Gerichtsverfahren gegen Journalisten
Ägypten - Streetart
© Amnesty International
Der Beginn des Berufungsverfahrens der in Ägypten inhaftierten Journalisten Mohamed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed vor dem Obersten Gerichtshof wurde für den 1. Januar 2015 anberaumt. Die drei Männer sind gewaltlose politische Gefangene, die Anklagen gegen sie sind konstruiert.
Appell an
STAATSANWALT
Hesham Mohamed Zaki Barakat
Office of the Public Prosecutor, Supreme Court House 1 "26 July" Road, Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Dear Counsellor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 202) 2 577 4716 oder
(00 202) 2 575 7165
(nur während der Bürozeiten, MEZ+1)
PRÄSIDENT
Abdel Fattah al-Sisi
Office of the President, Al Ittihadia Palace
Cairo, ÄGYPTEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 202) 2 391 1441
Sende eine Kopie an
STELLVERTRETENDE BEAUFTRAGTE FÜR MENSCHENRECHTE IM AUSSENMINISTERIUM
Mahy Hassan Abdel Latif
Multilateral Affairs and International Security Affairs Ministry of Foreign Affairs
Corniche al-Nil, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2 574 9713
E-Mail: Contact.Us@mfa.gov.eg
BOTSCHAFT DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN
S. E. Herrn Mohamed Abdelhamid Ibrahim Higazy
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich möchte Sie eindringlich bitten, Mohamed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed umgehend und bedingungslos freizulassen und dafür zu sorgen, dass ihre Verurteilungen aufgehoben werden.
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Bitte stellen Sie sicher, dass Mohamed Fahmy in der Zwischenzeit Zugang zu der von ihm benötigten medizinischen Behandlung erhält und dass seine krankheitsbedingte Entlassung genehmigt wird.
- Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Verurteilungen der anderen vier Männer, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit angeklagt wurden, aufgehoben werden.
Sachlage
Das Kassationsgericht kann den Schuldspruch von Mohamed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed entweder bestätigen oder aufheben, sollte es befinden, dass sich das Gericht, das die Männer im Juni verurteilt hatte, sich nicht an rechtliche Vorgaben hielt. In diesem Fall müsste ein vorinstanzliches Gericht den Fall neu verhandeln.
Rechtsbeistände von Mohamed Fahmy berichteten Amnesty International, dass sich dessen Gesundheitszustand weiterhin verschlechtert hat. Der gebrochene Arm des Journalisten wurde Mitte November operiert. Ihm wurden zur Fixierung des gebrochenen Knochens Stifte eingesetzt. Laut seinen Rechtsbeiständen kann die Hepatitis-C-Erkrankung von Mohammed Fahmy im Gefängnis nicht angemessen behandelt werden. Sowohl seine Rechtsbeistände als auch der ägyptische Journalistenverband forderten seine krankheitsbedingte Freilassung bis zum Abschluss des Falls.
Präsident Abd al-Fattah as-Sisi verabschiedete am 13. November neue Gesetze, die es Behörden erlauben, ausländische Staatsangehörige in ihre Herkunftsländer auszuweisen, damit diese dort vor Gericht gestellt werden bzw. ihre Haftstrafe verbüßen, wenn dies "für den [ägyptischen] Staat von höchstem Interesse" ist. Dem Nachrichtensender France 24 sagte der ägyptische Präsident, er werde eine Begnadigung der drei Männer in Erwägung ziehen, sollte dies von "nationalem Interesse" sein.
Das Kassationsgericht wird überdies das Urteil von vier weiteren Männern prüfen, die im selben Fall zu Haftstrafen verurteilt wurden: Sohaib Saad Mohamed Mohamed, Khaled Mohamed Abdulraouf Mohamed, Shadi Abdul Hameed Abdul Azeem Ibrahim und Khalid Abdulrahman Mahmoud Ahmed Abdulwahab.
Hintergrundinformation
Die Mitarbeiter von Al Jazeera English, Mohamed Fahmy, Peter Greste und Baher Mohamed, verbüßen Haftstrafen von sieben bis zehn Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, falsche Nachrichten gesendet und die Muslimbruderschaft unterstützt zu haben. Der Fall steht beispielhaft für die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Ägypten. Die Männer sind gewaltlose politische Gefangene.
Mohamed Fahmy und Peter Greste wurden am 29. Dezember 2013 im Marriott-Hotel in Kairo festgenommen. Baher Mohamed wurde in derselben Nacht in seinem Zuhause festgenommen. Die Staatsanwaltschaft klagte die Männer am 29. Januar 2014 einer Reihe von Straftaten an, unter anderem "falsche Nachrichten gesendet zu haben", "verbotene Arbeitsgerätschaften besessen zu haben" und "die Muslimbruderschaft unterstützt oder ihr angehört zu haben". Die Muslimbruderschaft soll laut der Staatsanwaltschaft für terroristische Aktivitäten in Ägypten verantwortlich sein.
Daraufhin wurden die drei Al-Jazeera-Mitarbeiter zusammen mit sechs weiteren Männern vor Gericht gestellt, die beschuldigt wurden, Teil einer durch die Muslimbruderschaft organisierten Verschwörung zu sein, mit dem Ziel, das internationale Ansehen Ägyptens zu untergraben. Allerdings bestand keinerlei Verbindung zwischen den Al-Jazeera-Mitarbeitern und den anderen Männern. Das Gericht urteilte über elf weitere Personen in deren Abwesenheit, darunter auch einige Mitarbeiter_innen von Al Jazeera. Ein Vertreter von Amnesty International war bei einigen Anhörungen als Beobachter anwesend.
Während der zwölf Anhörungen gelang es der Staatsanwaltschaft nicht, Beweise dafür zu erbringen, dass die drei Al-Jazeera-Mitarbeiter die verbotene Bewegung der Muslimbruderschaft unterstützt, "falsche Nachrichten" gesendet oder verbotene Arbeitsgerätschaften besessen hätten. Die Staatsanwaltschaft behinderte die Angeklagten in ihrem Recht, die gegen sie vorgelegten Beweismittel einzusehen und anzufechten, indem sie ihre Rechtsbeistände nicht zu einer vom Gericht angeordneten Prüfung der audiovisuellen Beweismittel lud. Mohamed Fahmys Rechtsbeistand gab zudem an, dass die Staatsanwaltschaft ihm für die Einsicht von Videomaterial, das gegen seinen Mandanten verwendet werden sollte, 1,2 Millionen Ägyptische Pfund (etwa 123.000 Euro) in Rechnung stellen wollte.
Darüber hinaus widersprachen wichtige Belastungszeug_innen häufig ihren eigenen schriftlichen Aussagen. So gaben technische Sachverständige im Kreuzverhör zu, dass sie sich nicht daran erinnern konnten, welches Filmmaterial die Al-Jazeera-Journalisten verfälscht haben sollten, dass sie nicht wussten, ob die Arbeitsgerätschaften des Senders genehmigt waren, und dass sie nicht einschätzen konnten, ob die Journalisten eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellten. Des Weiteren gab es Vorwürfe von Folter und anderweitiger Misshandlung seitens drei angeklagter Studierenden, die vor Gericht aussagten, sie seien nach ihrer Festnahme von Sicherheitskräften geschlagen worden.
Das Gericht sprach sein Urteil am 23. Juni. Es befand die drei Mitarbeiter von Al Jazeera in allen Anklagepunkten für schuldig und verurteilte sie zu sieben Jahren Haft. Der Richter verurteilte Baher Mohamed zu drei weiteren Jahren Haft wegen Besitzes einer Patronenhülse, die er laut eigenen Angaben als Andenken mitgenommen hatte. In der 57-seitigen Urteilsbegründung, die Amnesty International eingesehen hat, steht, den Al-Jazeera-Mitarbeitern hätte der Teufel geholfen.
Das Gericht sprach bis auf zwei Personen alle Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu zwischen sieben und zehn Jahren Haft.
Die Rechtsbeistände von Mohamed Fahmy und der ägyptische Journalistenverband forderten dessen Freilassung unter Artikel 486 der Strafprozessordnung, der eine Aussetzung der Strafe ermöglicht, wenn die verurteilte Person unter einer lebensbedrohenden Krankheit leidet oder sich die Krankheit während des Strafvollzugs verschlimmern könnte.