Protestierende verurteilt

Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi wird von der Polizei abgeführt.

Der Filmemacher Min Htin Ko Ko Gyi

In Myanmar sind sechs Menschenrechtler_innen zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Sie wurden nur deshalb verurteilt, weil sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben. Sie müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

VORSITZENDER DER MENSCHENRECHTSKOMMISSION
U Win Mra
27 Pyay Road, Hline Township
Yangon
MYANMAR
(Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 95) 1 659 668

VORSITZENDER DES AUSSCHUSSES FÜR GEFANGENENANGELEGENHEITEN IM INNENMINISTERIUM
Br. Gen. Kyaw Kyaw Tun
Ministry of Home Affairs
Office No. 10, Nay Pyi Taw
MYANMAR
(Anrede: Dear General / Sehr geehrter Herr General)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
U Thein Sein
President’s Office, Nay Pyi Taw
MYANMAR
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 95) 1 652 624

BOTSCHAFT DER UNION MYANMAR
Herr Aye Ko Ko
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720
E-Mail: info@botschaft-myanmar.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Birmanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Juni 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE ODER FAXE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Daw Naw Ohn Hla, Daw San San Win, Daw Sein Htwe, U Nay Myo Zin, Ko Tin Htut Paing und Than Swe unverzüglich und bedingungslos freizulassen.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass sie bis zu ihrer bedingungslosen Freilassung nicht gefoltert oder anderweitig misshandelt werden, dass sie von ihren Familien und einem Rechtsbeistand ihrer Wahl Besuch empfangen können, dass sie nicht in entlegene Gefängnisse verlegt werden und Zugang zu jeder nötigen medizinischen Versorgung bekommen.

  • Bitte stellen Sie zudem sicher, dass unverzüglich eine sorgfältige, unabhängige und wirksame Untersuchung der Tötung von Khin Win sowie aller Vorwürfe bezüglich unverhältnismäßiger Polizeigewalt gegen die Demonstrierenden in Letpadaung eingeleitet wird. Bitte stellen Sie diejenigen Personen, die für die Verletzung von Menschenrechten verantwortlich sind, in einem Verfahren vor Gericht, das internationalen Standards entspricht und die Todesstrafe ausschließt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Myanmar authorities to immediately and unconditionally release Naw Ohn Hla, San San Win, Sein Htwe, Nay Myo Zin, Tin Htut Paing and Than Swe.

  • Urging them to ensure that, pending their release, they are not tortured or otherwise ill-treated; are not transferred to remote prisons; have regular access to family members and lawyers of their choosing; and are provided with any medical care which they may require.

  • Calling on them to conduct a thorough, impartial and effective investigation into the killing of Khin Win and other allegations that police used excessive force against the Letpadaung protesters and bring those responsible for human rights violations to justice in trials which meet international standards of fairness, without recourse to the death penalty.

Sachlage

Am 15. Mai wurden die Menschenrechtsverteidiger_innen Daw Naw Ohn Hla, Daw San San Win, auch bekannt als Lay Lay, Daw Sein Htwe, U Nay Myo Zin, Ko Tin Htut Paing und Than Swe von einem myanmarischen Gericht im Ranguner Township Dagon zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Man verurteilte sie nur deshalb, weil sie am 30. Dezember 2014 an einem friedlichen Protest teilgenommen hatten, bei dem die Protestierenden die myanmarischen Behörden dazu aufforderten, den Tod von Khin Win zu untersuchen. Die Frau starb am 22. Dezember 2014, als die Polizei das Feuer gegen sie und weitere Demonstrierende eröffnete. Ihre Proteste richteten sich gegen eine geplante Landwegnahme für das Letpadaung-Kupferminenprojekt in der Region Sagaing.

Die sechs Menschenrechtsverteidiger_innen sind wegen einer Reihe von Anklagepunkten unter dem Strafgesetzbuch von Myanmar verurteilt worden, u. a. wegen "Randalierens". Zu den Vorwürfen gehört außerdem das Demonstrieren ohne Genehmigung, das nach Paragraf 18 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes unter Strafe steht. Amnesty International hält diese Anschuldigungen für politisch motiviert und unbegründet. Die sechs Menschenrechtsverteidiger_innen sind derzeit im Insein-Gefängnis in Rangun inhaftiert.

U Nay Myo Zin und Daw Naw Ohn Hla müssen sich wegen desselben Protests vor vier weiteren Gerichten in Rangun verantworten. Sollten sie dort schuldig gesprochen werden, droht ihnen jeweils eine Gefängnisstrafe von zwei weiteren Jahren.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Örtliche Anwohner_innen und Aktivist_innen wehren sich weiter gegen den Ausbau der neuen Letpadaung-Kupfermine. Sie befürchten Umweltschäden, Zwangsräumungen und negative Auswirkungen auf einige ihrer Rechte wie zum Beispiel die Rechte auf Wohnraum, Nahrung und Arbeit. Die myanmarischen Behörden reagierten auf diesen Widerstand in vielen Fällen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und mit willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen – sowohl Daw Naw Ohn Hla als auch Ko Tin Htut Paing wurden in der Vergangenheit bereits festgenommen und inhaftiert, nachdem sie friedlich gegen die Letpadaung-Kupfermine protestiert hatten. Im November 2012 setzte die Polizei weißes Phosphor gegen friedlich Protestierende ein. Die Angriffe der Polizei verursachten bei einigen Personen schwere Verletzungen. Bis jetzt wurde noch niemand für den Angriff verantwortlich gemacht.

Amnesty International hat eine umfangreiche Untersuchung des Monywa-Minenprojekts, das auch die Letpadaung-Kupfermine mit einschließt, durchgeführt. Die Untersuchung zeigte eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen und rechtswidrigen Handlungen in Verbindung mit dem Projekt auf. Tausende Menschen wurden von ihrem Land vertrieben, um Platz für das Projekt zu machen. Tausende weitere Personen sind im Rahmen der Ausbauarbeiten der Letpadaung-Kupfermine weiterhin von Zwangsräumungen und dem Verlust ihres Lebensunterhalts bedroht (siehe UA-098/2015: https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-098-2015/tausenden-droht-zwangsraeumung). Amnesty International betrachtet mit Sorge, dass Myanmar bisher keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Bewohner_innen gegen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen eingeleitet hat. Nähere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht von Amnesty International: Open for business? Corporate crime and abuses at Myanmar copper mine: briefing (vom 10. Februar 2015, unter: https://www.amnesty.org/en/documents/asa16/0004/2015/my/).

Menschenrechtler_innen und Aktivist_innen in Myanmar werden häufig lediglich wegen der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit festgenommen und inhaftiert. Diese Rechte sind in den Artikeln 19 und 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben. Amnesty International betrachtet eine ganze Reihe von myanmarischen Gesetzen mit Sorge, da sie die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Hierzu gehört auch das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz, unter dem seit seiner Verabschiedung im Jahr 2012 unzählige friedliche Aktivist_innen und Menschenrechtler_innen festgenommen und inhaftiert worden sind.

Die sechs Menschenrechtler_innen wurden unter Paragraf 18 des myanmarischen Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes (Peaceful Assembly and Peaceful Procession Law) wegen Demonstrierens ohne Genehmigung zu vier Monaten Haft verurteilt. Zusätzlich erhielten sie eine Haftstrafe von zwei Jahren wegen der "Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen, die Angst oder Sorge unter der Bevölkerung hervorrufen bzw. Menschen dazu anstiften könnten, eine Straftat 'gegen den Staat oder die öffentliche Ruhe' zu begehen" (Paragraf 505(b) Strafgesetzbuch), eine einjährige Haftstrafe wegen "Angriffs auf einen Staatsbediensteten und Behinderung eines Staatsbediensteten in der Ausführung seines Dienstes (Paragraf 353) und eine weitere Haftstrafe von einem Jahr wegen "Randalierens" (Paragraf 147).

Amnesty International erhält immer wieder Berichte über schlechte Haftbedingungen in Myanmar, die nicht den Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen entsprechen. Hierzu zählt z. B. der fehlende Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung, sauberem Trinkwasser, vollwertiger Verpflegung und Wasser zum Waschen.