Erste von fünf Hinrichtungen am 10.12.

Diese Urgent Action ist beendet.

In der letzten Woche der Trump-Regierung sind den USA zwei Männer und eine Frau hingerichtet worden, die auf US-Bundesebene zum Tode verurteilt worden waren. Somit wurden in den vergangenen sechs Monaten insgesamt 13 auf Bundesebene verhängt Todesurteile vollstreckt. Die Verfahren gegen die Hingerichteten waren von Willkür, mangelhafter rechtlicher Vertretung und rassistischer Voreingenommenheit gekennzeichnet und schlossen – entgegen dem Völkerrecht und Menschenrechtsstandards – Menschen mit schweren psychosozialen und intellektuellen Einschränkungen ein.

+ + + Stand: 4.1.21 - Brendon Bernard und Alfed Bourgeois wurden am 10. und 11. Dezember 2020 hingerichtet. Alles weist darauf hin, dass die drei für Januar geplanten Hinrichtungen ebenfalls durchgeführt werden. Bitte setzt euch weiter ein! + + + Vier Männer und eine Frau, die in den USA auf Bundesebene zum Tode verurteilt wurden, sollen in den letzten sechs Wochen der Amtszeit von Präsident Trump hingerichtet werden. Die Bundesbehörden haben zum ersten Mal nach 17 Jahren wieder Todesurteile vollstreckt und mit tödlichen Injektionen eine beispiellose Zahl von Hinrichtungen durchgeführt. Damit haben sie gegen den Trend zur Abschaffung der Todesstrafe in den USA und weltweit gehandelt. Die Fälle der zur Hinrichtung ausgewählten Personen sind von Willkür, mangelhafter rechtlicher Vertretung und rassistischer Voreingenommenheit gekennzeichnet und schließen Menschen mit schweren psychosozialen und intellektuellen Einschränkungen ein.

Appell an

Justizminister

Acting Attorney General
Jeffrey Rosen

U.S. Department of Justice

950 Pennsylvania Avenue, NW


Washington, DC 20530-0001

USA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika

Frau Robin Suzanne Quinville

Geschäftsträgerin a.i.

Clayallee 170

14195 Berlin


Fax: 030-83 05 10 50 oder 030 831 49 26

E-Mail: feedback@usembassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte stoppen Sie alle geplanten Hinrichtungen und veranlassen Sie umgehend eine Überprüfung des veralteten und mangelhaften Todesstrafensystems in den USA.

Sachlage

Vier Männer und eine Frau sollen in den letzten sechs Wochen der Amtszeit von Präsident Trump hingerichtet werden. Brendon Bernard soll am 10. Dezember, dem internationalen Tag der Menschenrechte, hingerichtet werden; Alfred Bourgeois am 11. Dezember; Lisa Montgomery am 12. Januar 2021, Corey Johnson am 14. Januar und Dustin Higgs am 15. Januar. Ihre rechtlichen Vertreter_innen weisen darauf hin, dass auch in ihren Fällen Mängel und Willkür, die seit Langem mit der Verhängung von Todesurteilen in den USA einhergehen, vorliegen.

Dreizehn Todesurteile vollstrecken zu wollen, ist eine beispiellose Initiative der Trump-Administration und widerspricht dem Trend in den USA und weltweit, keine Todesurteile mehr zu verhängen. Sollten alle anberaumten Hinrichtungen vollstreckt werden, wird die scheidende Regierung für mehr als die Hälfte der jährlich verzeichneten Hinrichtungen der letzten Jahre in den USA verantwortlich sein.

Die kompromisslose Anwendung der Todesstrafe in den vergangenen Monaten hat nicht nur neue Belege für die Mängel und Willkür zutage gefördert, die schon lange das Todesstrafensystem in den USA prägen. Zudem offenbart dieses Vorgehen eine behördliche Missachtung der Schutzmaßnahmen und Beschränkungen, die unter dem Völkerrecht und internationalen Standards festgelegt sind, um die Rechte von zum Tode verurteilten Menschen zu gewährleisten. Rassistische Voreingenommenheit und fehlerhafte anwaltliche Vertretung der Angeklagten sind zwei der häufigsten Faktoren, die zu falschen Entscheidungen über Tod oder Leben beitragen. Betroffen davon sind auch Menschen mit schweren psychosozialen und intellektuellen Beeinträchtigungen. Amnesty International fordert den Justizminister auf, zu intervenieren und die dringend nötige Revision des Todesstrafensystems in den USA einzuleiten.

Derzeit ist die Todesstrafe in 22 US-Bundesstaaten sowie im Distrikt Columbia abgeschafft, und in elf Bundesstaaten sind seit mehr als zehn Jahren keine Todeskandidat_innen mehr hingerichtet worden. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld der Person oder der Hinrichtungsmethode, da sie die brutalste, unmenschlichste und erniedrigendste Art der Bestrafung darstellt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit Wiederaufnahme der Hinrichtungen auf Bundesebene im Juli 2020 hat die Trump-Regierung nach 17 Jahren ohne Hinrichtungen die Todesurteile von insgesamt 18 Männern vollstrecken lassen und plant weitere fünf Hinrichtungen in den letzten Wochen im Amt, darunter auch die der einzigen Frau, die sich auf Bundesebene im Todestrakt befindet. Sollten alle Todesurteile vollstreckt werden, wird die Trump-Regierung in sieben Monaten 13 Menschen hingerichtet haben. Das ist ein trauriger Rekord, nicht nur weil in den 40 Jahren seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA zwischen Juli 1977 und Juni 2020 nur drei Todesurteile auf Bundesebene vollstreckt wurden, sondern auch, weil es mehr als die Hälfte aller jährlichen Hinrichtungen der jüngsten Jahre (22 in 2019, 25 in 2018) wäre. Zum ersten Mal seit 130 Jahren wurde die Vollstreckung von Hinrichtungen in der Übergangszeit der alten zur neuen Präsidentschaft genehmigt.

Justizminister Barr wird von vielen Seiten aufgefordert, die Hinrichtungen zu stoppen, kürzlich erst von fast 100 aktuellen und ehemaligen gewählte Staatsanwält_innen, Justizminister_innen einzelner Bundesstaaten und ihre Vertreter_innen, hochrangigen Beamt_innen der Strafverfolgungsbehörden und ehemaligen Staatsanwält_innen der Bundesbezirksgerichte sowie Angehörigen des Justizministeriums.

Die Trump-Administration hat Hinrichtungen durchführen lassen, bei denen gegen internationale Beschränkungen für die Verhängung von Todesurteilen gemäß internationale Menschenrechtsnormen und -standards verstoßen wurde. Unter anderem haben die Verteidiger_innen und Amnesty International darauf hingewiesen, dass die Hinrichtung von Daniel Lewis Lee am 14. Juli mehr als 16 Stunden nach seinem ursprünglich angesetzten Hinrichtungstermin vollstreckt wurde, obwohl sein Rechtsbeistand nicht mit angemessenem Vorlauf über die Neuterminierung unterrichtet wurde und noch mehrere Rechtsmittel anhängig waren.

Wesley Ira Purkey wurde am 16. Juli um 8:19 Uhr für tot erklärt, ebenfalls 16 Stunden nach seinem ursprünglich angesetzten Hinrichtungstermin. Seine Rechtsbeistände beantragten vor dem Bezirksgericht in Columbia einen Hinrichtungsaufschub mit der Begründung, dass ihr Mandant unter Alzheimer litt und zusätzlich mit einer komplexen posttraumatischen Belastungsstörung sowie einer bipolaren Störung, einer psychotischen Störung sowie mit Schizophrenie und starker Depression diagnostiziert worden war. All dies bedeutet, dass es verfassungswidrig war, ihn hinzurichten. Zudem verbietet das Völkerrecht die Anwendung der Todesstrafe gegen Menschen mit geistigen Behinderungen. Das Bezirksgericht gab dem Hinrichtungsaufschub statt, doch der Oberste Gerichtshof der USA kippte dieses Urteil in einer knappen 5:4-Entscheidung in den frühen Morgenstunden des 16. Juli, ohne einen Grund dafür anzugeben. Zu diesem Zeitpunkt war die ursprüngliche Hinrichtungsanordnung bereits ausgelaufen.

Dustin Honken wurde am 17. Juli hingerichtet. Seine Rechtsbeistände wiesen darauf hin, dass sein Verfahren und die Strafzumessung von Fehlverhalten und inadäquater rechtlicher Vertretung gekennzeichnet waren. Seine rechtliche Vertretung informierte die Geschworenen zum Beispiel nicht über seine geistige Behinderung und einige relevante Details in seiner Vergangenheit.

Lezmond Mitchell, ein Angehöriger der Navajo, wurde am 26. August hingerichtet. Das Todesurteil wurde vollstreckt, obwohl die Interamerikanische Menschenrechtskommission einen Hinrichtungsaufschub beantragt hatte. Die folgenden Gründe waren Anlass für diesen Antrag: Lezmond Mitchell hatte kein faires Gerichtsverfahren erhalten, und eine Hinrichtung verletzt das Recht auf die kulturelle Identität der Navajo-Nation und untergräbt ihr Recht auf Selbstbestimmung, weil sie sich aktiv gegen die Todesstrafe an ihren Angehörigen wehren. Die Rechtsbeistände von Lezmond Mitchell äußerten die Vermutung, dass die Auswahl der Geschworenen und das richterliche Urteil durch rassistische Diskriminierung beeinflusst wurden.

Die Hinrichtung von Keith Dwayne Nelson wurde am 28. August vollstreckt. Seine Rechtsbeistände zeigten auf, wie seine wirkungslose rechtliche Vertretung während des Verfahrens zu grundlegenden Fehlern geführt hatte. So erfuhren die Geschworenen beispielsweise nie von den strafmildernden Umständen in seinem Fall, darunter der wiederholte sexuelle und körperliche Missbrauch in seiner traumatischen Kindheit.

William Emmet LeCroy wurde am 22. September hingerichtet. Seine Rechtsbeistände hatten gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt und argumentiert, dass die wirkungslose rechtliche Vertretung während des Gerichtsprozesses dazu führte, dass strafmildernde Umstände, wie sexueller Missbrauch in seiner Kindheit oder seine langjährige geistige Behinderung, den Geschworenen nicht angemessen dargelegt wurden. Die Gerichte wiesen die Rechtsmittel jedoch zurück.

Das Todesurteil von Christopher Vialva wurde am 24. September vollstreckt. Er war einer Straftat für schuldig befunden worden, die er begangen haben soll, als er 19 Jahre alt war. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die volle Entwicklung des Gehirns und die psychologische und emotionale Reife erst zwischen 20 und 30 Jahren eintreten. Seine Rechtsbeistände zeigten sich besorgt über die wirkungslose rechtliche Vertretung, die ihm zur Seite gestellt wurde. Dadurch wurden Beweise für seine traumatische Kindheit und für seine geistigen Behinderungen gar nicht erst untersucht. Er war der erste Schwarze, den die US-Regierung seit der Wiederaufnahme der Todesstrafe hingerichtet hat.

Alle sieben Todesurteile wurden im Bundesgefängnis Terre Haute in Indiana vollstreckt.