Pakistan: Aktivist*innen sofort freilassen!
In Pakistan in Haft: Die belutschischen Aktivist*innen Mahrang Baloch, Bebarg Zehri, Beebow Baloch, Shah Jee Sibghat Ullah, Ghaffar Qambarani und Gulzadi Baloch (von links, undatiertes Fotos).
© privat
Den fünf belutschischen Aktivist*innen Mahrang Baloch, Bebarg Zehri, Beebow Baloch, Shah Jee Sibghat Ullah und Gulzadi Baloch ist wiederholt die Freilassung gegen Kaution verweigert worden. Sie müssen sich wegen konstruierter Anschuldigungen in einem Verfahren verantworten, ohne dass die Medien oder unabhängige Beobachter*innen Zugang zu der Verhandlung haben. Nach einem Jahr willkürlicher Inhaftierung haben einige der Aktivist*innen ernste gesundheitliche Probleme. Trotzdem wird ihnen eine wirksame ärztliche Versorgung verweigert. Die pakistanischen Behörden müssen alle fünf Inhaftierten sofort freilassen, da sie nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind.
Setzt euch für Mahrang Baloch, Bebarg Zehri, Beebow Baloch, Shah Jee Sibghat Ullah und Gulzadi Baloch ein!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Chief Minister Office
Zarghun Road
Quetta
Balochistan
PAKISTAN
Sende eine Kopie an
Botschaft der islamischen Republik Pakistan
I.E. Frau Saqlain Syedah
Schaperstr. 29
10719 Berlin
Fax: 030-2124 4210
E-Mail: mail@pakemb.de
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie, die sofortige Freilassung aller belutschischen Aktivist*innen zu veranlassen, die nur deshalb zur Zielscheibe der Behörden geworden sind, weil sie friedlich ihre Menschenrechte wahrgenommen haben. Stelllen Sie bitte sicher, dass alle Anklagen gegen die Aktivist*innen fallen gelassen werden.
- Bis zu ihrer Freilassung muss ihnen das Recht auf ein faires Verfahren zugestanden werden, sie müssen unverzüglich angemessen medizinisch versorgt werden und es muss sichergestellt werden, dass sie regelmäßig und ungehindert Zugang zu ihrer Familie und einem Rechtsbeistand haben, wie es Pakistans internationalen Menschenrechtsverpflichtungen entspricht.
Sachlage
Mehrere belutschische Aktivist*innen, darunter Mahrang Baloch, Bebarg Zehri, Beebow Baloch, Shah Jee Sibghat Ullah und Gulzadi Baloch, die seit einem Jahr inhaftiert sind, erhalten keine angemessene medizinische Versorgung. Zudem wird ihnen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verweigert. Sie sind derzeit im Hudda-Gefängnis in Quetta inhaftiert, und ihr Prozess findet auf dem Gelände des Gefängnisses statt, ohne dass Medienvertreter*innen oder unabhängige Beobachter*innen Zugang zu dem Verfahren haben. Es sind außerdem Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit des Richters laut geworden.
Es ist besorgniserregend zu erfahren, dass die Aktivist*innen weiterhin inhaftiert sind, obwohl ihre Präventivhaftanordnung abgelaufen ist. Sie werden nun auf der Grundlage konstruierter Anklagen nach dem Antiterrorgesetz festgehalten, um ihre Haft zu verlängern, wodurch ihnen die Rechte auf Freiheit, auf ein faires Verfahren, auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verweigert werden, da sie ausschließlich wegen ihrer Arbeit als Menschenrechtsverteidiger*innen inhaftiert sind.
Bebarg Zehri steht aufgrund einer Verletzung, die er bei einem Angriff der pakistanischen Sicherheitskräfte erlitten hat, vor täglichen Herausforderungen, weil er seine Beine nicht bewegen kann. Er hat keinen Zugang zu hochwertiger Physiotherapie, was seinen Zustand verschlimmert hat. Mahrang Baloch leidet an einer schweren Wirbelsäulenerkrankung, die sie sich während der Haft zugezogen hat. Trotz wiederholter Anträge bei den Gefängnisbehörden erhält sie sie keinen Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung.
Hintergrundinformation
Dr. Mahrang Baloch hat trotz ihrer Rückenschmerzen in den vergangenen sechs Monaten keine angemessene medizinische Versorgung zu erhalten. Sie hat sich mehrfach an die Gefängnisverwaltung gewandt, doch der Zugang zu medizinischer Versorgung wurde ihr verweigert, so dass sie monatelang versuchte, die Schmerzen selbst zu lindern. Als sich ihr Zustand erheblich verschlechterte, wurde ein Arzt des Gefängnisses gerufen, um sie zu untersuchen, doch die Behandlung war unzureichend, da es im Gefängnis keine entsprechenden medizinischen Geräte bzw. Einrichtungen gibt. Die Behörden sahen sich gezwungen, sie am 18. Februar 2026 aufgrund starker Schmerzen in ein Krankenhaus zu bringen; ihre Familie und ihre Rechtsbeistände wurden jedoch nicht informiert. Medizinische Tests haben ergeben, dass Mahrang Baloch an einer schweren Wirbelsäulenerkrankung leidet und dass ihre Mobilität ernsthaft beeinträchtigt werden könnte, wenn sie nicht angemessen behandelt wird.
Bebarg Zehri wurde 2010 bei einem Angriff der pakistanischen Sicherheitskräfte verletzt, wodurch er die Beweglichkeit in beiden Beinen verlor. Sein Zustand hat sich während eines Jahres Haft verschlimmert, weil er sich eine Infektion zuzog, die eine Operation erforderlich machte. Während die Familie mit der Operation zufrieden war, wurde ihm der Zugang zur Nachsorge und zu weiteren Arztbesuchen verwehrt. Sein Zustand erfordert regelmäßige Physiotherapie, doch die unzureichende Pflege im Gefängnis hat dazu geführt, dass sich sein Zustand verschlechtert und er erheblich an Muskelmasse verloren hat. Seine Familie hat erklärt, dass die Gefängnisbehörden seinen Bedürfnissen nach Barrierefreiheit nicht nachkommen und seine Anfragen an die Behörden wiederholt ignoriert worden sind.
Die Verweigerung der medizinischen Versorgung ist ein ständiges Problem für die Inhaftierten. Ende April 2025 wurde Beebow Baloch in das Bezirksgefängnis Pishin verlegt, ohne dass ein Grund für die Verlegung genannt wurde. Sie wurde dort mehrere Tage lang als einzige weibliche Gefangene festgehalten und soll in der Haft gefoltert worden sein. Nachdem sich ihr Zustand deutlich verschlechtert hatte, wurde sie ins CMH-Krankenhaus verlegt und schließlich zurück ins Hudda-Gefängnis gebracht, wo sie seitdem festgehalten wird.
Die Haftanordnung für die fünf Aktivist*innen – gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung von 1960 (MPO) – lief am 22. Juni 2025 aus, so dass sie hätten freigelassen werden müssen. Daraufhin wurden die Aktivist*innen am 8. Juli einem Antiterrorgericht vorgeführt, wenige Stunden vor der geplanten Sitzung eines Justizausschusses, der die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung überprüfen sollte. Seitdem sind Aktivist*innen in der gesamten Provinz Belutschistan mit mehreren Verfahren nach dem pakistanischen Antiterrorgesetz von 1997 konfrontiert. Ihre Rechtsbeistände haben in den vergangenen sechs Monate versucht, in verschiedenen Teilen der Provinz Freilassungen gegen Kaution zu erwirken.
Während die Aktivist*innen in den meisten Fällen gegen Kaution freigelassen wurden, wurde ihnen in Antiterrorfällen in Quetta die Freilassung verweigert. Die Verfahren gegen die fünf Aktivist*innen finden als "Gefängnisprozess" statt, bei dem sie einem*r Richter*in des Antiterrorgerichts innerhalb des Gefängnisgeländes vorgeführt werden. Während der Verhandlung am 7. Februar 2026 erklärten die Aktivist*innen, dass sie aufgrund der ihrer Meinung nach feindseligen Äußerungen des Richters kein Vertrauen mehr in den Richter haben, der ihren Prozess leitet.
Diese Inhaftierungen sind Teil einer umfassenderen Unterdrückung friedlicher Proteste und des Rechts auf freie Meinungsäußerung in der Provinz. Auch Aktivist*innen, Anwält*innen und Journalist*innen, die sich gegen diese Unterdrückung aussprechen, werden ins Visier genommen. Im Januar 2026 wurden die Menschenrechtsanwältin Imaan Mazari und der Anwalt Hadi Ali Chatta, die auch Mahrang Balochs Rechtsbeistände in mehreren Verfahren in Islamabad sind, wegen Social-Media-Beiträgen, in denen sie ihre Solidarität mit belutschischen Aktivist*innen, insbesondere mit Mahrang Baloch, zum Ausdruck brachten, zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Journalist Sohrab Barkat wurde im Dezember 2025 ebenfalls festgenommen, weil er Beiträge über Belutschistan in den Sozialen Medien veröffentlicht hatte.
Antiterrorgesetze werden eingesetzt, um Aktivist*innen, insbesondere ethnische Minderheiten wie die Belutsch*innen, zum Schweigen zu bringen und zu bestrafen. Im Juni 2025 verabschiedete das Parlament von Belutschistan das Antiterrorgesetz (Balochistan Amendment) von 2025, das eine Inhaftierung ohne Anklage für bis zu drei Monate ermöglicht. Im Oktober 2025 wurden Dutzende belutschischer Aktivist*innen gemäß Abschnitt 11-EE des Antiterrorgesetzes auf eine "Terror-Beobachtungsliste" gesetzt.