14-jähriger gefoltert
Der 14-jährige Aser Mohamed wurde am 12. Januar vom ägyptischen Geheimdienst festgenommen und war anschließend 34 Tage lang "verschwunden". Der Junge berichtet, dass man ihn gefoltert und misshandelt habe, um ihn zu zwingen, Straftaten zu "gestehen", die er nicht begangen hat. Es besteht die Gefahr, dass er ein unfaires Verfahren erhält, das sich auf die erzwungenen "Geständnisse" stützt. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis.
Appell an
STAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor
Madinat al-Rehab
New Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
INNENMINISTER
Magdy Abdel Ghaffar
Ministry of Interior
Fifth Settlement
New Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2794 5529
E-Mail: center@moi.gov.eg oder E.HumanRightsSector@moi.gov.eg
Twitter: @moiegy
Sende eine Kopie an
STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Laila Bahaa El Din
Deputy Assistant Minister of Foreign Affairs for Human Rights and NGO Affairs
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo
ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 574 971 3
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg
Twitter: @MfaEgypt
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Oktober 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte lassen Sie Aser Mohamed sofort frei, da seine Inhaftierung rechtswidrig ist.
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Gewähren Sie Aser Mohamed bitte bis zu seiner Freilassung umfassenden Zugang zu seinem Rechtsbeistand, medizinischer Versorgung und seiner Familie.
- Beenden Sie bitte jegliche Misshandlung von Aser Mohamed und stellen Sie alle Personen, die für seine Folter und Misshandlung verantwortlich sind, in fairen Verfahren vor Gericht.
Sachlage
Am frühen Morgen des 12. Januar nahmen Beamt_innen des ägyptischen Geheimdienstes Aser Mohamed bei einer Durchsuchung im Haus seiner Familie in Kairo fest. Die Beamt_innen, die keinen Haft- oder Durchsuchungsbeschluss vorgelegt hatten, sagten seiner Familie, dass sie Aser Mohamed zu einer kurzen Befragung mitnehmen wollten. Sie weigerten sich, zu sagen, wo sie ihn hinbringen. Jedes Mal, wenn seine Familie und Rechtsbeistände in den folgenden 34 Tagen in Gefängnissen, Polizeiwachen und bei der Staatsanwaltschaft nach seinem Aufenthaltsort fragten, stritten die Behörden ab, Aser Mohamed festzuhalten. Aser Mohamed erschien am 15. Februar zur Befragung vor der Obersten Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit in Neu-Kairo. Sein Rechtsbeistand war dabei nicht anwesend. Er durfte seine Familie und seinen Rechtsbeistand erst anrufen, nachdem er vom Staatsanwalt verhört worden war.
Aser Mohamed ist wegen einer Reihe von Straftaten angeklagt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, der verbotenen Muslimbruderschaft anzugehören und einen Anschlag auf ein Hotel verübt zu haben. Die Anklagen basieren auf "Geständnissen", die laut Aser Mohamed während seiner 34-tägigen rechtswidrigen Haft unter Folter erzwungen wurden. Aser Mohamed sagte dem Staatsanwalt, dass man ihn unter anderem Elektroschocks ausgesetzt und stundenlang an seinen Gliedmaßen aufgehängt habe, um ihn zu zwingen, die ihm vorgeworfenen Straftaten zu "gestehen". Dennoch leitete der Staatsanwalt keine Untersuchung zu den Vorwürfen der Folter und des Verschwindenlassens ein. Aser Mohamed gibt an, dass der Staatsanwalt ihm stattdessen drohte, ihn zurück zum Geheimdienst zu schicken, wo er erneut gefoltert werden würde, sollte er seine "Geständnisse" zurückziehen. Anschließend erließ der Staatsanwalt eine Untersuchungshaftanordnung, was einen Verstoß gegen ägyptische Gesetze darstellt, die Untersuchungshaft für Kinder unter 15 Jahren verbieten. Im August begann das Verfahren von Aser Mohamed. Der erste Gerichttermin fand am 6. August statt. Die Anhörung wurde dann jedoch zunächst auf den 15. August und dann auf den 8. Oktober verschoben. Bei einer Verurteilung drohen Aser Mohamed bis zu 15 Jahre Haft. Er wird derzeit unter unmenschlichen Bedingungen mit zwölf weiteren Gefangenen in einer vier mal sechs Meter großen Zelle in der Talbeya-Polizeistation in Gizeh festgehalten. Er darf seine Zelle nicht verlassen und seine Familie konnte ihn seit dem 2. August nicht mehr besuchen.
Hintergrundinformation
Am frühen Morgen des 12. Januar durchsuchten Polizist_innen und Beamt_innen des ägyptischen Geheimdiensts das Haus der Familie von Aser Mohamed und nahmen ihn fest. Sie zeigten weder einen Haft- noch einen Durchsuchungsbeschluss. Die Beamt_innen weigerten sich, den Eltern von Aser Mohamed mitzuteilen, wohin sie ihn bringen wollten, sagten aber, sie würden ihn in ungefähr zwei Stunden zurückbringen. Dies taten sie jedoch nicht und seine Familie wusste während der nächsten 34 Tage nicht, wo Aser Mohamed sich befand. Sie hatte keinen Kontakt zu ihm. Aser Mohameds Familie versuchte verzweifelt, seinen Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Sie suchten in den Polizeiwachen von Bulaq al-Dakrour, Omraneya, Talbeya, Haram und Gizeh. In jeder Polizeiwache wurde abgestritten, dass Aser Mohamed sich dort in Gewahrsam befinde. Die Familie sendete Telegramme an den Staatsanwalt, das Ministerium für Inneres und den Generalstaatsanwalt. Sie erhielten jedoch keinerlei Antwort oder Informationen.
Die Familie hörte erst wieder von Aser Mohamed, als dieser sie am 15. Februar anrief. Zu diesem Zeitpunkt wurde er in eine Hafteinrichtung der Zentralen Sicherheitskräfte von Gizeh 10,5 km nördlich von Kairo verlegt. Bei seinem Anruf erzählte Aser Mohamed seiner Familie, dass er bereits vom Staatsanwalt der Staatssicherheit befragt wurde. Dies stellt einen Verstoß gegen ägyptische Gesetze dar, nach denen er von einer Strafverfolgungsbehörde hätte verhört werden sollen, die speziell für Kinder zuständig ist. Sobald die Familie Aser Mohameds Aufenthaltsort kannte, suchte sie die Hafteinrichtung der Zentralen Sicherheitskräfte auf, um ihn zu besuchen und Informationen zu seinem Gesundheitszustand zu erhalten. Die zuständigen Behörden verweigerten der Familie jedoch den Zutritt und sagten, dass ein Besuch erst möglich sei, wenn Aser Mohamed neun Tage dort verbracht hätte. Als seine Eltern ihn dann endlich besuchen durften, erzählte Aser Mohamed, dass er während seines "Verschwindens" gemeinsam mit erwachsenen Gefangenen in Räumen des Geheimdiensts in Kairo festgehalten worden war. Er erzählte seiner Familie außerdem, dass er während der ersten drei Tage seiner Haft gefoltert wurde. So erhielt er beispielsweise Elektroschocks und wurde stundenlang in schmerzhaften Positionen an seinen Gliedmaßen aufgehängt. In der Folge habe er nun Probleme mit seinen Schultern. Der Geheimdienst verweigerte Aser Mohamed den Zugang zu ärztlicher Behandlung. Er wurde nur von einem seiner Mitgefangenen, der Arzt war, behandelt. Aser Mohamed fügte hinzu, dass Beamt_innen des Geheimdiensts ihn mit Folter gezwungen hätten, zu "gestehen", dass er an einem Anschlag auf das Hotel Three Pyramids in Gizeh beteiligt war und andere Personen zu Straftaten angestiftet hatte.
Der Geheimdienst brachte Aser Mohamed am 15. Februar zum Staatsanwalt und legte ihm einen offiziellen Ermittlungsbericht vor. In dem Bericht wurde angegeben, dass er erst an diesem Tag festgenommen worden war. Er enthält keine Aussagen zu den 34 Tagen, die Aser Mohamed zuvor in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt verbracht hatte. Der Staatsanwalt klagte Aser Mohamed wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Muslimbruderschaft und der Beteiligung an einem Anschlag auf ein Hotel am 7. Januar an. Aser Mohamed sagte, dass er die Vorwürfe von sich gewiesen und der Staatsanwalt daraufhin gesagt habe: "Es scheint, als wolltest du noch mehr Elektroschocks bekommen". Dies deutet darauf hin, dass der Staatsanwalt wusste, dass Aser Mohamed während seiner Haft vom Geheimdienst mit Elektroschocks gefoltert worden war, damit er "gesteht". Der Staatsanwalt unternahm nichts, um die Verantwortlichen für die Folter und anderweitige Misshandlung zur Verantwortung zu ziehen. Stattdessen erhob er Anklage gegen Aser Mohamed und genehmigte eine Verlängerung seiner Haft um 15 Tage. Die Staatsanwaltschaft verwies Aser Mohameds Fall im April 2016 an das Strafgericht von Kairo. Die nächste Anhörung wird am 8. Oktober stattfinden.
Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge setzt der Geheimdienst des Innenministeriums das Verschwindenlassen von Personen weitverbreitet ein, um die Opposition anzuschrecken und friedlichen Dissens zu verhindern. Jeden Tag "verschwinden" in Ägypten mindestens drei oder vier Menschen. Die Zunahme der Fälle des Verschwindenlassens fällt mit der Ernennung des Innenministers Magdy Abdel-Ghaffar zusammen. Er war lange Angehöriger des Ermittlungsdiensts für Staatssicherheit, der Geheimpolizei unter Mubarak, die für Entführungen, Folter und andere völkerrechtliche Verbrechen und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich war. Weitere Informationen finden Sie in einem englischsprachigen Bericht von Amnesty International zu Ägypten, in dem auch Aser Mohameds Fall behandelt wird. Der Bericht wurde am 13. Juli unter dem Titel "Hundreds disappeared and tortured amid wave of brutal repression" veröffentlicht und ist zugänglich unter: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2016/07/egypt-hundreds-disappeared-and-tortured-amid-wave-of-brutal-repression/