Tunesien: acht Jahre Haft für Schwarze Menschenrechtlerin
Die tunesische Menschenrechtsverteidigerin Saadia Mosbah ist Präsidentin der Organisation Mnemty ("Mein Traum").
© CC BY-SA 4.
Am 19. März 2026 verurteilte ein Gericht in Tunis die Schwarze tunesische Menschenrechtsverteidigerin Saadia Mosbah zu acht Jahren Haft. Die Leiterin der antirassistischen Organisation Mnemty hat bereits fast zwei Jahre in willkürlicher Untersuchungshaft zugebracht. Fünf weitere Mitarbeiter*innen und Partner*innen von Mnemty wurden zu Freiheitsstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt. Saadia Mosbah und ihre Kolleg*innen werden wegen ihrer Menschenrechtsarbeit mit unbegründeten Vorwürfen der Wirtschaftskriminalität strafrechtlich verfolgt. Dies ist Teil eines allgemeinen scharfen Vorgehens gegen die Zivilgesellschaft, unterstützt durch einen rassistischen Diskurs. Saadia Mosbah hat über rassistische Vorfälle in der Haft berichtet, zu denen auch ein körperlicher Angriff gehörte. Die tunesischen Behörden müssen die Verurteilungen aufheben und Saadia Mosbah sofort freilassen.
Setzt euch für Saadia Mosbah und den Verein Mnemty ein!
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Appell an
Präsident
Kaïs Saïed
Route de la Goulette
Site archéologique de Carthage
TUNESIEN
Sende eine Kopie an
Nachrichten bitte auch auf X an: @TnPresidency
Botschaft von Tunesien
S.E. Herrn Wacef Chiha
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-30 82 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie nachdrücklich, die sofortige Freilassung von Saadia Mosbah zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass ihre Verurteilung und ihre Strafe sowie die der fünf weiteren Mitarbeiter*innen von Mnemty aufgehoben werden.
- Sorgen Sie bitte für eine gründliche, unabhängige, unparteiische und zielführende Untersuchung des Vorwurfs der rassistischen Misshandlung von Saadia Mosbah, die möglicherweise den Tatbestand der Folter erfüllt.
- Beenden Sie bitte den Einsatz des Strafjustizsystems gegen Menschenrechtsverteidiger*innen, und respektieren Sie die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit.
Sachlage
Die Menschenrechtlerin Saadia Mosbah ist seit Mai 2024 willkürlich inhaftiert. Sie leitet die 2013 gegründete antirassistische Organisation Mnemty ("Mein Traum").
Am 19. März 2026 verurteilte das erstinstanzliche Gericht in Tunis Saadia Mosbah zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und einer Geldstrafe von mehr 120.000 tunesischen Dinar (rund 35.000 Euro). Sie wurde zusammen mit acht weiteren Mitarbeiter*innen und Partner*innen von Mnemty aufgrund haltloser Vorwürfe der Finanzkriminalität im Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit strafrechtlich verfolgt. Fünf von ihnen wurden zu Freiheitsstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt; ihnen droht die Festnahme, sollten ihre Urteile in der Berufungsinstanz bestätigt werden. Die Verurteilungen und Freiheitsstrafen gegen Saadia Mosbah und ihre fünf Kolleg*innen müssen unverzüglich aufgehoben werden.
Die Angeklagten wurden aufgrund unbegründeter Vorwürfe der Geldwäsche und der "unrechtmäßigen Bereicherung" verurteilt. Die Ermittlungen brachten keine illegalen Finanzierungsquellen zutage und stützten sich auf eine missbräuchliche Auslegung des unklaren Begriffs der "unrechtmäßigen Bereicherung". Internationale Menschenrechtsnormen und -standards sehen zum Schutz der Unschuldsvermutung vor, dass die Beweislast bei den Behörden liegt, die das Vorliegen einer Straftat zweifelsfrei nachweisen müssen.
Im Vorfeld der gerichtlichen Untersuchung war Mnemty einer von regierungsnahen Social-Media-Konten angeführten Verleumdungskampagne ausgesetzt, und das inmitten einer Welle von Schwarzen- und fremdenfeindlichen Äußerungen durch Staatsbedienstete, die zu rassistischer Gewalt führten. Dieser Kontext verdeutlicht die rassistischen Motive hinter den Angriffen auf Saadia Mosbah und Mnemty, deren leitende Mitarbeiter*innen Schwarz sind. Der Fall entwickelte sich zudem vor dem Hintergrund eines umfassenderen Vorgehens gegen Menschenrechtsorganisationen und der Stigmatisierung von antirassistischen Aktivist*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für Migrationsbelange einsetzen und von tunesischen Staatsbediensteten des Verrats und der Korruption bezichtigt werden. Dies hatte eine abschreckende Wirkung auf Menschenrechtler*innen, deren Sicherheit und Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit untergraben werden.
Saadia Mosbah berichtete, dass sie in der Haft rassistischer Diskriminierung ausgesetzt war. Dazu gehörte der körperliche Angriff eines*r Gefängniswärters*in, der eine Misshandlung darstellt, die möglicherweise der Folter gleichkommt, sowie das Fehlen einer angemessenen medizinischen Versorgung. Auch die anderen Angeklagten waren während der Ermittlungen rassistischer Diskriminierung ausgesetzt. Dies ist ein Verstoß gegen ihre Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren und auf Schutz vor Diskriminierung.
Hintergrundinformation
Als die tunesischen Behörden begannen, hart gegen zivilgesellschaftliche Organisationen vorzugehen, die sich für Migration und gegen Diskriminierung einsetzen, wurden im Mai 2024 sechs Menschenrechtsverteidiger*innen und NGO-Mitarbeiter*innen festgenommen und willkürlich inhaftiert. Fünf von ihnen wurden später zu Freiheitsstrafen verurteilt, während das scharfe Vorgehen auf ein breiteres Spektrum an Organisationen ausgeweitet wurde. Den Festnahmen voraus ging eine fremdenfeindliche und rassistische Verleumdungskampagne, die von regierungsnahen Social-Media-Konten angeführt wurde und hauptsächlich gegen die antirassistische Organisation Mnemty und deren Gründerin Saadia Mosbah gerichtet war. Parallel dazu bezeichnete der tunesische Präsident Kais Saied Organisationen, die im Bereich Migration tätig sind, als "Verräter" und "ausländische Agenten". Der Präsident hat die Zivilgesellschaft wiederholt beschuldigt, Korruption zu finanzieren und mit ausländischen Parteien zusammenzuarbeiten, um Tunesien zu diffamieren.
Am 7. Mai 2024 nahm die Polizei in Tunis Saadia Mosbah fest, nachdem man sie und den*die Programmkoordinator*in von Mnemty zu ihrer Arbeit in der NGO, zu erhaltenen Finanzmitteln und zu ihren öffentlichen Stellungnahmen zu Rassismus und Migration befragt hatte. Am 16. Mai 2024 leitete das Landgericht Tunis ein Strafverfahren gegen Saadia Mosbah und acht weitere Mitarbeiter*innen und Partner*innen von Mnemty ein, darunter auch gegen den*die Vermieter*in ihres Büros in Tunis. Saadia Mosbah wurde ohne Anhörung in Untersuchungshaft gesteckt. Die Behörden ermittelten gegen sie wegen "unrechtmäßiger Bereicherung" (Paragraf 37 des Gesetzes 2018-46 über die Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen sowie die Bekämpfung von unrechtmäßiger Bereicherung und Interessenskonflikten) und Geldwäsche (Paragraf 92 bis 97 des Gesetzes 2015-26 zur Terrorismusbekämpfung und zur Bekämpfung der Geldwäsche) sowie wegen des Fehlens angemessener Buchhaltungsunterlagen (Paragraf 97 des Gesetzes über Steuerrecht und -verfahren), einem mit einer Geldstrafe geahndeten Vergehen. Der Richter verlängerte ihre Untersuchungshaft im November 2024 und erneut im März 2025 und lehnte mehrere Anträge auf vorläufige Freilassung ab.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN – Fortsetzung (Auf Englisch)
On 3 July 2025, the investigative judge concluded the investigation and retained the charges of "illicit enrichment" and failure to maintain accounting records against Saadia Mosbah while dismissing all charges against the other eight individuals for lack of evidence. On 15 July 2025, an indictment chamber overturned the judge’s decision, indicting all nine for all three charges. On 22 December 2025, in violation of Tunisian penal procedures, the trial opened at the Tunis Court of First Instance, before the Cassation Court had ruled on the appeals lodged by the defendants and the prosecution against the indictment. As a result, the examination of the case was postponed three times until the Cassation Court rejected the appeal on 10 March 2026.
Under Law 2015-26, money laundering requires evidence of the existence of the original crime covered by the laundered funds. Under Law 2018-46, "illicit enrichment" is defined as "any substantial increase in the assets of a person (…) or a significant increase in their expenses, disproportionate to their income, and for which they cannot justify the legitimacy of their origin". The provision lacks clarity and does not require evidence of the unlawful origin of the funds, shifting the burden of proof on the defendant to demonstrate that they have been acquired "legitimately". Under international human rights law and standards including Article 7 of the African Charter on Human and Peoples’ Rights and Article 14(2) of the International Covenant on Civil and Political Rights and the Principles on Fair Trial in Africa, the burden of proof rests on the authorities to prove guilt beyond reasonable doubt.
Analysis of casefile documents including the court-mandated financial expertise indicates that the charges of "illicit enrichment" and money laundering are unsubstantiated. The investigation has not found proof of an original crime allegedly covered by laundered funds or evidence of any "enrichment" as defined by Tunisian legislation. Instead, it relied on an abusive interpretation of the term "legitimacy". It considered that Mnemty staff’s alleged failure to comply with tax obligations and the financial experts’ misinformed assessment that some staff members’ positions and salaries did not align with their qualifications was evidence that the origin of their funds was not "legitimate". The investigation also highlighted unjustified bank transfers between the association and its staff. The defendants explained these transfers as reimbursements for travel expenses or other payments made from staff members’ bank accounts on a few occasions when the association’s treasurer was abroad or when the association’s checkbook had been lost. Furthermore, racist comments made orally by the court-mandated financial experts against two Black defendants during the investigation, accusing them of "helping [racist slur for Black people]" and promising to "put them in prison for it", in addition to the experts’ refusal to examine financial documentation seized by the police during the search of Mnemty’s Tunis office, has undermined the integrity of the investigation and the defendants’ right to a fair trial. A police agent at the Tunis Court of First Instance also systematically obstructed access to court for one of the Black defendants without justification, raising concern about possible racial discrimination.
Saadia Mosbah, 66, is detained at Belli prison (50km southeast of Tunis). By the end of March, she would have spent over 22 months in pretrial detention, beyond the legal limit of 14 months. She suffers from high blood pressure, gout and other health and mobility issues. She reported that a prison guard repeatedly subjected her to racist insults and mockery, obstructed one of her medical appointments and physically assaulted her in February 2026. Authorities have yet to inform her of the opening of an investigation into the allegations despite the prison administration having been informed. According to her family, authorities also failed to provide her with adequate medication and healthcare.