Demonstrierende willkürlich festgenommen

Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi wird von der Polizei abgeführt.

Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi

In Myanmar sind vier Menschenrechtler_innen festgenommen und inhaftiert worden, nachdem sie an einer friedlichen Demonstration gegen die Erschießung einer Demonstrantin in der Vorwoche teilgenommen hatten. Die vier wurden nur deshalb festgenommen, weil sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben. Sie müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

PRÄSIDENT
U Thein Sein
President’s Office, Nay Pyi Taw, MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 95) 1 652 624

INNENMINSTERIUM
Lt Gen. Ko Ko
Ministry of Home Affairs
Office No. 10
Nay Pyi Taw, MYANMAR
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION

U Win Mra

27 Pyay Road, Hline Township
Rangun, MYANMAR
Fax: (00 95) 1 659 668
E-Mail: winmra@mnhrc.org.mm

BOTSCHAFT DER UNION MYANMAR
S. E. Herrn Soe Nwe
Thielallee 19, 14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 17. Februar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Daw Naw Ohn Hla, Daw Sein Htwe, U Nay Myo Zin und Ko Tin Htut Paing unverzüglich und bedingungslos freizulassen und die Anklagen gegen sie und Daw San San Win, Daw Mya Nyunt und Ko Thant Zin fallenzulassen.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass Daw Naw Ohn Hla, Daw Sein Htwe, U Nay Myo Zin und Ko Tin Htut Paing bis zu ihrer bedingungslosen Freilassung nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt werden, dass sie von ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl Besuch empfangen können, dass sie nicht in entlegene Gefängnisse verlegt werden und Zugang zu jeglicher notwendiger medizinischer Versorgung bekommen.

  • Bitte stellen Sie zudem sicher, dass unverzüglich eine sorgfältige, unabhängige und wirksame Untersuchung der Tötung von Khin Win sowie aller Vorwürfe bezüglich unverhältnismäßiger Polizeigewalt gegen die Demonstrierenden in Letpadaung eingeleitet wird. Bitte stellen Sie diejenigen Personen, die für die Verletzung von Menschenrechten verantwortlich sind, in einem Verfahren vor Gericht, das internationalen Standards entspricht und die Todesstrafe ausschließt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Myanmar authorities to immediately and unconditionally release Daw Naw Ohn Hla, Daw Sein Htwe, U Nay Myo Zin and Ko Tin Htut Paing and to drop the charges against them and Daw San San Win, Daw Mya Nyunt and Ko Thant Zin.

  • Urging the authorities to ensure that, pending their unconditional release, the four are not tortured or otherwise ill-treated; that they have regular access to family members and lawyers of their choosing; that they are not transferred to remote prisons; and are provided with any medical treatment which they may require.

  • Calling on them to conduct a prompt, thorough, impartial and effective investigation into the killing of Khin Win and other allegations that police used excessive force against the Letpadaung protesters and bring those responsible for human rights violations to justice in trials which meet international standards of fairness, without recourse to the death penalty.

Sachlage

Die Menschenrechtsverteidiger_innen Daw Naw Ohn Hla, Daw Sein Htwe, U Nay Myo Zin und Ko Tin Htut Paing wurden am 30. Dezember 2014 festgenommen, weil sie am Tag zuvor an einer friedlichen Demonstration vor der chinesischen Botschaft in Rangun, der größten Stadt Myanmars, teilgenommen hatten. Sie befanden sich unter rund 100 Demonstrierenden, die die myanmarischen Behörden aufforderten, den Tod von Khin Win zu untersuchen. Sie wurde am 22. Dezember erschossen, als die Polizei gegen sie und andere Protestierende das Feuer eröffnete. Ihre Proteste richteten sich gegen eine geplante Landwegnahme für das Letpadaung-Kupferminenprojekt in der Region Sagaing.

Die vier Menschenrechtsverteidiger_innen sind derzeit im Insein-Gefängnis in Rangun inhaftiert. Zusammen mit den Demonstrierenden Daw San San Win, Daw Mya Nyunt und Ko Thant Zin werden sie von einem Gericht im Ranguner Township Dagon beschuldigt, ohne Genehmigung demonstriert zu haben, strafbar nach Paragraf 18 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes. Außerdem werden sie einer Reihe weiterer strafbarer Handlungen nach dem Strafgesetzbuch beschuldigt: Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen, die Angst oder Sorge unter der Bevölkerung hervorrufen bzw. Menschen dazu anstiften könnten, eine Straftat "gegen den Staat oder die öffentliche Ruhe" zu begehen (Paragraf 505(b)), Angriff auf einen Staatsbediensteten und Behinderung eines Staatsbediensteten in der Ausführung seines Dienstes (Paragraf 353), Randalieren (Paragraf 147), Erregung öffentlichen Ärgernisses (Paragraf 294) und "Einschüchterung" (Paragraf 506). Amnesty International hält diese Anschuldigungen für politisch motiviert und für unbegründet. Sollten die Angeklagten in all diesen Punkten schuldig gesprochen werden, drohen ihnen jeweils mehr als acht Jahre Haft. Die Gerichtsverhandlung beginnt am 13. Januar 2015.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Festnahmen und Anschuldigungen gegen friedliche Demonstrierende sowie der Vorwurf von unnötiger und unverhältnismäßiger Polizeigewalt sind nur einige von vielen ernsthaften Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Letpadaung-Kupferminenprojekt. Die Mine wird von der Myanmar Wanbao Mining Copper Limited (Myanmar Wanbao) betrieben, einer Tochtergesellschaft der weltweit tätigen chinesischen Wanbao Mining Limited und der Union of Myanmar Economic Holdings Limited. Viele Menschen haben durch rechtswidrige Zwangsräumungen bereits ihr Zuhause verloren. Eine Gemeindekonsultation im Jahre 2014 über den Betrieb der Mine wurde scharf kritisiert. Personen, die sich weigerten, ihr Zuhause zugunsten der Mine zu räumen, wurden Berichten zufolge auf Anweisung der Regierung von der Konsultation ausgeschlossen. Zahlreiche weitere Schwachpunkte der Konsultation wurden in einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung bestätigt, die für Myanmar Wanbao durchgeführt und im Mai 2014 veröffentlicht worden war. Der Widerstand gegen das Letpadaung-Kupferminenprojekt ist groß: die betroffenen Gemeinden, Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Aktivist_innen stellen sich gegen das Projekt. Die myanmarischen Behörden reagierten auf diesen Widerstand in vielen Fällen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und mit willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen – sowohl Daw Naw Ohn Hla als auch Ko Tin Htut wurden in der Vergangenheit bereits festgenommen und inhaftiert, nachdem sie friedlich gegen die Letpadaung-Kupfermine protestiert hatten.

Bei Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung – auch im Umgang mit Protesten – muss die Polizei das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person achten, das in Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verankert ist. Gemäß internationalen Menschenrechtsnormen müssen Ordnungskräfte zunächst auf gewaltfreie Mittel zurückgreifen, bevor sie Gewalt anwenden und von der Schusswaffe Gebrauch machen dürfen. Nach internationalen Standards ist der tödliche Einsatz von Schusswaffen nur dann gerechtfertigt, wenn er absolut unvermeidlich ist, um Leben zu retten. Die myanmarischen Behörden müssen ermitteln, ob die Polizei unnötige bzw. unverhältnismäßige Gewalt gegen die Letpadaung-Demonstrierenden angewandt hat. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Menschenrechtsverteidiger_innen und andere Aktivist_innen werden in Myanmar auch weiterhin nur deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Diese Rechte sind verankert in Artikel 19 und 20 der AEMR. In Myanmar gibt es eine Reihe von Gesetzen, die die Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit unter Strafe stellen, bspw. Paragraf 505(b) Strafgesetzbuch und Paragraf 18 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, die von diesen beiden Gesetzen ausgehen, sind so allgemein und vage formuliert, dass sie potenziell dazu geeignet sind, in übermäßiger und diskriminierender Weise angewandt zu werden.

Amnesty International erhält auch weiterhin Berichte über schlechte Haftbedingungen in Myanmar, die nicht den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. Hierzu zählt z. B. der fehlende Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung, sauberem Trinkwasser, vollwertiger Verpflegung und Wasser zum Waschen.