Ausreise erlaubt

Leyla und Arif Yunus

Leyla und Arif Yunus

Die beiden Menschenrechtsverteidiger_innen und ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen Leyla und Arif Yunus konnten am 19. April in die Niederlande reisen. Sie haben dort ihre Tochter wiedergetroffen und erhalten die medizinische Behandlung, die sie aufgrund ihres sich verschlechternden Gesundheitszustands benötigen.

Sachlage

Auf internationalen Druck hin haben die aserbaidschanischen Behörden den Eheleuten Leyla und Arif Yunus am 19. April endlich erlaubt, in die Niederlande zu reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen.

Die beiden waren aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit strafrechtlich verfolgt und wegen konstruierter Anklagen am 13. August 2015 zu acht bzw. siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Amnesty International betrachtete sie als gewaltlose politische Gefangene.

Unter zunehmendem internationalem Druck waren Leyla Yunus und Arif Yunus am 12. November bzw. 9. Dezember 2015 aus gesundheitlichen Gründen unter Auflagen aus der Haft entlassen worden. Zu den Auflagen gehört unter anderem ein Reiseverbot, welches es ihnen verbot, sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen. Sowohl der Gesundheitszustand von Leyla Yunus als auch der von Arif Yunus hatte sich in Haft stark verschlechtert.

Die beiden trafen endlich ihre Tochter Dinara wieder, die sie gemeinsam mit Aktivist_innen von Amnesty International Niederlande am Flughafen Amsterdam Schiphol begrüßte. Ein Video der Familienzusammenführung finden Sie online unter: https://www.youtube.com/watch?v=nGvdM7GZ4Eg.

Amnesty International begrüßt die Freilassung des Ehepaars und die Aufhebung des Reiseverbots. Dennoch hätten Leyla und Arif Yunus nie strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Die gegen sie verhängten Urteile müssen vollständig aufgehoben werden.

Es sind derzeit keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.