933
Airport Road, Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 11 403 3125

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 25. August 2014 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey und anderen Gefangenen im Todestrakt zu stoppen.

  • Bitte stellen Sie zudem sicher, dass er und sein Sohn Muhammad al-Qurey ein faires Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit internationalen Standards erhalten, in dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

  • Leiten Sie bitte sofort eine unparteiische und unabhängige Untersuchung der von den Männern erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein.

  • Ich gebe zu bedenken, dass die Todesstrafe gemäß internationalem Recht ausschließlich in Gerichtsverfahren verhängt werden darf, die den international anerkannten Standards für faire Verfahren entsprechen und in denen jegliche Beweise, die unter Folter oder anderweitiger Misshandlung erlangt worden sind, nicht zugelassen werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the King to halt the execution of Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey and all other prisoners sentenced to death.

  • Urging the authorities to grant Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey and his son Muhammad al-Qurey a retrial in accordance with international standards and without recourse to the death penalty.

  • Calling on them to order without delay an impartial and independent investigation into the men’s allegation that they were tortured and otherwise ill-treated.

  • Reminding them that, pending full abolition, under international law, the death penalty may be imposed only after trials complying with the most rigorous internationally recognized standards for fair trial, in which all evidence obtained under torture or other-ill-treatment is inadmissible.

Sachlage

Der 53-jährige Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey hat von den Behörden der Provinz Nadschran erfahren, dass er am Montag, den 25. August, hingerichtet werden soll.

Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey wurde am 16. Januar 2013 vor einem Gericht in der Stadt Nadschran zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde später sowohl von einem Berufungsgericht als auch vom Obersten Gerichtshof Saudi-Arabiens bestätigt. Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey und sein Sohn Muhammad al-Qurey wurden am 7. Januar 2012 bei dem Versuch, die Grenze zwischen der saudi-arabischen Stadt Al-Khadra und dem Jemen zu überqueren, festgenommen, da Zollbeamt_innen sie verdächtigten, Drogen in ihrem Auto mitzuführen. Den Gerichtsunterlagen zufolge versuchte Hajras bin Saleh bin Muhammad al-Qurey mit hoher Geschwindigkeit davonzufahren, um der Grenzpolizei zu entkommen, was ihm jedoch nicht gelang. Familienangehörige berichten, dass er psychische Probleme hat und die Kontrolle über sich selbst verliert, sobald er unter Druck steht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 18. August ließen die saudischen Behörden vier Mitglieder derselben Familie wegen des "Erhalts großer Mengen Haschisch" hinrichten. Berichten zufolge basierte das Todesurteil gegen die Männer auf durch Folter erzwungenen "Geständnissen". Im Jahr 2014 wurden bisher mindestens 34 Todesurteile vollstreckt. Allein im August sind 19 Personen hingerichtet worden. Im Jahr 2013 wurden in Saudi-Arabien mindestens 79 Personen hingerichtet. Drei dieser Personen waren zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat, für die sie zum Tode verurteilt wurden, noch minderjährig. Dies verstößt gegen gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit: über 2.000 Menschen wurden zwischen 1985 und 2013 exekutiert.

Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Verfahren, in denen Todesurteile verhängt werden, finden oft im Geheimen statt. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens informiert. Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten "Geständnissen" werden zugelassen. Ausländischen Staatsangehörigen ohne Arabischkenntnisse – die Sprache der Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Anhörungen – wird oft eine angemessene Verdolmetschung verweigert. In manchen Fällen werden die Familienangehörigen von zum Tode verurteilten Gefangenen vor deren Hinrichtung nicht benachrichtigt.

Saudi-Arabien wendet die Todesstrafe bei einer Vielzahl von Verbrechen an, die gemäß den internationalen Standards für die Anwendung der Todesstrafe nicht als "schwerste Verbrechen" gelten. Schwerste Verbrechen setzen vorsätzliche Tötung voraus. Zu den Vergehen, auf denen in Saudi-Arabien die Todesstrafe steht, gehören "Ehebruch", bewaffneter Raubüberfall, "Abfall vom Glauben" (Apostasie), Drogenschmuggel, Vergewaltigung und "Hexerei". "Ehebruch", "Abfall vom Glauben" und "Hexerei" sollten überhaupt nicht strafrechtlich verfolgt werden. In diesem Jahr wurde mindestens eine Person wegen "Hexerei" hingerichtet.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.