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Tunesien: wegen Unterstützung von Geflüchteten willkürlich in Haft

Anfang Mai 2024 nahmen die tunesischen Behörden die Menschenrechtsverteidiger Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi vom Tunesischen Flüchtlingsrat (CTR) fest. Die angesehene lokale Organisation arbeitet mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk zusammen. Die Behörden ordneten die Untersuchungshaft der beiden Männer im Rahmen eines umfassenden Vorgehens gegen Organisationen an, die Flüchtlinge und Migrant*innen unterstützen. Sie befragten sie ausschließlich zu ihrer legitimen Arbeit zur Verteidigung der Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden.
Setzt euch für Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi ein!
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Dein Appell
Exzellenz,
ich wende mich an Sie, weil ich angesichts der fortdauernden Inhaftierung der Menschenrechtsverteidiger Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi in großer Sorge bin. Am 7. Mai 2024 wurden sie von einem Untersuchungsrichter in Tunis wegen "Unterstützung der illegalen Einreise" von Ausländer*innen und "Gewährung von Unterschlupf" in Untersuchungshaft genommen. Die Untersuchungshaft wurde bereits zweimal verlängert.
Die Anklagen beruhen ausschließlich auf ihrer rechtmäßigen Tätigkeit beim tunesischen Flüchtlingsrat (Conseil Tunisien pour les Refugies - CTR), einer tunesischen NGO, die mit den tunesischen Behörden und dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) bei der Vorregistrierung von Asylsuchenden und der Bereitstellung grundlegender Hilfsleistungen zusammenarbeitete. Die Inhaftierung der beiden Männer ist willkürlich, da die Verteidigung der Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen unabhängig von ihrem rechtlichen Status, einschließlich der Bereitstellung von Unterkünften, nach internationalem Recht keine Straftat darstellt. Gemäß dem von Tunesien ratifizierten UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seines Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels darf das Engagement für Flüchtlinge und Migrant*innen niemals mit Menschenschmuggel oder Menschenhandel gleichgesetzt werden.
Tunesien ist Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Flüchtlingen das Recht auf Identitäts- und Reisedokumente, Arbeit, Wohnung, Bildung und Unterstützung sowie Schutz vor Sanktionen bei irregulärer Einreise gewährt. Nach der Festnahme von Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi stellte der CTR seine Tätigkeit ein, was zu kritischen Unterbrechungen beim Zugang zu Asylverfahren und grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsfürsorge, Unterkunft und Kinderschutz führte.
Den beiden Menschenrechtsverteidigern wird auch die Versorgung mit notwendigen Medikamenten verweigert, wodurch ihre Gesundheit gefährdet ist.
Ich bitte Sie eindringlich, dafür zu sorgen, dass die Behörden alle Anklagen gegen Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi fallen lassen und sie unverzüglich freilassen.
Bis dies umgesetzt ist, fordere ich Sie auf, dafür zu sorgen, dass die Behörden den beiden Männern den fortlaufenden Zugang zu den dringend benötigten Medikamenten ermöglichen.
Ich bitte Sie außerdem, die gezielten Festnahmen von Menschenrechtsverteidiger*innen einzustellen und ihnen zu ermöglichen, in einem sicheren und förderlichen Umfeld ohne Repressalien zu arbeiten.
Hochachtungsvoll
Sende eine Kopie an
Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Appell an
Präsident
Kais Saied
Presidente
Route de la Goulette
site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie eindringlich, dafür zu sorgen, dass die Behörden alle Anklagen gegen Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi fallen lassen und sie unverzüglich freilassen.
- Bis dies umgesetzt ist, fordere ich Sie auf, dafür zu sorgen, dass die Behörden den beiden Männern den fortlaufenden Zugang zu den dringend benötigten Medikamenten ermöglichen.
- Ich bitte Sie außerdem, die gezielten Festnahmen von Menschenrechtsverteidiger*innen einzustellen und ihnen zu ermöglichen, in einem sicheren und förderlichen Umfeld ohne Repressalien zu arbeiten.
Sachlage
Die anhaltende Inhaftierung der Menschenrechtsverteidiger Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi gibt Anlass zu großer Sorge. Am 7. Mai 2024 wurden sie von einem Untersuchungsrichter in Tunis wegen "Unterstützung der illegalen Einreise" von Ausländer*innen und "Gewährung von Unterschlupf" in Untersuchungshaft genommen. Die Untersuchungshaft wurde bereits zweimal verlängert.
Die Anklagen beruhen ausschließlich auf ihrer rechtmäßigen Tätigkeit beim tunesischen Flüchtlingsrat (Conseil Tunisien pour les Refugies - CTR), einer tunesischen NGO, die mit den tunesischen Behörden und dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) bei der Vorregistrierung von Asylsuchenden und der Bereitstellung grundlegender Hilfsleistungen zusammenarbeitete. Die Inhaftierung der beiden Männer ist willkürlich, da die Verteidigung der Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen unabhängig von ihrem rechtlichen Status, einschließlich der Bereitstellung von Unterkünften, nach internationalem Recht keine Straftat darstellt. Gemäß dem von Tunesien ratifizierten UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seines Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels darf das Engagement für Flüchtlinge und Migrant*innen niemals mit Menschenschmuggel oder Menschenhandel gleichgesetzt werden. Die Behörden missbrauchen diese Bestimmungen, um Menschenrechts- und humanitäre Arbeit zu kriminalisieren, was einen unzulässigen Eingriff in die Rechte von Menschenrechtsverteidiger*innen darstellt, wie sie in der UN-Erklärung über Menschenrechtsverteidiger*innen festgelegt sind, sowie in das Recht auf Vereinigungsfreiheit gemäß dem von Tunesien ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Tunesien ist Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Flüchtlingen das Recht auf Identitäts- und Reisedokumente, Arbeit, Wohnung, Bildung und Unterstützung sowie Schutz vor Sanktionen bei irregulärer Einreise gewährt. Nach der Festnahme von Mustapha Djemali und Abderrazek Krimi stellte der CTR seine Tätigkeit ein, was zu kritischen Unterbrechungen beim Zugang zu Asylverfahren und grundlegenden Dienstleistungen wie Gesundheitsfürsorge, Unterkunft und Kinderschutz führte.
Die Behörden verweigern den beiden Menschenrechtsverteidigern auch die Versorgung mit notwendigen Medikamenten und gefährden dadurch ihre Gesundheit.
Hintergrundinformation
Anfang Mai 2024 begann die tunesische Regierung ihr hartes Vorgehen gegen Flüchtlinge und Migrant*innen sowie gegen zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für deren Rechte einsetzen. Am 6. Mai 2024 griff Präsident Kais Saied in öffentlichen Äußerungen Organisationen an, die im Bereich der Migration tätig sind. Er beschuldigte sie, die "Ansiedlung" von Migrant*innen anzustreben, und bezeichnete sie als "Verräter" und "[ausländische] Agenten". Er sagte: "Es gibt Netzwerke im Inneren, die mit Netzwerken im Ausland in Verbindung stehen... Finanzielle Transfers erhalten ... diejenigen, die fälschlicherweise behaupten, dass sie [die Migranten] schützen, eine Vereinigung, Sie alle wissen, dass sie eine Ausschreibung veröffentlicht haben, um diese Afrikaner zu beherbergen ... die sich illegal [in Tunesien] aufhalten."
Am 7. Mai 2024 kündigte eine Staatsanwaltschaft in Tunis Ermittlungen gegen Vereine wegen "Missbrauchs ihres Mandats zur finanziellen Unterstützung" von Migrant*innen ohne Papiere an. Die Behörden haben seitdem die Leitung bzw. ehemalige Mitarbeiter*innen oder Mitglieder von mindestens 15 Organisationen vorgeladen, festgenommen und strafrechtliche Ermittlungen gegen sie aufgenommen. Zehn Menschenrechtsverteidiger*innen, NGO-Mitarbeiter*innen und ehemalige Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, die mit ihnen zusammengearbeitet haben, befinden sich in willkürlicher Untersuchungshaft, weil sie beschuldigt werden, Migrant*innen ohne Papiere zu unterstützen oder Delikte im Zusammenhang mit der Finanzierung von NGOs begangen zu haben. Im selben Monat führten die Behörden bei Flüchtlingen und Migrant*innen Zwangsräumungen durch und verurteilten Vermieter*innen in Strafverfahren wegen der Vermietung von Wohnungen an Migrant*innen ohne Papiere. Dieses scharfe Vorgehen war eine der jüngsten Eskalationen im Rahmen einer allgemeinen Verschlechterung der Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen seit Februar 2023, die durch rassistische Praktiken und Sprache gekennzeichnet ist. Dieses Muster der Kriminalisierung von Personen, die sich für die Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen einsetzen, wurde auch in Europa und darüber hinaus dokumentiert.
Am 7. Mai 2024 ordnete ein Ermittlungsrichter des Gerichts erster Instanz in Tunis eine sechsmonatige Untersuchungshaft für die beiden Menschenrechtsverteidiger an, weil sie "ein Bündnis oder eine Organisation" gebildet hätten, um "die heimliche Einreise von Personen in das tunesische Hoheitsgebiet zu planen, zu erleichtern, zu unterstützen, zu vermitteln oder zu organisieren, und zwar mit allen Mitteln, auch ohne persönlichen Gewinn", und "ihnen Unterschlupf zu gewähren", gestützt auf die Paragrafen 38, 39 und 41 des Gesetzes 40 von 1975 zu Pässen und Reisedokumenten. Diese Anklagen, denen es an juristischer Klarheit mangelt, enthalten keine Elemente des finanziellen oder materiellen Gewinns oder der Ausbeutung, die für Menschenschmuggel und Menschenhandel kennzeichnend sind, und nehmen die Menschenrechte und die humanitäre Unterstützung nicht aus, wie es das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und dessen Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels vorschreiben.
Der Richter verlängerte die Haft der beiden Menschenrechtler im Oktober 2024 und im Februar 2025 jeweils um vier Monate. Nach tunesischem Recht kann die Untersuchungshaft kein drittes Mal verlängert werden. Der Richter hat mindestens vier Anträge ihrer Rechtsbeistände auf Freilassung gegen Auflagen abgelehnt. Das Gericht fror sowohl ihre Bankkonten als auch das Konto des CTR bis zum Abschluss der Ermittlungen ein. Am 18. März 2025 wurde dem Gericht ein vom Richter in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zur Untersuchung ihrer persönlichen Bankkonten und des Kontos des CTR vorgelegt, das keine Unregelmäßigkeiten feststellte. Am 25. März erklärte der Richter während einer Ermittlungsanhörung: "Sie haben Schwarze illegal nach Tunesien gebracht und sie ernährt und beherbergt, die tunesische Geschichte und das tunesische Recht werden Sie dafür bezahlen lassen". Dies wirft Zweifel hinsichtlich seiner Unparteilichkeit und dem Recht der Angeklagten auf ein faires Verfahren auf.
Der 80-jährige Mustapha Djemali leidet an der Horton-Krankheit, die Medikamente erfordert, um gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden. Seit September 2024 haben ihm die Gefängnisbehörden trotz mehrfacher Aufforderung seine Medikamente nicht zur Verfügung gestellt und seiner Familie nicht erlaubt, ihm die Medikamente zu bringen. Die Behörden haben es seiner Familie zudem nicht gestattet, seine zerbrochene Lesebrille reparieren zu lassen. Seit Beginn seiner Inhaftierung verweigern die Gefängnisbehörden Abderrazek Krimi die ihm verschriebenen Medikamente.