Menschenrechtler gegen Kaution frei
Bahrain
© Courtesy of the University of Texas Libraries
Der bahrainische Menschenrechtsverteidiger Hussain Jawad ist am 19. Mai gegen Kaution freigelassen worden. Ein gegen ihn laufendes Verfahren basiert auf einem "Geständnis", das er unter Folter abgegeben hat. Der Beginn eines weiteren Verfahrens wegen separater Anklagen ist auf den 2. September verschoben worden.
Appell an
KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587
INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin 'Abdullah Al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1723 2661
E-Mail: info@interior.gov.bh
Sende eine Kopie an
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P. O. Box 450
al-Manama
BAHRAIN
Fax: (00 973) 1753 1284
E-Mail: über http://www.moj.gov.bh/en
Twitter: @Khaled_Bin_Ali
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über:
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Hussain Jawad ist nur aufgrund seiner Menschenrechtsarbeit zum Ziel der Behörden geworden. Ich bitte Sie daher eindringlich, dafür zu sorgen, dass alle gegen ihn erhobenen Anklagen fallengelassen werden.
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Bitte stellen Sie sicher, dass keine durch Folter erzwungenen "Geständnisse" gegen Hussain Jawad verwendet werden.
- Sorgen Sie bitte zudem dafür, dass alle Ergebnisse der von der Sonderermittlungseinheit durchgeführten Untersuchung öffentlich gemacht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Bahraini authorities to drop all charges against Hussain Jawad as he is being targeted solely for his human rights work.
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Calling on them not to use any confessions extracted under torture in any proceedings against him.
- Urge them to make public any outcome of the investigation carried out by the SIU and bring those responsible to justice.
Sachlage
Am 19. Mai entschied ein Gericht in einer nur zwei Minuten dauernden Anhörung, dass Hussain Jawad gegen Kaution aus der Haft entlassen werden soll. In vorherigen Anhörungen hatte die Staatsanwaltschaft lediglich Aussagen von Polizist_innen und ein durch Folter erzwungenes "Geständnis" als Beweismittel gegen den Menschenrechtsverteidiger vorlegen können.
Nach seiner Freilassung berichtete Hussain Jawad Amnesty International von den Misshandlungen während seines Verhörs bei der Kriminalpolizei (Criminal Investigations Directorate). Die Beamt_innen haben ihm eigenen Angaben zufolge die Augen verbunden und die Hände mit Handschellen hinter dem Rücken fixiert, ihm nicht erlaubt, auf die Toilette zu gehen, ihm Tritte und Schläge gegen den Hinterkopf, die Hüfte, den Rücken und die Beine versetzt und ihm mit sexuellem Missbrauch gedroht. Man befragte ihn zu seiner Menschenrechtsarbeit, seiner Beziehung zu verschiedenen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und zu seinen Treffen mit diesen Organisationen. Er gab gegenüber Amnesty International an, dass man ihn bei der Kriminalpolizei dazu gezwungen habe, zu "gestehen", "finanzielle Mittel gesammelt und Gelder aus dem In- und Ausland erhalten zu haben, um subversive Gruppen zu unterstützen und zu finanzieren".
Am 23. Februar wurde Hussain Jawad von der Sonderermittlungseinheit zu den von ihm erhobenen Foltervorwürfen befragt. Er gab an, dass man ihn gefoltert habe und ihm mit weiterer Folter drohte, sollte er sein "Geständnis" zurückziehen. Auch seine Frau wurde im Folgemonat von der Sonderermittlungseinheit zu den Vorwürfen befragt. Bisher haben seine Familie und sein Rechtsbeistand jedoch noch keine Informationen zum Ergebnis der Untersuchungen erhalten.
Hussain Jawad steht in einem separaten Verfahren wegen "Kritik an Regierungsinstitutionen", "Beleidigung der Nationalflagge und des Staatswappens", "versuchter Störung der öffentlichen Sicherheit" und "illegaler Versammlung" vor Gericht. Die letzte Anhörung im Zusammenhang mit diesen Anklagepunkten fand ebenfalls am 19. Mai statt. Am 4. November soll das Verfahren fortgesetzt werden.
Hintergrundinformation
Hussain Jawad ist Vorsitzender der "Europäisch-Bahrainischen Organisation für Menschenrechte" (European-Bahraini Organization for Human Rights) und wurde am 16. Februar gegen 1:30 Uhr von vermummten Polizist_innen in Zivilkleidung festgenommen. Er berichtete Amnesty International, dass die Polizist_innen ihn zur Kriminalpolizei brachte. Dort habe man ihm die Augen verbunden, seine Hände mit Handschellen hinter dem Rücken fixiert, ihm Tritte und Schläge gegen den Hinterkopf, die Hüfte, den Rücken und die Beine versetzt, ihn am Schlafen gehindert, beleidigt und mit sexuellem Missbrauch bedroht. Er hat zudem angegeben, dass man ihn gezwungen habe, ein "Geständnis" bezüglich der Anklagepunkte "illegale Versammlung" und "Werfen von Molotowcocktails" abzugeben. Man drohte ihm mit weiteren Folterungen, sollte er die Vorwürfe zurückweisen.
Noch am selben Tag wurde er von der Staatsanwaltschaft zu den Anklagepunkten "illegale Versammlung", "Werfen von Molotowcocktails" und "Randalieren" befragt. Er gab an, von Beamt_innen der Kriminalpolizei gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein und stritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ab. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin seine Freilassung an. Man entließ ihn jedoch nicht, sondern brachte ihn zurück zur Kriminalpolizei, wo er seinen Angaben zufolge weiterer Folter ausgesetzt wurde.
Am 21. Februar wurde Hussain Jawad erneut vor der Staatsanwaltschaft befragt. Man klagte ihn gemäß Artikel 14 des 2013 erlassenen Gesetzes Nr. 21 wegen der "Beschaffung von Geldern für terroristische Gruppierungen", der "Unterstützung und Finanzierung von terroristischen Gruppierungen" und der "Beschaffung von Geldern ohne Erlaubnis" an. Er legte vor der Staatsanwaltschaft ein umfassendes "Geständnis" ab und wurde in das Krankenhaus des Innenministeriums in al-Qala’a gebracht, wo er eigenen Angaben zufolge von einem Arzt untersucht wurde. Anschließend brachte man ihn in das Dry-Dock-Gefängnis nordöstlich der Hauptstadt Manama.
Am 23. Februar wurde Hussain Jawad erneut der Staatsanwaltschaft vorgeführt. Er berichtete von seiner Folterung, stritt alle gegen ihn erhobenen Anklagen ab und erklärte, dass man ihn mit Folter zur Abgabe des "Geständnisses" gezwungen hatte.
Der Ombudsmann des bahrainischen Innenministeriums antwortete auf ein Schreiben von Amnesty International und erklärte, Mitarbeiter_innen seines Büros hätten Hussain Jawad befragt, nachdem dessen Frau eine Beschwerde eingereicht hatte. Der Menschenrechtler hätte ihnen gegenüber allerdings angegeben, man habe ihn nicht geschlagen, sondern lediglich mit Misshandlungen gedroht, falls er nicht kooperiere. Hussain Jawad sagte Amnesty International gegenüber, er habe nicht gewusst, dass es sich bei den Personen, die ihn im Gefängnis besucht hatten, um Mitarbeiter_innen des Ombudsmanns handelte. Er erklärte, dass er sich nicht getraut habe, von seiner Folter zu berichten, weil er befürchtete, wieder zur Kriminalpolizei gebracht und erneut gefoltert zu werden.
Das Gerichtsverfahren gegen Hussain Jawad begann am 17. März vor einem Strafgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama. Die Anklage lautete auf "finanzielle Mittel gesammelt und Gelder aus dem In- und Ausland erhalten zu haben, um subversive Gruppen zu unterstützen und zu finanzieren". In dem Verfahren stehen noch zwei weitere Personen unter Anklage. Hussain Jawad erklärte dem Richter, dass er zur Abgabe eines "Geständnisses" gezwungen worden sei und dass man ihn strafrechtlich verfolge, um ihn so für seine Menschenrechtsarbeit zu bestrafen.