Aus Klinik freigelassen
Amnesty International
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Konstantin Zadoya wurde am 3. August aus der psychiatrischen Klinik Nr. 3 in Nowosibirsk in Westsibirien entlassen. Er war am 7. Juli im Anschluss an ein unfaires Gerichtsverfahren zwangseingewiesen und gegen seinen Willen einer psychiatrischen Behandlung unterzogen worden. Zahlreiche Aktivist_innen hatten sich mit Appellen an die Klinik gewandt und seine Entlassung gefordert.
Sachlage
Der 20-jährige Konstantin Zadoya wurde am 3. August aus einer psychiatrischen Klinik in Nowosibirsk in Westsibirien entlassen. Er war am 7. Juli nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vater in die Klinik zwangseingewiesen und gegen seinen Willen einer psychiatrischen Behandlung unterzogen worden. Konstantin Zadoya wurde vier Tage lang ohne gerichtliche Anordnung festgehalten. Dies verstößt gegen russisches Recht, dem zufolge niemand ohne richterliche Anordnung länger als 48 Stunden festgehalten werden darf. Die entsprechende Anordnung wurde am 11. Juli in einer Anhörung erteilt, die gegen sein Recht auf ein faires Verfahren verstieß.
Konstantin Zadoya verbrachte die erste Woche auf der Intensivstation der Klinik, wo er laut Angaben seiner Rechtsanwältin an seinem Bett fixiert wurde und gegen seinen Willen Medikamente einnehmen musste.
Am 19. Juli startete Amnesty International eine Urgent Action für Konstantin Zadoya, woraufhin die Klinik Briefe von Aktivist_innen aus aller Welt erhielt. Daraufhin kontaktierte der Chefarzt der Klinik die Mutter von Konstantin Zadoya und warf ihr vor, einen "politischen Skandal" schaffen zu wollen.
Am 3. August wurde Konstantin Zadoya aus der Klinik entlassen. Zuvor musste er eine Aussage unterschreiben, in der es hieß, dass er der Einweisung in die psychiatrische Klinik zugestimmt habe und er seine eingelegten Rechtsmittel gegen den Gerichtsentscheid zurückziehe. Nachdem er aus der Klinik entlassen worden war, reichte Konstantin Zadoya erneut Rechtsmittel gegen seine rechtswidrige Inhaftierung in der Klinik ein.
Die Anwältin von Konstantin Zadoya sagte gegenüber Amnesty International, dass die Urgent Action dafür gesorgt habe, dass die Gesundheit ihres Mandanten keinen Schaden genommen hat. Sie sagte außerdem: "Ich möchte mir gar nicht ausmalen, was ihm hätte zustoßen können, wenn ihr nicht aktiv geworden wärt."
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.