Zwangseinweisung in Psychiatrie
Ein junger Mann, der bisher noch keine psychischen Probleme gehabt hatte, wurde nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vater in eine psychiatrische Klinik eingewiesen und gegen seinen Willen einer psychiatrischen Behandlung unterzogen. Die entsprechende gerichtliche Anordnung wurde im Anschluss an eine Anhörung erteilt, die gegen sein Recht auf ein faires Verfahren verstieß.
Appell an
GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General’s Office
ul. B. Dmitrovka, d.15a
125993 Moscow GSP- 3
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (007) 495 987 5841 oder
(007) 495 692 1725
STAATSANWALT DER REGION NOWOSIBIRSK
Vladimir Alexadrovich Falileev
Ul. Kamenskaya 20
630099 g. Novosibirsk
RUSSISCHE FÖDERATION
(Anrede: Dear Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Sende eine Kopie an
MENSCHENRECHTSKOMMISSARIN DER REGION NOWOSIBIRSK
Nina Nikolaevna Shalabaeva
ul. Kirova 3
630011 Nowosibirsk
RUSSISCHE FÖDERATION
E-Mail: pochta-upch@nso.ru
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
10117 Berlin
Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@russische-botschaft.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, EMAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie, die Inhaftierung von Konstantin Zadoya unverzüglich zu prüfen und ihm umfassenden Zugang zu Justizbehörden und einem fairen Verfahren zu gewährleisten.
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Ich möchte Sie daran erinnern, dass eine psychiatrische Zwangsbehandlung ohne freiwillige und informierte Zustimmung den Tatbestand von Folter oder anderweitiger Misshandlung erfüllen kann.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Konstantin Zadoya nach seinen Wünschen Zugang zu einer medizinischen Untersuchung durch einen Arzt seiner Wahl hat sowie zu einem Rechtsbeistand und seiner Familie.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Urging the Russian authorities to immediately review Konstantin Zadoya’s detention, ensuring full access to justice and due process.
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Reminding the authorities that involuntary psychiatric treatment without free and informed consent may amount to torture or other ill-treatment.
- Demand that the authorities ensure that Konstantin Zadoya has access to a medical examination by a doctor of his choice, as well as access to legal counsel and his family in accordance with his wishes.
Sachlage
Der 20-jährige Konstantin Zadoya wurde am 7. Juli in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen und dort vier Tage lang ohne gerichtliche Anordnung festgehalten. Dies verstößt gegen russisches Recht, dem zufolge niemand ohne richterliche Anordnung länger als 48 Stunden festgehalten werden darf. Am 11. Juli, vier Tage nach seiner Inhaftierung, entschied das Bezirksgericht Dserschinski in Nowosibirsk, dass Konstantin Zadoya in der staatlichen psychiatrischen Klinik Nr. 3 in Nowosibirsk in Gewahrsam genommen werden soll. Diese Entscheidung beruhte auf einem medizinischen Gutachten vom 7. Juli, in dem Konstantin Zadoya eine "schwere polymorphe psychotische Störung ohne Symptome einer Schizophrenie" bescheinigt wird. Das Gutachten wiederum fußte darauf, dass Konstantin Zadoya bei einer heftigen Auseinandersetzung mit seinem Vater eine Glastür in dessen Wohnung eingetreten hatte und "wahnhafte Vorstellungen und eine äußerst negative Einstellung seinem Vater gegenüber" habe.
Laut Völkerrecht und internationalen Standards ist ein Freiheitsentzug aus psychischen Gründen nur dann gerechtfertigt, wenn er unbedingt notwendig ist, um die Sicherheit der jeweiligen Person oder anderer zu schützen. Im Fall von Konstantin Zadoya wurde vor Gericht kein ausreichender Nachweis erbracht, dass er eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Zudem wurde sein Recht auf ein faires Verfahren nicht respektiert. Das Gericht ließ die von der Verteidigung vorgelegten Argumente unbeachtet. Dazu gehörten u. a. Aussagen der Mutter und der Schwester von Konstantin Zadoya, denen zufolge er bisher keine psychischen Probleme hatte und keine Gefahr für sich oder andere darstelle.
Das UN-Übereinkommen über die Rechte von Personen mit Behinderungen, zu dessen Vertragsstaaten Russland gehört, untersagt den Freiheitsentzug aufgrund einer Behinderung, auch psychischer oder geistiger Natur. Darüber hinaus kann laut UN-Sonderberichterstatter über Folter eine medizinische Behandlung, die ohne freiwillige und informierte Zustimmung verabreicht wird, den Tatbestand von Folter oder anderweitiger Misshandlung erfüllen.
Hintergrundinformation
Seinen Ärzt_innen gegenüber gestand Konstantin Zadoya, dass sein Verhältnis zu seinem Vater Yury Zadoya angespannt sei, da dieser ihm seinen frommen christlich-orthodoxen Glauben aufzwingen wolle. Es liegen Hinweise vor, nach denen Yury Zadoya, ein überzeugter Verteidiger "traditioneller orthodoxer Werte", seinen Einfluss nutzte, um die Inhaftierung seines Sohnes zu veranlassen. Nach einem besonders heftigen Streit rief er die Polizei, um seinen Sohn in die psychiatrische Klinik bringen zu lassen, doch die Polizei weigerte sich. Daraufhin forderte er die ärztliche Leitung der psychiatrischen Klink am 6. Juli in einem Schreiben auf, seinen Sohn in die Psychiatrie zwangseinzuweisen. Am 7. Juli arrangierte Yury Zadoya dann die Einweisung seines Sohnes durch Personal der psychiatrischen Klinik. Wie bekannt wurde, wurden Konstantin Zadoya vom Klinikpersonal gegen seinen Willen Medikamente verabreicht. Seine anhaltende Inhaftierung in einer psychiatrischen Klinik ohne vorherige gerichtliche Anordnung sowie die Nichteinhaltung der Prinzipien eines fairen Gerichtsverfahrens verstoßen gegen russisches Recht und Russlands Verpflichtungen nach internationalem Recht.
Laut Artikel 14 des Übereinkommens über die Rechte von Personen mit Behinderungen sind Staaten verpflichtet, zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen, auch solche psychischer oder geistiger Natur, die Freiheit nicht rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird und dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt. Der Ausschuss über die Rechte von Personen mit Behinderungen hat sich deutlich für das Verbot einer auf Behinderung beruhenden Inhaftierung ausgesprochen und Staaten aufgefordert, Gesetze abzuschaffen, die eine Zwangseinweisung von Personen mit Behinderungen aufgrund ihrer Behinderung ohne deren vorherige freiwillige und informierte Zustimmung vorsehen.