Tunesien: Prozessauftakt - Hartes Vorgehen gegen NGOs
Logo der tunesischen Menschenrechtsorganisation "Terre d'Asile Tunisie"
© Terre d'Asile Tunisie
+++ Update 22.12.2025: Die nächste Anhörung soll am 5. Januar 2026 stattfinden. +++ Am 15. Dezember soll in Tunis der Prozess gegen Sherifa Riahi, Mohamed Joo, Imen Oardani und einen weiteren NGO-Mitarbeiter beginnen. Grundlage des Verfahrens sind falsche Anschuldigungen in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit. Sherifa Riahi, Mohamed Joo und ein weiterer Betroffener arbeiten bei Terre d'Asile Tunisie, dem tunesischen Zweig einer französischen NGO, die Flüchtlinge und Migrant*innen unterstützt; Imen Oardani hat als ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Sousse mit der NGO zusammengearbeitet. Alle vier befinden sich seit ihrer Festnahme im Mai 2024 willkürlich in Untersuchungshaft. Die tunesischen Behörden gehen immer massiver gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und unabhängige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor.
Setzt euch für die Mitarbeiter*innen von Terre d‘Asile Tunisie ein!
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Appell an
Kaïs Saïed
President of the Republic
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Tunesischen Republik
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Ich fordere Sie dringend auf, dafür zu sorgen, dass die Behörden Sherifa Riahi, Mohamed Joo, einen weiteren Mitarbeiter von Terre d'Asile Tunisie und Imen Ouardani unverzüglich freilassen und alle Anklagen gegen sie fallenlassen.
- Bis dahin müssen die Behörden dem Ersuchen von Sherifa Riahi unverzüglich nachkommen, sich mit ihren Kindern treffen zu können. Sie müssen dringend ihre Interessen berücksichtigen.
- Ich fordere Ihre Regierung außerdem auf, Menschenrechtsverteidiger*innen nicht länger nur wegen der Ausübung ihres Rechts, die Menschenrechte zu verteidigen, zu verfolgen.
Sachlage
Die ungerechtfertigte Strafverfolgung und willkürliche Inhaftierung der Menschenrechtsverteidiger*innen und Mitarbeiter*innen von Terre d'Asile Tunisie, dem tunesischen Zweig der französischen NGO France Terre d'Asile, gibt Anlass zu großer Sorge. Neben Sherifa Riahi, Mohamed Joo und einem weiteren Mitarbeiter soll auch Imen Ouardani, die ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin der osttunesischen Stadt Sousse, am 15. Dezember vor Gericht stehen. Alle vier befinden sich seit Mai 2024 willkürlich in Untersuchungshaft. Die Anklagen gegen sie sind nach internationalem Recht nicht als Straftaten anerkannt, da sie im Zusammenhang mit ihrer legitimen Arbeit zur Unterstützung von Flüchtlingen und Migrant*innen stehen. Tunesien hat das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und dessen Protokolle ratifiziert. Darin sind genaue Standards für die Definition von Menschenschmuggel und Menschenhandel festgelegt, und diese dürfen nicht mit Menschenrechts- und humanitärer Arbeit gleichgesetzt werden.
Die Behörden ermittelten nicht nur gegen Sherifa Riahi, Mohamed Joo und einen weiteren Mitarbeiter, sondern auch gegen drei weitere Mitarbeiter*innen von Terre d’Asile. Außerdem haben sie – neben dem Vorgehen gegen Imen Ouardani – eine Untersuchung gegen 16 weitere ehemalige Beamt*innen und Angestellte der Stadt Sousse wegen der Zusammenarbeit mit der NGO eingeleitet. Im Fokus steht dabei die Einrichtung einer Anlaufstelle für Geflüchtete durch die NGO Terre d’Asile in einem Gebäude der Stadt. Zum Abschluss der Ermittlungen führte das Gericht als Grundlage für die Anklage eine angebliche "vom Ausland unterstützte zivilgesellschaftliche Verschwörung zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Integration irregulärer Migranten in Tunesien und deren dauerhafter Ansiedlung" an. Das Vorgehen verletzt die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, kriminalisiert die legitime Zusammenarbeit zwischen der Zivilgesellschaft und lokalen Behörden sowie die internationalen Verpflichtungen Tunesiens gegenüber Flüchtlingen und Migrant*innen, indem die Regierung Schutz- und Hilfsmaßnahmen behindert.
Die Inhaftierung von Sherifa Riahi und die Behinderung der Besuche ihrer Kinder durch die Behörden geben außerdem Anlass zu Bedenken hinsichtlich von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des elterlichen Status sowie mit Blick auf das Kindeswohl. Bei den Besuchen ist Sherifa Riahi durch eine Glaswand von ihrem Baby und ihrem vierjährigen Sohn getrennt. Sie kann sie nicht in den Arm nehmen und nur über eine Gegensprechanlage sprechen. Seit Juni 2024 haben ihr die Gefängnisbehörden nur drei Besuche gestattet, in dem sich alle im gleichen Raum aufhalten durften. Die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung dauerte bis zu drei Monate. Nach den Bangkok-Regeln für die Behandlung weiblicher Gefangener muss bei Gefängnisbesuchen mit Kindern ein direkter Kontakt möglich sein. Weibliche Gefangene sollten möglichst viele Gelegenheiten erhalten, ihre Kinder in einer angemessenen Umgebung sehen zu können. Am 27. Juni wies das Gericht in Manouba die Gefängnisverwaltung an, wöchentliche Besuche zuzulassen. Die Gefängnisverwaltung weigert sich jedoch, der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten, und lässt nur zweiwöchentliche Besuche zu.
Hintergrundinformation
Am 3. Mai 2024 begannen die tunesischen Behörden, auf bisher beispiellose Weise gegen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen vorzugehen. Dabei durchsuchten sie mindestens drei Organisationen und nahmen die Mitarbeiter*innen von mindestens 15 Organisationen fest oder leiteten Ermittlungen gegen sie ein. Dies war Teil eines breiten Vorgehens gegen Flüchtlinge und Migrant*innen – ein Jahr, nachdem Präsident Kaïs Saïed in rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen behauptet hatte, die Anwesenheit Schwarzer Afrikaner*innen in Tunesien sei Teil einer Verschwörung: "Wer auch immer hinter diesem Phänomen steckt, betreibt Menschenhandel und behauptet gleichzeitig, die Menschenrechte zu verteidigen." Am 6. Mai 2024, einige Tage nach den ersten Festnahmen, bezeichnete der Präsident die Mitarbeiter*innen von Migrant*innenorganisationen als "Verräter" und "[ausländische] Agenten", und warf ihnen vor, die "Ansiedlung" von Migrant*innen aus Subsahara-Afrika in Tunesien anzustreben. Am 7. Mai kündigte die Staatsanwaltschaft in Tunis Ermittlungen gegen NGOs wegen der finanziellen Unterstützung von Migrant*innen ohne Papiere an.
Die NGO Terre d'Asile ist offiziell registriert und arbeitet transparent. In Zusammenarbeit mit den lokalen und nationalen Behörden, einschließlich der Stadtverwaltung von Sousse, leistet sie wichtige Hilfe für schutzbedürftige Flüchtlinge und Migrant*innen. Sie gehörte zu den ersten NGOs, die ins Visier genommen wurden. Am 4. und 5. Mai 2024 durchsuchte die Polizei ihre Büros und lud ihre Mitarbeiter*innen vor. Am 7., 8. und 13. Mai folgte dann die Festnahme und Inhaftierung von Sherifa Riahi (ehemalige Direktorin), Yadh Bousselmi (Direktor) und Mohamed Joo (Finanz- und Verwaltungsdirektor). Außerdem nahm die Polizei am 11. Mai zwei ehemalige Beamt*innen der Stadt Sousse fest, darunter die ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin und Aktivistin Imen Ouardani. Am 16. Mai wurde von einem Untersuchungsrichter in Tunis Untersuchungshaft gegen die vier verhängt. Die Vorwürfe lauteten "Unterstützung illegaler Einwanderer" (Paragrafen 38 bis 43 des Gesetzes Nr. 40 von 1975 über Pässe und Reisedokumente), der Missbrauch eines öffentlichen Amtes "zur Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils oder zur Schädigung der Verwaltung" (Paragraf 96 des Strafgesetzbuchs), Geldwäsche, Betrug sowie "Angriff auf eine Person oder ein Eigentum". Außerdem wird gegen die rechtliche Vertretung und sechs ehemalige und derzeitige Mitarbeiter*innen von Terre d’Asile sowie gegen 17 ehemalige Beamt*innen und Mitarbeiter*innen der Stadt Sousse ermittelt. Das Gericht ordnete bis zum Abschluss der Ermittlungen das Einfrieren der Bankkonten sowohl der Organisation als auch von Einzelpersonen an und beauftragte einen Finanzexperten mit der Untersuchung des Vorwurfs "ungerechtfertigter und unbekannter Einnahmen". Dieser kam am 8. Januar 2025 zu dem Schluss, dass keine Unregelmäßigkeiten seitens Terre d’Asile vorliegen. Seit Mai 2024 haben die Behörden mindestens drei Anträge auf Freilassung gegen Auflagen abgelehnt.
Am 28. Januar 2025 schloss der Richter seine Ermittlungen ab. Er verwies die Fälle von dann noch sechs Personen – Sherifa Riahi, Mohamed Joo, zwei weiteren Mitarbeitern von Terre d’Asile, Imen Ouardani und einem weiteren ehemaligen Kommunalbeamten – zur Verhandlung, nachdem er mehrere Anklagepunkte wie Geldwäsche und Amtsmissbrauch fallen gelassen hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt hatte, entschied eine Anklagekammer am 26. Februar 2025, alle sechs Mitarbeiter*innen von Terre d’Asile und 17 Beamt*innen und Angestellte der Stadtverwaltung von Sousse anzuklagen. Die Vorwürfe lauten "Bildung eines Bündnisses zur Beherbergung von Personen, die illegal in das tunesische Hoheitsgebiet einreisen oder es verlassen" (Paragrafen 39 und 41 des Gesetzes 40 von 1975), "wissentliche direkte oder indirekte Hilfe oder der Versuch, der Einreise, Ausreise oder dem illegalen Aufenthalt eines Ausländers in Tunesien Vorschub zu leisten" (Paragraf 25 des Gesetzes 68-7 von 1968 über die Bedingungen für Ausländer) und "Missbrauch der Stellung eines öffentlichen Beamten". Die Anklagen beruhen ausschließlich auf der Arbeit von Terre d’Asile und ihrer Partnerschaft mit der Stadt Sousse zur Unterstützung von Flüchtlingen und Migrant*innen. Die Behörden führen haltlose Vorwürfe von "verwaltungstechnischen Unregelmäßigkeiten" bei der Unterzeichnung der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Stadtverwaltung und Terre d’Asile an, um zu belegen, dass ein öffentliches Gebäude illegal zur Umsetzung "eines [ausländischen] Plans, der es irregulären Migranten ermöglichen soll, sich in Tunesien zu bewegen, aufzuhalten und niederzulassen" genutzt worden sei. Die Anklagekammer entschied außerdem, Mohamed Joo grundlos wegen "Fälschung eines Führungszeugnisses oder eines anderen Dokuments, das geeignet ist, eine Anstellung, einen Kredit oder Unterstützung zu erhalten" (Paragraf 199 des Strafgesetzbuchs) zu verfolgen. Alle Angeklagten legten Berufung gegen die Anklageschrift ein.