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Nach Folter drohen Hinrichtungen

Kunstwerk von Mark Wiles
© privat
*** Sehr traurige Nachricht: Die vier Männer wurden am 28. Februar hingerichtet.*** Ali Khasraji, Hossein Silawi und Jasem Heidary, Angehörige der Ahwazi-arabischen Minderheit, befinden sich im iranischen Sheiban-Gefängnis in der Provinz Chuzestan im Todestrakt. Am 23. Januar traten sie in den Hungerstreik und nähten sich die Lippen zusammen, um gegen die schlechten Haftbedingungen, die Verweigerung von Familienbesuchen und ihre drohende Hinrichtung zu protestieren. Ein vierter Ahwazi-arabischer Gefangener, Naser Khafajian, wurde im April 2020 Opfer des Verschwindenlassens seither drohen ihm Folter oder die geheime Hinrichtung.
Setzt euch für sieben bedrohte Ahwazis ein!
Dein Appell
Sehr geehrter Herr Raisi,
mit großer Sorge habe ich von der drohenden HInrichtung von Ali Khasraji, Hossein Silawi und Jasem Heidary erfahren. Ebenso schockiert bin ich darüber, dass Naser Khafajian bereits seit April 2020 "verschwunden" ist. Die Vier gehören ebenso wie die gewaltlosen politischen Gefangenen Mohammad Ali Amouri, Jaber Alboshokeh und Mokhtar Alboshokeh zu der Ahwazi-arabischen Minderheit im Iran.
Geben Sie bitte unverzüglich Informationen über das Schicksal und den Verbleib von Naser Khafajian bekannt, und stoppen Sie alle Pläne zur Hinrichtung von Naser Khafajian, Ali Khasraji, Hossein Silawi oder Jasem Heidary.
Die Verurteilungen und Todesurteile der Männer müssen aufgehoben werden und sie müssen eine faire Neuverhandlung erhalten, in der durch Folter erzwungene "Geständnisse" nicht zugelassen werden und in der nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
Lassen Sie darüberhinus Mohammad Ali Amouri, Jaber Alboshokeh und Mokhtar Alboshokeh bitte umgehend und bedingungslos frei. Stellen Sie zudem sicher, dass alle im Sheiban-Gefängnis Inhaftierten unter angemessenen Bedingungen festgehalten werden und angemessene medizinische Versorgung sowie regelmäßigen Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Mahmoud Farazandeh
Podbielskiallee 67
14195 Berlin
Fax: (030) 83 222 91 33
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Appell an
Head of the Judiciary
Ebrahim Raisi
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Bruxelles
BELGIEN
Amnesty fordert:
- Geben Sie bitte unverzüglich Informationen über das Schicksal und den Verbleib von Naser Khafajian bekannt, und stoppen Sie alle Pläne zur Hinrichtung von Naser Khafajian, Ali Khasraji, Hossein Silawi oder Jasem Heidary.
- Die Verurteilungen und Todesurteile der Männer müssen aufgehoben werden und sie müssen eine faire Neuverhandlung erhalten, in der durch Folter erzwungene "Geständnisse" nicht zugelassen werden und in der nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
- Lassen Sie Mohammad Ali Amouri, Jaber Alboshokeh und Mokhtar Alboshokeh bitte umgehend und bedingungslos frei. Stellen Sie zudem sicher, dass alle im Sheiban-Gefängnis Inhaftierten unter angemessenen Bedingungen festgehalten werden und angemessene medizinische Versorgung sowie regelmäßigen Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen erhalten.
Sachlage
Ali Khasraji, Hossein Silawi und Jasem Heidary befinden sich im Sheiban-Gefängnis in Ahvaz in der Provinz Chuzestan im Todestrakt und traten am 23. Januar in den Hungerstreik, um gegen die schlechten Haftbedingungen, die Verweigerung von Familienbesuchen und ihre drohende Hinrichtung zu protestieren. Die drei Männer teilen sich eine Einzelzelle. Ein vierter Ahwazi-arabischer Todeskandidat, Naser Khafajian, wurde im April 2020 Opfer des Verschwindenlassens. Ihm drohen seither Folter oder geheime Hinrichtung. Die Männer waren am 31. März 2020 im Zuge von Häftlingsprotesten gegen die Ausbreitung von Covid-19 unter Zwang an einen unbekannten Ort verlegt worden, gemeinsam mit den gewaltlosen politischen Gefangenen Mohammad Ali Amouri, Jaber Alboshokeh und Mokhtar Alboshokeh. Die meisten von ihnen wurden am 13. April wieder in das Sheiban-Gefängnis zurückgebracht. Sie erhielten dort jedoch keine medizinische Versorgung für die Verletzungen, die ihnen bei der Auflösung der Proteste zugefügt worden waren. Ali Khasraji und Hossein Silawi blieben bis November "verschwunden", und der Verbleib von Naser Khafajian ist nach wie vor unbekannt.
Am 14. Januar 2020 verkündete ein Sprecher der Justiz, dass drei Männer in Verbindung mit einem bewaffneten Anschlag auf eine Polizeiwache in Ahvaz am 14. Mai 2017 zum Tode verurteilt worden seien. Bei der Attacke waren zwei Polizist_innen getötet worden. Zwar nannte er keine Namen, doch die Details des Falls deuteten darauf hin, dass es sich bei den Todeskandidaten um Hossein Silawi, Ali Khasraji und Naser Khafajian handelte. Im selben Monat informierten die Gefängnisbehörden die drei Männer darüber, dass sie wegen des Anschlags im Mai 2017 zum Tode verurteilt worden seien. Am 8. Oktober 2020 erklärte die iranische Regierung dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte schriftlich, dass "der Fall [gegen die drei Männer] noch anhängig ist" und dass es "aufgrund des noch andauernden Gerichtsverfahrens unzulässig ist, das Thema [...] Todesstrafe anzubringen." Dies steht im Gegensatz zu der Tatsache, dass den Männern wiederholt mitgeteilt wurde, der Oberste Gerichtshof habe ihre Todesurteil aufrechterhalten und die Hinrichtungen könnten jederzeit vollzogen werden. Abschriften ihres Urteils haben sie jedoch nie erhalten.
Jasem Heidary wurde in einem unfairen Verfahren wegen mutmaßlicher Zusammenarbeit mit bewaffneten Oppositionsgruppen zum Tode verurteilt. Dieses Urteil wurde im November 2020 bestätigt. Es besteht große Sorge, dass den Männern unmittelbar die Hinrichtung droht, da seit Dezember 2020 ein alarmierender Anstieg in der Hinrichtung von Gefangenen, die ethnischen Minderheiten angehören, zu verzeichnen ist. Am 28. Januar wurde bereits ein Angehöriger der Ahwazi-arabischen Minderheit exekutiert.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.
Hintergrundinformation
Im Oktober 2020 reagierte die iranische Regierung auf ein Schreiben des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte bezüglich der Situation von Hossein Silawi, Ali Khasraji und Naser Khafajian. Die Regierung gab an, dass "die Folter- und Misshandlungsvorwürfe [...] völlig haltlos sind", da Folter gemäß iranischem Recht verboten sei und die Behörden "die nötigen Inspektionen und Überwachungsmaßnahmen durchführen und gegen jeglichen Verstoß auf rechtmäßige Weise vorgehen". Die Regierung machte keine Angaben darüber, ob eine Untersuchung der Folter- und Misshandlungsvorwürfe durchgeführt wurde. Hossein Silawi und Ali Khasraji sagten, dass sie infolge der Folterungen durch Angehörige des Geheimdienstministeriums in der verlängerten Einzelhaft gebrochene Rippen hatten. Ali Khasraji gab an, wegen gebrochener Handknochen ein chirurgisches Implantat benötigt zu haben. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge weigerten sich die Behörden monatelang, ihn in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses zu verlegen, obwohl seine Hand stark angeschwollen war und sehr schmerzte. Erst als er versuchte, sich das Leben zu nehmen, wurde er endlich verlegt.
In ihrem Schreiben an das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte stritt die iranische Regierung zudem ab, dass die Männer dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen waren. Die Regierung gab an, dass "sie an einem ganz bestimmten Ort unter der Aufsicht der Gefängnisbehörde festgehalten werden, welche die Anschuldigung des Verschwindenlassens von sich weist." Genauere Informationen zu diesem "ganz bestimmten Ort" wurden jedoch nicht vorgelegt. Laut Angaben ortsansässiger Ahwazi-arabischer Aktivist_innen wurden Hossein Silawi und Ali Khasraji von April bis November 2020 sehr wahrscheinlich in einer Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums festgehalten. Im November 2020 wurden sie zurück in das Sheiban-Gefängnis verlegt.
Kurz nach der Festnahme von Hossein Silawi, Ali Khasraji und Naser Khafajian im Mai 2017 strahlte die staatliche Nachrichtenagentur des Iran (Islamic Republic of Iran Broadcasting – IRIB) unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung erzwungene "Geständnisse" der Männer aus. Die Gesichter der Männer sind darin unkenntlich gemacht, und ihre Namen wurden als "Hossein S.", "Ali Kh." und "Naser S." angegeben. Lokale Menschenrechtsverteidiger_innen sagten Amnesty International, dass bei Naser Khafajian die falschen Initialen verwendet wurden. Hossein Silawi gibt sein "Geständnis" von einem Krankenhausbett aus ab, was die Sorge noch verschärft, dass seine Angaben unter Zwang erlangt und gefilmt wurden.
Mohammad Ali Amouri, Jaber Alboshokeh und Mokhtar Alboshokeh wurden lediglich deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt, weil sie sich friedlich in der mittlerweile aufgelösten Gruppe Al-Hiwar (arabisch für "Dialog"), die sich für kulturelle Rechte einsetzte, engagiert hatten. Seit einigen Monaten leidet Jaber Alboshokeh an einer Zahninfektion und Mokhtar Alboshokeh an einer Infektion des Kieferknochens, doch die Behörden gewähren den Männern keinen Zugang zu zahnärztlicher Behandlung. Jaber Alboshokeh wird gemeinsam mit Personen festgehalten, die wegen Gewaltverbrechen verurteilt wurden, was seine Sicherheit und sein Wohlergehen gefährdet. Beide Männer geben an, in den vergangenen Monaten von Gefängniswärtern mit Schlagstöcken geschlagen worden zu sein, wenn sie sich zu ihren grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen äußerten.
Angesichts des irreversiblen Charakters der Todesstrafe legen internationale Menschenrechtsnormen explizit fest, dass derartige Prozesse alle relevanten internationalen Standards zum Schutz des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren genau einzuhalten haben. Die Angeklagten müssen ab ihrer Festnahme Zugang zu qualifizierten Verteidiger_innen haben – dies gilt sowohl für das Vorverfahren als auch die Hauptverhandlung und jegliche Rechtsmittelverfahren. Für mutmaßliche Straftäter_innen muss die Unschuldsvermutung gelten. Die Todesstrafe darf nur verhängt werden, wenn die Schuld in eindeutiger und überzeugender Weise, die keine andere Erklärung des Sachverhalts zulässt, nachgewiesen wurde. Aussagen, die aufgrund von Folter oder anderer Misshandlung zustande gekommen sind, dürfen nicht als Beweismaterial zugelassen werden. Das Verfahren muss das Recht auf Überprüfung durch ein höheres Gericht gewährleisten, sowohl was die Tatsachen als auch was die rechtlichen Aspekte des Falls angeht. Um dieses Recht wirksam ausüben zu können, müssen die Betroffenen Zugang zu einer öffentlichen Urteilsbegründung haben. Auch das Recht auf Beantragung einer Begnadigung muss gewährleistet sein. Die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, dass den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprochen hat, ist laut Völkerrecht ein willkürlicher Entzug des Rechts auf Leben.
Angehörige der Ahwazi-arabischen Minderheit sind im Iran starker Diskriminierung ausgesetzt, was den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, angemessenem Wohnraum und politischen Ämtern angeht. Die anhaltend geringe Investition der Zentralregierung in die Provinz Chuzestan hat die dort herrschende Armut und Marginalisierung noch verstärkt. Die persische Sprache ist die einzige Lehrsprache in den Grundschulen und weiterführenden Schulen in Chuzestan, obwohl seit Langem mehr sprachliche Vielfalt gefordert wird.