Al-Jazeera-Mitarbeiter verurteilt

Die Journalisten wurden eingesperrt und als Kriminelle oder ‚Terroristen' gebrandmarkt, nur, weil sie ihren Job erledigt haben

Die Journalisten wurden eingesperrt und als Kriminelle oder 'Terroristen' gebrandmarkt, nur, weil sie ihren Job erledigt haben

Mohamed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed sind am 23. Juni von einem ägyptischen Gericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Mitarbeiter von Al Jazeera English wurden wegen Sendens falscher Nachrichten und Verbindungen zur verbotenen Bewegung der Muslimbruderschaft angeklagt. Die Männer sind gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor, Supreme Court House, 1 "26 July" Road, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165
(nur während der Bürozeiten, MEZ +1)

PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President, Al Ittihadia Palace
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441

Sende eine Kopie an

STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg

BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 5. August 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie eindringlich bitten, Mohamed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed umgehend und bedingungslos freizulassen.

  • Bitte lassen Sie auch Sohaib Saad Mohamed, Khaled Mohamed Abdel Raouf, Ahmed Abdelazim und Khaled Abdel Rahman Mahmoud frei, sofern sie nicht wegen international als Straftaten anerkannter Handlungen in einem Wiederaufnahmeverfahren, das den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entspricht, erneut vor Gericht gestellt werden.

  • Bitte heben Sie die Schuldsprüche gegen Mohamed Fahmy, Peter Greste, Baher Mohamed und alle weiteren Angeklagten auf, die sich ausschließlich darauf gründen, dass sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen haben.

  • Bitte leiten Sie eine unabhängige und unparteiische Untersuchung aller Misshandlungsvorwürfe ein und stellen Sie sicher, dass Mohamed Fahmy Zugang zur erforderlichen medizinischen Versorgung erhält.

Sachlage

Das Gericht, das im Tora-Polizeiinstitut zusammentrat, verurteilte Mohamed Fahmy und Peter Greste zu Haftstrafen von jeweils sieben Jahren. Baher Mohamed wurde zusätzlich der Besitz einer Patronenhülse vorgeworfen, die er laut eigenen Angaben als Andenken mitgenommen hatte. Er wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Mohamed Fahmy leidet weiterhin an einer Schulterverletzung, die zu einer dauerhaften Behinderung führen könnte.

Anas Mohamed El Beltagy und Shady Abdelhamid, zwei weitere Angeklagte, wurden freigesprochen, während Sohaib Saad Mohamed, Khaled Mohamed Abdel Raouf, Ahmed Abdelazim und Khaled Abdel Rahman Mahmoud zu jeweils sieben Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Es ist unklar, auf welcher Grundlage sie schuldig gesprochen wurden. Laut einem Prozessbeobachter von Amnesty International gab es keine Beweise dafür, dass die Männer an terroristischen Straftaten beteiligt gewesen waren. Das Gericht hatte angeordnet, dass drei der Männer von Gerichtsmediziner_innen untersucht werden sollten, da sie von Schlägen durch die Sicherheitskräfte berichtet hatten. Es ist jedoch nicht bekannt, ob eine solche Untersuchung durchgeführt worden ist. Die Rechtsbeistände der Männer gaben an, dass bei ihnen kein entsprechender Bericht eingegangen sei.

Die Verurteilten können vor einem höheren Gericht Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen. Elf weitere Personen wurden in Abwesenheit verurteilt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Es standen insgesamt 20 Personen in diesem Fall vor Gericht; gegen elf von ihnen wurde in ihrer Abwesenheit verhandelt. Sie alle wurden angeklagt, weil sie falsche Nachrichten gesendet und der Bewegung der Muslimbruderschaft, die im September 2013 kraft Gerichtsbeschlusses verboten und im Dezember von den Behörden zu einer "terroristischen Vereinigung" erklärt wurde, entweder angehören oder sie unterstützt haben sollen. Die beschuldigten ausländischen Staatsbürger_innen wurden zusätzlich wegen des Besitzes "verbotener Arbeitsgerätschaften", mutmaßlich zur Verfälschung der Nachrichten, angeklagt.

Die ägyptischen Studenten Anas Mohamed El Beltagy, Shady Abdelhamid, Sohaib Saad Mohamed, Khaled Mohamed Abdel Raouf und Ahmed Abdelazim wurden am 31. Dezember 2013 von den Sicherheitskräften festgenommen, zwei in einer Wohnung in Nasr City und die anderen in einer Wohnung in Muqattamm, einem Vorort von Kairo. Ein weiterer Angeklagter, Khaled Abdel Rahman Mahmoud, erschien am 15. Mai vor Gericht. Gegen vier weitere ägyptische Staatsangehörige wurde in ihrer Abwesenheit verhandelt.

Neun der Angeklagten waren laut Angaben von Al Jazeera Mitarbeiter_innen des Nachrichtensenders. Neben den drei inhaftierten Männern befanden sich unter ihnen auch der britische Journalist Dominic Kane und die britische Journalistin Sue Turton sowie vier ägyptische, aber in Katar wohnhafte Mitarbeiter_innen. Gegen sie alle wurde in ihrer Abwesenheit verhandelt. Eine niederländische Journalistin, die ebenfalls angeklagt wurde, arbeitet nicht für Al Jazeera und verließ Ägypten, nachdem sie herausfand, dass sie vor Gericht gestellt werden sollte.

Während der zwölf Anhörungen gelang es der Staatsanwaltschaft nicht, Beweise dafür zu erbringen, dass die drei Al-Jazeera-Mitarbeiter die verbotene Bewegung der Muslimbruderschaft unterstützt, "falsche Nachrichten" gesendet oder verbotene Arbeitsgerätschaften besessen hätten.

Die Staatsanwaltschaft behinderte die Angeklagten in ihrem Recht, die gegen sie vorgelegten Beweismittel einzusehen und anzufechten, indem sie ihre Rechtsbeistände nicht zu einer vom Gericht angeordneten Prüfung der audiovisuellen Beweismittel lud. Mohamed Fahmys Rechtsbeistand gab zudem an, dass die Staatsanwaltschaft ihm für die Einsicht von Videomaterial, das gegen seinen Mandanten verwendet werden sollte, 1,2 Millionen Ägyptische Pfund (etwa 123.000 Euro) in Rechnung stellen wollte.

Die Staatsanwaltschaft schien das Beweismaterial, das sie gegen die Männer vorlegte, im Vorhinein nicht gesichtet zu haben. Viele Beweismittel, die von Laptops, Kameras und anderen Geräten stammten, hatten offenbar keinen Bezug zu dem Fall. Dazu gehörte Filmmaterial, das in anderen Ländern gedreht worden war, Filmmaterial anderer Nachrichtensender sowie Bilder von Familienangehörigen und einem Tierheim. Zudem schien die Staatsanwaltschaft bestimmte Sachbeweise zeitweise den falschen Angeklagten zuzuordnen.

Darüber hinaus widersprachen wichtige Belastungszeug_innen häufig ihren eigenen schriftlichen Aussagen. So gaben technische Sachverständige im Kreuzverhör zu, dass sie sich nicht daran erinnern konnten, welches Filmmaterial die Al-Jazeera-Journalisten verfälscht haben sollten, dass sie nicht wussten, ob die Arbeitsgerätschaften des Senders genehmigt waren, und dass sie nicht einschätzen konnten, ob die Journalisten eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellten. Ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war, wusste offenbar nicht, welchem Al-Jazeera-Sender die Männer angehörten. Er gab an, dass sie für Al Jazeera Mubasher Misr arbeiteten. Dieser Sender ist jedoch in Ägypten verboten.

Mohamed Fahmy hatte sich einige Tage vor seiner Festnahme im Dezember den rechten Oberarm nahe der Schulterpfanne gebrochen. Am 22. März wurde er, nachdem seine Familie dies monatelang gefordert hatte, für eine Computertomographie von den Behörden in ein öffentliches Krankenhaus verlegt, jedoch am selben Tag in das Tora-Gefängnis zurückgebracht. Ärzt_innen sagten Amnesty International, dass die Verletzung zu einer dauerhaften Behinderung führen könnte, sollte sie nicht behandelt werden.