Weitere drohende Hinrichtungen

Diese Urgent Action ist beendet.

In der letzten Woche der Trump-Regierung sind den USA zwei Männer und eine Frau hingerichtet worden, die auf US-Bundesebene zum Tode verurteilt worden waren. Somit wurden in den vergangenen sechs Monaten insgesamt 13 auf Bundesebene verhängt Todesurteile vollstreckt. Die Verfahren gegen die Hingerichteten waren von Willkür, mangelhafter rechtlicher Vertretung und rassistischer Voreingenommenheit gekennzeichnet und schlossen – entgegen dem Völkerrecht und Menschenrechtsstandards – Menschen mit schweren psychosozialen und intellektuellen Einschränkungen ein.

Ein junger Mann hält ein Transparent mit einem Spruch gegen dieTodesstrafe hoch, dahinter eine Statue.

Die Proteste gegen die Todesstrafe in den USA sind ausdauernd, hier in Maryland im Jahr 2013.

Am 14. Juli haben die USA nach 17 Jahren zum ersten Mal wieder ein Todesurteil vollstreckt, das auf Bundesebene verhängt worden war. Zwei weitere Männer wurden am 16. und 17. Juli hingerichtet. Zwei der Männer wurden exekutiert, nachdem ihre Hinrichtungsanordnungen bereits ausgelaufen waren. Zuvor hatte der Oberste Gerichtshof einstweilige Verfügungen aufgehoben, die niederinstanzliche Gerichte gegen die Hinrichtungen eingelegt hatten. Ein vierter Mann ist nach wie vor in Gefahr, am 28. August hingerichtet zu werden. Vier weitere Hinrichtungen auf Bundesebene sind für August und September angesetzt.

Appell an



Attorney General William Barr

U.S. Department of Justice

950 Pennsylvania Avenue, NW

Washington, DC 20530-0001

USA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika

Frau Robin Suzanne Quinville, Geschäftsträgerin a.i.

Clayallee 170

14195 Berlin


Fax: 030-83 05 10 50

E-Mail: feedback@usembassy.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, die Hinrichtung der vier Männer in Indiana zu stoppen, die gemäß Bundesgesetzen zum Tode verurteilt worden sind. Die Wiederaufnahme von Hinrichtungen auf Bundesebene macht die Fortschritte in den USA zunichte und läuft dem globalen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe zuwider.

 

Sachlage

Die drei Hinrichtungen, die im Juli vollstreckt wurden, haben neue Belege für Fehler und Willkür zutage gebracht, die schon lange das Todesstrafensystem in den USA prägen. Rassistische Voreingenommenheit und fehlerhafte anwaltliche Vertretung der Angeklagten sind zwei der häufigsten Faktoren, die zu falschen Entscheidungen über das Urteil Tod oder Leben beitragen. Betroffen davon sind auch Menschen mit schweren geistigen und intellektuellen Beeinträchtigungen.

Am 26. und 28. August sowie am 22. und 24. September sind weitere Hinrichtungen auf US-Bundesebene angesetzt.

Derzeit ist die Todesstrafe in 22 US-Bundesstaaten abgeschafft, und in 11 Bundesstaaten wurden seit mehr als zehn Jahren keine Todeskandidat_innen mehr hingerichtet. Die Zahl der Hinrichtungen und Todesurteile in den USA war 2019 vergleichsweise niedrig. Ähnliche Trends sind auch weltweit sichtbar. 2019 waren für 86% der registrierten Hinrichtungen (ausgenommen China) nur vier Länder verantwortlich: Iran, Saudi-Arabien, Irak und Ägypten. Bis heute haben 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld der Person oder der Hinrichtungsmethode. Amnesty International setzt sich in allen Fällen für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 14. Juli haben die US-Behörden nach 17 Jahren zum ersten Mal wieder ein Todesurteil vollstreckt, das auf Bundesebene verhängt worden war. Daniel Lewis Lee wurde am 14. Juli um 8:07 Uhr für tot erklärt, mehr als 16 Stunden nach seinem ursprünglich angesetzten Hinrichtungstermin. Die Hinrichtungsanordnung lief um Mitternacht aus und der Oberste Gerichtshof der USA hob um 2:00 Uhr morgens einen Hinrichtungsaufschub auf, der zuvor von einem Bezirksgericht (District Court for the District of Columbia) verhängt worden war. Das Justizministerium beraumte die Hinrichtung daraufhin für 4:00 Uhr an. Daniel Lewis Lee blieb auf der Bahre festgeschnallt, während sich das Berufungsgericht mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs befasste. Um 7:36 Uhr erklärte das zuständige Bundesberufungsgericht (Eighth Circuit Court of Appeals) die Exekution für zulässig und Daniel Lewis Lee wurde umgehend mit der Giftspritze hingerichtet, obwohl noch einige Rechtsmittel anhängig waren. Sein Rechtsbeistand wurde nicht mit angemessenem Vorlauf informiert.

Wesley Ira Purkey wurde am 16. Juli um 8:19 Uhr für tot erklärt, ebenfalls 16 Stunden nach seinem ursprünglich angesetzten Hinrichtungstermin. Seine Rechtsbeistände beantragten vor dem Bezirksgericht einen Hinrichtungsaufschub mit der Begründung, dass Wesley Ira Purkey unter Alzheimer leidet und zusätzlich mit einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung, einer bipolaren Störung, einer psychotischen Störung sowie mit Schizophrenie und starker Depression diagnostiziert worden war. All dies bedeutet, dass es verfassungswidrig ist, ihn hinzurichten. Zudem verbietet das Völkerrecht die Anwendung der Todesstrafe gegen Menschen mit geistigen Behinderungen. Das Bezirksgericht gab dem Hinrichtungsaufschub statt, doch der Oberste Gerichtshof kippte dieses Urteil in den frühen Morgenstunden des 16. Juli, nachdem die ursprüngliche Hinrichtungsanordnung bereits ausgelaufen war. Die Rechtsbeistände von Wesley Ira Purkey kritisierten mehrere Verstöße gegen verfahrensrechtliche Garantien in seinem Fall. So hielt die Staatsanwaltschaft beispielsweise Informationen über seine voranschreitende Demenz zurück, und die neu angesetzte Hinrichtung wurde nicht mit angemessenem Vorlauf kommuniziert.

Die Hinrichtung von Dustin Honken war für den 17. Juli um 16:00 Uhr angesetzt, und er wurde 36 Minuten später für tot erklärt. Seine Rechtsbeistände wiesen darauf hin, dass sein Verfahren und die Strafzumessung von Fehlverhalten und inadäquater rechtlicher Vertretung gekennzeichnet war. Seine rechtliche Vertretung informierte die Geschworenen zum Beispiel nicht über seine geistige Behinderung und einige relevante Details in seiner Vergangenheit. Die drei Todesurteile wurden im Bundesgefängnis Terre Haute in Indiana vollstreckt. Die Vollstreckung eines vierten auf Bundesebene verhängten Todesurteils ist nach wie vor für den 28. August angesetzt. Die Rechtsbeistände des Todeskandidaten haben zahlreiche Verfahrensfehler aufgezeigt, darunter eine unzureichende rechtliche Vertretung und das Vorenthalten wichtiger Informationen über mildernde Umstände. Am 29. Juli ordnete der Justizminister für den 26. August die Hinrichtung eines fünften Todeskandidaten an. Zwei weitere Todesurteile sollen am 22. und 24. September vollstreckt werden.

Hintergrundinformationen – Fortsetzung (auf Englisch)

The pursuit of these executions, including through the rushed rescheduling, proceeding with expired death warrants, as motions remained pending, show complete disregard on the part of the US federal authorities of international safeguards that must be observed in all death penalty cases and provide further evidence of the flaws and arbitrariness that have long affected the use of the death penalty in the USA. In his dissenting judgment in Barr v. Purkey, joined by Justice Ginsburg, US Supreme Court Justice Breyer concluded: "the Federal Government has resumed executions after a 17-year hiatus. And the very first cases reveal the same basic flaws that have long been present in many state cases. That these problems have emerged so quickly suggests that they are the product not of any particular jurisdiction or the work of any particular court, prosecutor, or defense counsel, but of the punishment itself. A modern system of criminal justice must be reasonably accurate, fair, humane, and timely. Our recent experience with the Federal Government’s resumption of executions adds to the mounting body of evidence that the death penalty cannot be reconciled with those values. I remain convinced of the importance of reconsidering the constitutionality of the death penalty itself."