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Dringend nötige Behandlung verweigert
Zeynab Jalalian
© private
Zeynab Jalalian ist schwer krank und benötigt dringend eine fachärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses. Sie gehört der kurdischen Minderheit im Iran an und verbüßt derzeit eine lebenslange Haftstrafe. Die Behörden weigern sich jedoch hartnäckig, sie in ein Krankenhaus zu bringen. Sie scheinen sie damit bestrafen und "Geständnisse" erzwingen zu wollen. Aus Protest dagegen verweigert Zeynab Jalalian seit März 2017 jegliche Medikamente. Unter diesen Umständen ist die Verweigerung medizinischer Versorgung als eine Form der Folter zu betrachten.
Appell an
Mohammad Jafar Montazeri
Office of the Prosecutor General
Khayyam Street
(opposite Behesht Street)
Tehran, IRAN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030–8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie, Zeynab Jalalian sofort die fachärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses zu gewähren, die sie benötigt. Dazu gehört auch die erforderliche Augenoperation. Schützen Sie sie bitte zudem vor Folter und anderweitiger Misshandlung, wozu auch die Verweigerung einer angemessenen medizinischen Behandlung gehört.
- Bitte kommen Sie den Forderungen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen nach und lassen Sie Zeynab Jalalian sofort frei und gewähren Sie ihr ein einklagbares Recht auf Entschädigung.
- Bitte ordnen Sie unverzüglich eine unabhängige und unparteiische Untersuchung zu den von Zeynab Jalalian erhobenen Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlung an. Stellen Sie alle Verantwortlichen, einschließlich solcher mit übergeordneter Verantwortung, in fairen Verfahren vor Gericht, in denen nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen werden kann.
Sachlage
Die schwerkranke iranisch-kurdische Gefangene Zeynab Jalalian verbüßt nach einem grob unfairen Verfahren eine lebenslange Haftstrafe im Gefängnis von Choy in der Provinz West-Aserbaidschan. Seit März 2017 verweigert sie jegliche Medikamente. Sie protestiert damit gegen die Weigerung der Behörden, ihr eine angemessene medizinische Versorgung zu gewähren; gegen die nicht zutreffende Aussage gegenüber den Vereinten Nationen, sie sei bei bester Gesundheit, und gegen die Manipulation ihrer Krankenakte, um es so aussehen zu lassen, als erhielte sie jede Woche eine Kontrolluntersuchung. Zeynab Jalalian läuft Gefahr, ihr Augenlicht zu verlieren, weil ihr die fachärztliche Behandlung verweigert wird, die sie dringend aufgrund einer sich verschlimmernden Augenerkrankung benötigt. Sie leidet an einem schweren Fall von Pterygium (Augenfell), einem flügelförmigen Gewebe, das sich zunächst im weißen Bereich des Augapfels bildet und ohne Behandlung im weiteren Verlauf die Hornhaut überwuchert. Seit 2014 wird von ärztlicher Seite eine Operation zur Entfernung des Augenfells empfohlen, da es ihre Sehfähigkeit einschränkt und ihr großes Unbehagen verursacht. Die Behörden verweigern ihr jedoch die Überstellung in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses zur Durchführung der Operation. Sie erhält lediglich Augentropfen, die diese Erkrankung jedoch nicht behandeln.
Zeynab Jalalian leidet zudem an Herz-, Darm- und Nierenproblemen sowie an einer Pilzinfektion im Mund, die zu schmerzhaften weißen Beulen auf ihrer Zunge geführt haben, wodurch sie kaum essen und schlucken kann. Etwa seit März 2017 ist zudem ihre rechte Körperhälfte taub. Die Ursache ist nicht bekannt, da keinerlei diagnostische Tests durchgeführt wurden. Laut ihrem Rechtsbeistand hat sie die Gefängnisbehörden in den vergangenen zwei Jahren wiederholt aufgefordert, sie in ein Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses zu verlegen, um die genannten Erkrankungen diagnostizieren und fachärztlich behandeln zu lassen. Die Behörden ignorieren ihre Bitten jedoch bislang. Manche ihrer Bitten wurden rundweg abgelehnt. Andere sind unter der Bedingung akzeptiert worden, dass sie vor laufender Kamera "Geständnisse" ablegt.
Hintergrundinformation
Zeynab Jalalian wurde im März 2008 wegen ihres sozialen und politischen Einsatzes beim politischen Flügel der "Partei für ein freies Leben in Kurdistan" (Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê – PJAK) festgenommen. Ihr Engagement konzentrierte sich auf Aktivitäten für die kurdische Selbstverwaltung sowie der Stärkung von Frauen, die der kurdischen Minderheit im Iran angehören. Zeynab Jalalian wurde ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand acht Monate lang in Einzelhaft gehalten. Ihren Angaben zufolge wurde sie während dieser Zeit von Angehörigen des Geheimdienstministeriums gefoltert. Unter anderem soll man ihr Stockschläge auf die Fußsohlen und Schläge in den Bauchbereich versetzt, ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen und ihr mit Vergewaltigung gedroht haben. In ihrem Gerichtsverfahren, das nur wenige Minuten dauerte und grob unfair war, wurde Zeynab Jalalian wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) zum Tode verurteilt.
Das Revolutionsgericht von Kermanshah befand sie für schuldig, "Waffen gegen den Staat erhoben" zu haben, obwohl es keinerlei Beweise für eine Verbindung zu bewaffneten Aktivitäten der PJAK gab. Aufgrund ihrer "mutmaßlichen Zugehörigkeit zum bewaffneten Flügel der PJAK" und ihrer Reisen zwischen dem Iran und dem Irak zog das Gericht den Schluss, dass "sie an terroristischen Operationen beteiligt gewesen sein könnte, sich jedoch weigert, die Wahrheit zu sagen". Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar, die besagt, dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, als unschuldig gilt und so behandelt wird, bis ein Gericht nach einem fairen Verfahren zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ihre Schuld zweifelsfrei von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden konnte. Der Rechtsbeistand von Zeynab Jalalian, den sie erst wenige Wochen vor ihrem Verfahren beauftragen durfte, erhielt nicht die Möglichkeit, sie bei dem Verfahren zu vertreten, da man ihn nicht über das Datum des Gerichtstermins informierte. Im Mai 2009 wurde ihr Todesurteil bestätigt. Im Dezember 2011 begnadigte der Oberste Religionsführer des Iran sie, und das Todesurteil wurde in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.