Verfahren erneut vertagt

Aser Mohamed

Aser Mohamed

Das Verfahren gegen den 15-jährigen Aser Mohamed wurde erneut vertagt. Der nächste Termin soll am 27. Dezember stattfinden. Er ist wegen einer Reihe von Straftaten angeklagt, unter anderem wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der verbotenen Muslimbruderschaft und wegen eines mutmaßlichen Anschlags auf ein Hotel. Die Anklagen basieren auf "Geständnissen", die laut Aser Mohamed während seines 34-tägigen Verschwindenlassens unter Folter erzwungen wurden. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Gefängnis.

Appell an

GENERALSTAATSANWALT
Nabil Sadek
Office of the Public Prosecutor
Madinat al-Rehab
New Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)

INNENMINISTER
Magdy Abdel Ghaffar
Ministry of Interior
Fifth Settlement
New Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2794 5529
E-Mail: HumanRightsSector@moi.gov.eg
Twitter: @moiegy

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Laila Bahaa El Din
Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo
ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 971 3
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg
Twitter: @MfaEgypt

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Januar 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Aser Mohamed sofort frei, da seine Inhaftierung rechtswidrig ist.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass er bis zu seiner Freilassung vor weiterer Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist und umfassenden Zugang zu seinem Rechtsbeistand, medizinischer Versorgung und seiner Familie hat.

  • Leiten Sie bitte eine unparteiische und wirksame Untersuchung seines Verschwindenlassens und der Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein. Stellen Sie die Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht, bei dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

Sachlage

Der damals 14-jährige Aser Mohamed wurde am 12. Januar 2016 von Angehörigen des ägyptischen Geheimdienstes festgenommen und war daraufhin 34 Tage lang "verschwunden". Seinen Angaben zufolge wurde er während dieser Zeit gefoltert, um Straftaten zu "gestehen", die er nicht begangen habe. Am 15. Februar wurde er bei der Staatsanwaltschaft ohne Anwesenheit seines Rechtsbeistands verhört. Aser Mohamed erklärte dabei, dass man ihn unter anderem Elektroschocks ausgesetzt und stundenlang an seinen Gliedmaßen aufgehängt habe. Dennoch leitete die Staatsanwaltschaft keine Untersuchung zu den Vorwürfen ein. Aser Mohamed gibt an, dass der Staatsanwalt ihm stattdessen drohte, ihn zurück zum Geheimdienst zu schicken, wo er erneut gefoltert werden würde, sollte er seine "Geständnisse" zurückziehen. Anschließend erließ der Staatsanwalt eine Untersuchungshaftanordnung gegen ihn, was einen Verstoß gegen ägyptisches Recht darstellt, das Untersuchungshaft für Kinder unter 15 Jahren verbietet. Im August begann das Verfahren gegen Aser Mohamed.

Zuletzt hat am 29. November ein Gerichtstermin in seinem Fall stattgefunden. Das Gericht lehnte dabei einen Antrag der Verteidigung auf eine Stellungnahme des Richters zu den Vorwürfen, er sei voreingenommen, ab. Bei einer Anhörung vor dem Kairoer Berufungsgericht am 8. Oktober hatte die Verteidigung die Unparteilichkeit des Richters infrage gestellt und berief sich dabei auf Bemerkungen, in denen der Richter seinen Hass auf die Muslimbruderschaft ausgedrückt und die Gruppe als "terroristische Organisation" bezeichnet haben soll. Aser Mohamed war bei diesem Gerichtstermin nicht anwesend. Sein Rechtsbeistand geht davon aus, dass bei der nächsten Anhörung, die am 27. Dezember stattfinden soll, die Beweise präsentiert werden. Die Familie des 15-Jährigen hat Amnesty International am 5. Dezember mitgeteilt, dass ihm seine Inhaftierung weiterhin psychisch schwer zu schaffen mache. Aser Mohamed wird derzeit in einem Lager der Zentralen Sicherheitskräfte namens "10,5 Kilo" festgehalten. Die Zelle, in der er und weitere Gefangene festgehalten werden, wurde laut der Familie von Aser Mohamed auf aggressive Weise durchsucht. Dabei sollen der Wasserkessel und die Nahrungsmittel der Insassen beschlagnahmt und ihre Kissen zerrissen worden sein.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Der Fall, in dem Aser Mohamed und 25 weitere Personen beschuldigt werden, am 7. Januar 2016 einen Anschlag auf ein Hotel in Gizeh verübt zu haben, ist vor Ort als "Three Pyramids"-Fall bekannt, nach dem Namen des Hotels.

Am frühen Morgen des 12. Januar durchsuchten Polizist_innen in Zivil und Beamt_innen des ägyptischen Geheimdienstes das Haus der Familie von Aser Mohamed und nahmen ihn fest. Sie zeigten weder einen Haftbefehl noch einen Durchsuchungsbeschluss. Die Beamt_innen weigerten sich, seinen Eltern mitzuteilen, wohin er gebracht werde, sagten aber, sie würden ihn in ungefähr zwei Stunden zurückbringen. Dies taten sie jedoch nicht und seine Familie wusste während der nächsten 34 Tage nicht, wo Aser Mohamed sich aufhielt. Sie hatte keinen Kontakt zu ihm und versuchte verzweifelt, seinen Aufenthaltsort ausfindig zu machen. Sie suchten in den Polizeiwachen von Bulaq al-Dakrour, Omraneya, Talbeya, Haram und Gizeh. In jeder Polizeiwache wurde abgestritten, dass Aser Mohamed sich dort in Gewahrsam befinde. Die Familie schickte zudem Telegramme an die Staatsanwaltschaft, das Ministerium für Inneres und die Generalstaatsanwaltschaft, erhielten jedoch keinerlei Antwort oder Informationen.

Aser Mohamed erschien am 15. Februar vor der Staatsanwaltschaft und der Geheimdienst legte einen offiziellen Ermittlungsbericht vor. In dem Bericht wurde angegeben, dass er erst am 15. Februar festgenommen worden sei. Er enthielt keine Angaben zu den 34 Tagen, die Aser Mohamed zuvor ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft verbracht hatte.